Konsekrierte Hostien an Hunde verfüttert? Bistum Chur prüft Vorwurf weiter

Blick auf Chur in der Schweiz
gemeinfrei

Die Suche nach Fakten zu einer möglichen Verfütterung konsekrierter Hostien an Hunde im Bistum Chur ist noch nicht abgeschlossen. Laut dem Ordinariat werden die Abklärungen voraussichtlich bis Januar andauern. Der Vorfall selbst ereignete sich bereits Anfang Oktober.

„Das bischöfliche Ordinariat in Chur hat aus einem Artikel in einem Onlineportal von den Ereignissen erfahren“, teilte die Kommunikationsverantwortliche Nicole Büchel gegenüber CNA Deutsch mit.

Bischof Joseph Maria Bonnemain habe sich daraufhin beim zuständigen Generalvikar für die Bistumsregion Zürich-Glarus über die Situation informiert. Die bisher erhaltenen Hinweise hätten sich „unter anderem auf Hören-Sagen“ berufen.

Deshalb sei es erforderlich geworden, „sachgerecht die Umstände, den Verlauf des Geschehens, welche Personen involviert waren und die Absichten derselben zu klären und festzuhalten“.

Bezüglich möglicher kirchenrechtlicher Schritte verwies das Bistum lediglich auf den laufenden Prozess. Was den weiteren pastoralen Umgang mit den beteiligten Seelsorgern und die Information der Gläubigen betrifft, hieß es: „Sobald die Abklärungen abgeschlossen sind, wird man über das weitere Vorgehen entscheiden.“

Büchel erklärte, die Untersuchungen würden „sicherlich bis in den Januar hinein dauern“, da in der Weihnachtszeit alle sehr eingespannt seien. Man wolle „alles sauber abklären“ und werde sich „dafür die nötige Zeit nehmen“. Wie das Bistum reagieren werde, hänge „maßgeblich von den Ergebnissen der Abklärungen ab“.

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Hintergrund der Untersuchungen ist ein Vorfall vom 4. Oktober bei einer Tiersegnung der Zürcher Pfarrei Guthirt, bei der nach Medienberichten konsekrierte Hostien an Hunde weitergegeben worden sein sollen, wie CNA Deutsch ausführlich berichtete.

Pfarrer Marcel von Holzen bestätigte den Vorfall und schrieb in einer E-Mail, dies habe sich „ganz gegen unsere Absicht“ ereignet. Man habe nicht bedacht, „dass es Mitfeiernde gibt, die die Eucharistie nicht richtig verstehen“. Das Portal „swiss-cath.ch“ stellte diese Darstellung jedoch infrage und forderte eine Klärung durch den Churer Bischof.

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Mit dem Vorfall in der Pfarrei Guthirt ist der Kern des katholischen Glaubens berührt, nämlich die Lehre von der Realpräsenz. Demzufolge ist Christus nach der Wandlung in den Gestalten von Brot und Wein tatsächlich gegenwärtig. Dieser Prozess wird als Transsubstantiation bezeichnet. Nach katholischer Lehre ist die konsekrierte Hostie nach der Wandlung nicht mehr Brot, sondern der Leib Christi.

Das Zweite Vatikanische Konzil bezeichnete die Eucharistie im Dokument Lumen gentium als „Quelle“ und „Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens“.

Missbrauch einer konsekrierten Hostie gilt als Sakrileg – als Verletzung dessen, was der Kirche heilig ist. Das Kirchenrecht (can. 1382) regelt die Konsequenzen eindeutig: „Wer die eucharistischen Gestalten wegwirft oder in sakrilegischer Absicht entwendet oder zurückbehält, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; ein Kleriker kann außerdem mit einer weiteren Strafe belegt werden, die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen.“

Die Exkommunikation, also der Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft, tritt in solchen Fällen automatisch ein und kann nur vom Papst beziehungsweise vom Dikasterium für die Glaubenslehre aufgehoben werden.