Redaktion - Dienstag, 10. Dezember 2024, 14:15 Uhr.
Ein Priester der Diözese Münster ist am Montag mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten bestraft worden – allerdings nur auf Bewährung. Das Amtsgericht Recklinghausen hatte den Priester wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten verurteilt, wie das Bistum Münster mitteilte.
Konkret ist von etwa 2.500 kinder- und jugendpornografischen Dateien die Rede. Der Priester hat den Besitz des Materials während des Gerichtsverfahrens offen zugegeben.
„Der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, hat nach der Urteilsverkündigung angekündigt, dass ergänzend und im Nachgang zum staatlichen Verfahren nun unmittelbar auch eine kirchenrechtliche Untersuchung gegen den Priester durchgeführt werden wird“, so das Bistum.
Danach werde das Dikasterium für die Glaubenslehre als zuständige Stelle im Vatikan eine endgültige Entscheidung im kirchenrechtlichen Prozess treffen.
Man habe im November 2022 „von den polizeilichen Ermittlungen gegen den Priester erfahren“, so das Bistum. Danach habe Bischof Genn ihn aus dem Dienst genommen und ihm die Ausübung aller priesterlichen Tätigkeiten untersagt.
Auch mit Abschluss des Verfahrens vor dem Amtsgericht Recklinghausen bleibe der Priester suspendiert – mindestens bis zum Abschluss der kirchenrechtlichen Untersuchung.
Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) berichtete, neben der Bewährungsstrafe „muss der Geistliche 450 Euro an den Kinderschutzbund zahlen und sich einem Sexualtherapeuten vorstellen. Bei Bedarf ist er verpflichtet, sich einer Therapie zu unterziehen.“