Katholische Verbände fordern Erhalt der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern

Familie (Symbolbild)
Tá Focando / Unsplash

Zwei bedeutende katholische Verbände haben sich nachdrücklich für den Erhalt der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern ausgesprochen. Hintergrund der Wortmeldung des Familienbunds der Katholiken und des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU) sind die Debatten über die klammen Krankenkassen und die Frage, wie mehr Geld in das System der staatlich sanktionierten Krankenversicherung fließen könnte.

„Die beitragsfreie Mitversicherung ist kein Geschenk“, betonten Familienbund und BKU am Donnerstag. „Sie ist ein begrenzter Ausgleich im Rahmen eines umlagefinanzierten Systems, in dem Familien durch ihren generativen Beitrag insgesamt höhere Beiträge leisten.“

„Anstatt Familienbeiträge zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhöhen, fordern die Verbände Strukturreformen sowie mehr Wertschätzung und einen gerechten Ausgleich für die Leistungen von Familien“, hieß es.

Grundlage der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sei die Tatsache, dass Familien „mit der Erziehung von Kindern einen generativen Beitrag für das gesamte Sozialsystem“ leisten. „Die Krankenversicherung wird – wie die Rente – in einem Umlageverfahren finanziert. Sie ist auf die künftigen Beiträge der heutigen Kinder angewiesen. Die mit Abstand höchsten Kosten fallen im Alter an. Gleichzeitig wird unsere Gesellschaft demografisch bedingt älter. Die wachsenden Gesundheitskosten werden im Umlageverfahren der Sozialversicherungen somit zunehmend durch die Beiträge immer weniger Erwerbstätiger – insbesondere Jüngerer und Familien – finanziert.“

Ulrich Hoffmann, der Präsident des Familienbundes der Katholiken, betonte: „Der Staat darf nicht in die Lebensplanung von Paaren eingreifen und sie für ihre Entscheidung bestrafen, Verantwortung füreinander und für Familienarbeit, Sorgearbeit und intergenerationales Miteinander zu übernehmen.“

Für den BKU erklärte der Vorsitzende Martin Nebeling: „Wer Angehörige pflegt oder Kinder großzieht und zeitweise nicht erwerbstätig sein kann, darf nicht mit Beiträgen auf ein gar nicht vorhandenes Einkommen belastet werden.“

„Wir brauchen keine Zusatzabgabe auf Familienarbeit, sondern eine nach der Kinderzahl gestaffelte Beitragsentlastung für Familien“, führte er aus. „Außerdem eine nachhaltige Stärkung des Gesundheitssystems durch mehr Effizienz, Prävention und Digitalisierung.“

Streng genommen handelt es sich bei der Familienversicherung nicht um eine beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern, da der Beitrag an die Krankenkasse grundsätzlich auf das gesamte Einkommen der Familie erhoben wird. Sind beide Ehepartner erwerbstätig, verdienen aber insgesamt weniger als eine Person, deren Ehepartner mit den Kindern zu Hause bleibt und nicht beruflich tätig ist, so zahlt diese eine Person trotzdem mehr für die Krankenversicherung als die beiden Ehepartner, die insgesamt weniger verdienen.

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