Berlin - Montag, 3. Februar 2025, 16:00 Uhr.
Die unter Umständen auch abtreibend wirkende Anti-Baby-Pille, besser bekannt als „Pille danach“, wird nach einer Vergewaltigung künftig ohne Altersgrenze von den Krankenkassen bezahlt werden, berichtet die Tagesschau. SPD, Grüne und FDP hatten einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der am Freitag verabschiedet wurde.
Nach derzeitiger Rechtslage ist die „Pille danach“ rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Für die Kostenübernahme nach einer Vergewaltigung galt bisher jedoch die Altersgrenze von 22 Jahren. Wer älter als 22 Jahre ist, hatte keinen Anspruch mehr auf die Kostenübernahme.
Die Antibabypille ist grundsätzlich ein hormonelles Verhütungsmittel, das nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen wird, um eine Schwangerschaft zu verhindern. Ihre Hauptwirkung besteht darin, den Eisprung zu verzögern oder zu verhindern. Bei der Einnahme können starke Nebenwirkungen wie Übelkeit oder Zyklusstörungen auftreten.
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Die katholische Kirche geht davon aus, dass menschliches Leben bereits mit der Befruchtung beginnt. In einer Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre zur vorsätzlichen Abtreibung aus dem Jahr 1974 heißt es: „Von dem Augenblick an, in dem die Eizelle befruchtet wird, beginnt ein neues Leben, welches weder das des Vaters noch das der Mutter ist, sondern das eines neuen menschlichen Wesens, das sich eigenständig entwickelt.“
Daher lehnt die Kirche alle Maßnahmen ab, die verhindern könnten, dass sich diese befruchtete Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut einnistet – also den potentiellen Lebensbeginn blockieren. Auch wenn die „Pille danach“ primär dazu gedacht ist, den Eisprung zu hemmen (also zu verhindern, dass überhaupt eine Eizelle befruchtet wird), gibt es immer die Möglichkeit, dass der Eisprung schon stattgefunden hat und die Befruchtung bereits erfolgt ist.
Seit 2013 erlauben die deutschen Bischöfe die Verabreichung der „Pille danach“ an vergewaltigte Frauen in katholischen Krankenhäusern, allerdings nur, wenn das Präparat die Befruchtung verhindert, wie die taz berichtete. Dabei unterscheiden die Bischöfe zwischen Präparaten, die die Befruchtung verhindern, und solchen, die die Einnistung einer befruchteten Eizelle verhindern. Erstere werden unter bestimmten Umständen als vertretbar angesehen, letztere werden weiterhin abgelehnt.