Erzbistum Paderborn plant Mahnmal gegen Missbrauch am Dom

Der Paderborner Dom
Wikimedia / CC BY 2.0 de

Das Erzbistum Paderborn plant die Errichtung eines Denk- und Mahnmals am Paderborner Dom zur Aufarbeitung von sexualisierter und geistlicher Gewalt in der Kirche. Acht Künstler wurden eingeladen, Entwürfe zu erarbeiten, die sich mit den Themen Schuld, Licht und Dunkelheit sowie Heilung auseinandersetzen.

Das Projekt entsteht in Kooperation zwischen Domkapitel, Betroffenenvertretung und Erzbistum. Als Standort ist das Atrium an der Nordseite des Doms vorgesehen, ein Übergangsbereich zwischen Profanem und Sakralem. Die Nähe zur Brigidenkapelle soll Raum für Kontemplation bieten.

Vom 3. April bis zum 18. Mai 2025 werden alle Entwürfe im Diözesanmuseum Paderborn ausgestellt. Eine Jury aus Experten, Betroffenenvertretern und Kirchenmitgliedern entscheidet Ende März über die Umsetzung.

„Licht und Dunkel“ sollen die jahrzehntelange Vertuschung des Missbrauchs und den Weg der Aufarbeitung symbolisieren: „Das Sprechen darüber […] kann Licht ins Dunkel bringen.“

Zudem soll das künstlerische Denk- und Mahnmal „Schuld“ thematisieren. Diese sei nicht nur ein Thema der Täter, sondern auch der Betroffenen sexualisierter Gewalt, die sich – zu Unrecht – oft unbewusst mitschuldig machten, was zu weiterer Scham und Verdrängung führe. Vergebung wird als möglicher Heilungsprozess dargestellt – ohne Druck auf die Betroffenen auszuüben.

Das Kunstwerk solle auch zeigen, „dass die Erinnerung an Missbrauch und die Umkehr von allen Gegebenheiten, die ihn fördern oder seine Bekämpfung verhindern, im Innersten der Kirche ihren Platz haben“.

Im Jahr 2023 meldeten sich im Erzbistum Paderborn 83 Betroffene, davon 14 neue Missbrauchsvorwürfe gegen 19 Beschuldigte (18 verstorben). Keiner der neu gemeldeten Missbrauchsfälle wurde gerichtlich bestätigt. In zwei Fällen wurden die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nach Prüfung eingestellt. Ein Fall lag außerhalb der Strafbarkeit. Von acht beschuldigten Priestern konnten fünf namentlich nicht zugeordnet werden.

Die Vorwürfe wurden zwar als „plausibel“ eingestuft, aber aufgrund des Todes der meisten Beschuldigten und der teils weit zurückliegenden Tatzeiträume (1950–2009) nicht gerichtlich überprüft. Die Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt 879.500 Euro erfolgten daher ausschließlich im Rahmen des kirchlichen Antragsverfahrens zur „Anerkennung des Leids“ und nicht aufgrund rechtskräftiger Urteile.

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