Redaktion - Freitag, 4. Juli 2025, 15:15 Uhr.
Matthias Dantlgraber, der Geschäftsführer des Familienbundes der Katholiken, hat eine „gerechte Bewertung des Beitrags der Kindererziehung“ gefordert. Dies würde, so Dantlgraber im Gespräch mit der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ (aktuelle Ausgabe), „dazu beitragen, dass Menschen wieder mehr Mut haben, sich für Familie zu entscheiden“.
Das Problem bestehe darin, „dass den Familien durch die hohen Beitragslasten sehr viele Mittel entzogen werden und sie in der Rente lediglich eine geringe Gegenleistung erhalten“, betonte er.
Der Familienbund unterstützt vor diesem Hintergrund derzeit eine kinderreiche Familie, die mit einer Beschwerde vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zieht. Konkret geht es laut Familienbund um ein sozialversichertes Elternpaar mit vier Kindern, das „gegen die Nichtberücksichtigung ihrer Kindererziehung bei der Beitragserhebung zur Renten- und Krankenversicherung“ vorgehen will.
Dantlgraber sagte nun: „Die Idee des Kinderfreibetrags in der Sozialversicherung baut auf der Rechtslage auf, die wir bereits im Steuerrecht haben. Hier ist es so, dass ein Betrag in Höhe des Existenzminimums nicht besteuert wird. Diesen Betrag muss man mindestens für ein Kind aufbringen. Wir halten es für gerecht, wenn in der Sozialversicherung dasselbe gilt.“
„Damit würde auch vermieden, dass Familien zuerst durch Abgaben der öffentlichen Hand in Armut geraten und anschließend in einem aufwendigen Verwaltungsverfahren staatliche Leistungen beantragen müssen“, erläuterte er. „Dieses Verfahren ist äußerst ineffizient.“
„Durch diese ungünstigen Transfers, bei denen viel Geld von den Familien in die Versicherung fließt, aber nur sehr wenig in Gestalt von Leistungen zurückfließt, werden Familien und insbesondere Personen, die sich um Kinder gekümmert haben, diskriminiert und in ihrem Anspruch auf Achtung des Familienlebens verletzt“, so Dantlgraber.
„Es ist ein Menschenrecht, ein Familienleben zu führen“, stellte er klar. „Wenn damit aber automatisch eine starke Benachteiligung verbunden wird, ist das Recht unserer Ansicht nach beeinträchtigt. Denn insbesondere die Mütter erhalten nur sehr niedrige Renten und der Wert des generativen Beitrags wird nicht hinreichend berücksichtigt.“
Der 1953 gegründete Familienbund der Katholiken ist der Dachverband für Familienverbände auf Ebene der Diözesen und Bundesländer sowie einiger anderer katholischer Vereinigungen.