Kardinal Pell zu sechs Jahren Haft verurteilt

Kardinal George Pell im Gespräch mit CNA am 25. Oktober 2016
CNA / Alan Holdren

Kardinal George Pell ist zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der 77-jährige Australier war im Dezember 1996 des sexuellen Missbrauchs von zwei Chorknaben für schuldig befunden worden. Pell, der in Berufung gehen möchte, hat nach drei Jahren und acht Monaten Haft Anspruch auf Bewährung.

Das Urteil wurde von Richter Peter Kidd am 13. März am Victoria County Court bekanntgegeben. Kidds Urteilsbegründung, die über 70 Minuten lang war, wurde live übertragen. Kidd bezeichnete Pells Verhalten mehrmals als "dreist", und er nannte ihn "außerordentlich arrogant".

Außerdem sagte der Richter über Pell, dass dieser darauf vertraut habe, dass sich die Opfer nicht beschweren würden, weil er deutlich spürte, dass er diese nicht einmal bedrohen müsse, um sie davon abzuhalten, den Missbrauch zu melden.

Der Kardinal und emeritierte Präfekt des Sekretariats für Wirtschaft hat von Anfang seine Unschuld beteuert und will gegen das Urteil in Berufung gehen. Der Antrag auf Berufung wird für Juni 2019 erwartet.

Pell, 77, hörte das Strafmaß als Häftling im Melbourne Assessment Prison. Von dort wird er nun in eine Justizvollzugsanstalt verlegt.

Der Kardinal wurde in fünf Fällen sexuellen Missbrauchs für schuldig gesprochen, die Mitte der 1990er Jahre verübt worden sein sollen. Zu dieser Zeit war Pell der Erzbischof von Melbourne.

Es war der zweite Prozess des Kardinals, da die Geschworenen in einem früheren Prozess kein einstimmiges Urteil gefällt hatten. Quellen aus dem Umfeld des Kardinals sagten gegenüber CNA, dass die Geschworenen mit 10 zu 2 Stimmen zugunsten Pells gestimmt hatten. Im zweiten Prozess entschieden die Geschworenen, dass Pell schuldig sei.

Ein weiterer australischer Prälat, Erzbischof Philip Wilson, wurde im Mai vergangenen Jahres verurteilt, weil er es versäumt hatte, Vorwürfe wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu melden, die ihm in den 1970er Jahren zur Kenntnis gebracht wurden. Aber im Dezember hob ein Bezirksrichter diese Verurteilung auf. Zu diesem Zeitpunkt hatte Wilson etwa fünf Monate einer 12-monatigen Hausarreststrafe abgesessen.

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Pell wurde 1966 zum Priester der Diözese Ballarat geweiht, und 1987 zum Bischof geweiht. Er war unter anderem Erzbischof von Melbourne. Von 2001 bis 2014 war der Kirchenmann Erzbischof von Sydney, als er zum Präfekten des neu geschaffenen Sekretariats für Wirtschaft ernannt wurde. Von 2013 bis 2018 war er Berater von Papst Franziskus im Kardinalsrat. Seit 24. Februar ist Pell nicht mehr Präfekt des Wirtschaftssekretariats des Heiligen Stuhls.

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