Redaktion - Montag, 10. November 2025, 15:00 Uhr.
Eine evangelische Pfarrerin hat in Berlin vier Männer in einer polyamoren Beziehung gesegnet – sehr zum Ärger ihrer Landeskirche. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) distanzierte sich deutlich und stellte klar, eine kirchliche Trauung sei das nicht gewesen.
„Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz distanziert sich von als Trauungen dargestellten Segenshandlungen, die mehr als zwei Personen durch Liebe verbinden sollen“, hieß es in einer Pressemitteilung der EKBO. Trauungen und Hochzeiten seien nur Formen, die „zwei Menschen vor Gott segnen“.
EKBO-Bischof Christian Stäblein stellte zudem klar: „Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz traut nur Paare, die standesamtlich verheiratet wurden. Vorwürfe von Polygamie in diesem Kontext sind gegenstands- und haltlos.“
Die protestantische Jugendpfarrerin Lena Müller führte die Segnung im Rahmen des „Pop-up-Hochzeitsfestivals“ vor der Heilig-Kreuz-Kirche in Kreuzberg durch. Bei diesem Festival konnten Paare ohne Voranmeldung heiraten. Müller hatte die Veranstaltung als „Pride Edition“ für queere Menschen konzipiert.
Die vier Männer stammen aus Lettland, Thailand und Spanien und sprachen untereinander Englisch. Für die Zeremonie wählten sie den Vers: „Die Liebe hört niemals auf.“
Auf ihrem Instagram-Profil beschreibt sich die Pfarrerin als „Feministin & Pfarrerin“ mit den Schwerpunkten „Inklusion und intersektionaler Feminismus, Queerfreundlichkeit und Antirassismus“.
Zur Neuen Osnabrücker Zeitung sagte Müller: „Man konnte sofort sehen, dass da ganz viel Liebe zwischen ihnen war.“ Das Team sei sich schnell einig gewesen: „Was sollte Gott dagegen haben, dass es nun eben vier sind und nicht zwei?“
Eine Eintragung der Segnung ins Kirchenbuch sei jedoch nicht möglich gewesen, erklärte sie, da dafür eine vorherige standesamtliche Trauung nötig wäre. Dennoch sei sie „davon überzeugt, dass sie vor Gott wirklich geheiratet haben“.
Polygamie ist in Deutschland zivil- und strafrechtlich verboten. Nach § 1306 BGB darf eine Ehe nicht geschlossen werden, wenn bereits eine Ehe oder Lebenspartnerschaft besteht. § 172 StGB stellt Bigamie unter Strafe und sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
Polyamore Beziehungen sind rechtlich nicht verboten, aber eine standesamtliche Trauung zwischen mehr als zwei Personen ist ausgeschlossen.
Katholische Lehre
Laut dem Katechismus der Katholischen Kirche widerspricht Polygamie „radikal der ehelichen Gemeinschaft“. Außerdem betont der Katechismus den ausschließlichen Bund zwischen einem Mann und einer Frau.
1563 verurteilte das Konzil von Trient in Kanon 2 des Dekrets über das Sakrament der Ehe die Praxis der Polygamie ausdrücklich: „Wer sagt, den Christen sei es erlaubt, mehrere Frauen zugleich zu haben, und dies sei durch kein göttliches Gesetz verboten: der sei mit dem Anathema belegt.“ Diese Lehre gilt bis heute.
Der Vatikan plant zudem aktuell ein neues Dokument mit dem Titel „Wir zwei: Lob der Monogamie“, das Ende November erscheinen soll. Das Schreiben, erarbeitet vom Glaubensdikasterium, soll die Ehe als ausschließliche Gemeinschaft und gegenseitige Zugehörigkeit bekräftigen.
Es entstand auf Bitten afrikanischer Bischöfe, die seelsorgliche Orientierung im Umgang mit polygamen Praktiken wünschen.





