Redaktion - Montag, 31. März 2025, 15:30 Uhr.
Der Regensburger Domvikar Georg Schwager warnt vor einer „schleichenden Aushöhlung“ der christlichen Bestattungskultur und einer sich ausbreitenden „neuheidnischen Grundeinstellung“ durch den zunehmenden Trend zur Feuerbestattung.
In einem Interview auf der Internetseite des Bistums betonte er: „Die Form des Verbrennens ist keine genuin christliche Bestattungsform.“
Als Hauptgründe für den Rückgang der Erdbestattung nannte der Geistliche praktische Herausforderungen: Viele Angehörige fühlten sich mit der Grabpflege überfordert, Erdgräber seien teurer als Urnenstellen. Zudem gebe es einen gesellschaftlichen Trend zur „problemlosen Entsorgung“.
„Das kann man nicht so hinnehmen. Ich wende mich gegen die schleichende Aushöhlung einer jahrhundertelangen Bestattungstradition und auch Bestattungskultur“, sagte Schwager.
Für einen Christen sei es „maßgebend, ob es sich um eine genuin christliche Bestattungsform handelt oder nicht“. Die Form des Verbrennens sei „keine genuin christliche Bestattungsform“, so Schwager.
Als Beispiel aus der Heiligen Schrift führt er eine Stelle aus dem ersten Korintherbrief (15,35–50) an. Dort macht Paulus klare Vorgaben für ein christliches Begräbnis: „Wie werden die Toten auferweckt, was für einen Leib werden sie haben? Was Du säst, hat noch nicht die Gestalt, die entstehen wird; es ist nur ein nacktes Samenkorn, zum Beispiel ein Weizenkorn oder ein anderes. Gott gibt ihm die Gestalt, die er vorgesehen hat, jedem Samen eine andere.“
Bei der Art der Bestattung könne es „immer Ausnahmen geben: Katastrophen, Krankheitsfälle, in denen ein Leichnam leider verbrennt oder verbrannt werden muss“. Es sei jedoch nicht richtig, dass „man die katholische Bestattungskultur grundsätzlich untergräbt“, erklärte der Domvikar weiter.
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Lösungsansätze sieht Schwager in der Senkung von Grabgebühren auf kirchlichen Friedhöfen, der Wiederbelebung von Allerseelenbruderschaften zur gemeinsamen Gräberpflege und einer schlichten Gestaltung mit Holzkreuzen statt teurer Denkmäler. Kritisch äußerte sich der Domvikar über mangelnde Initiativen in Kirchengemeinden: „Viele Pfarrer können das Thema nicht ansprechen, wenn es aktuell ist.“
Die routinemäßige Verbrennung Verstorbener lehnt er entschieden ab: „Wie kann ich zulassen, […] dass man den Leib eines Geliebten auf so brutale Weise zerstört?“
Während 1960 der Anteil der Feuerbestattungen in Deutschland noch bei zehn Prozent lag, werden heute 70 Prozent der Verstorbenen eingeäschert – Tendenz steigend. Dabei ist der Anteil in den Städten regelmäßig höher als auf dem Land.
Bis 1963 galt ein generelles Verbot, da Freimaurer die Feuerbestattung im 19. Jahrhundert als Symbol der Kirchenablehnung nutzten. Die Leugnung der Auferstehung durch diese Gruppen führte zur kirchlichen Ächtung.
„Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, daß die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen; sie verbietet indessen die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen“, heißt es dazu im Kirchenrecht (Canon 1176).
Danach muss bei einer Verbrennung des Leichnams die Asche an einem geweihten Ort bestattet werden – etwa auf Friedhöfen, in Kolumbarien oder kirchlich genehmigten Friedwäldern (sofern nicht anonym). Die Trauerfeier soll möglichst mit dem Sarg stattfinden, um den Respekt vor dem Verstorbenen zu wahren.