Schottischer Priester zieht vor Gericht wegen Gottesdienstverbot

Kanonikus Tom White, der gegen das Verbot öffentlicher Gottesdienste in Schottland kämpft
Foto mit freundlicher Genehmigung von ADF International.

Ein katholischer Priester wird am heutigen Donnerstag gegen das Verbot öffentlicher Gottesdienste durch die schottische Regierung klagen – obwohl angekündigt wurde, dass die Einschränkungen früher als erwartet aufgehoben werden.

Das berichtet die "Catholic News Agency", die englischsprachige Schwesteragentur von CNA Deutsch.  

Kanonikus Tom White wird die Anhörung vor dem obersten schottischen Zivilgericht am 11. und 12. März vorantreiben, in der Hoffnung, zukünftige Verbote öffentlicher Gottesdienste zu verhindern.

Schottlands Erste Ministerin Nicola Sturgeon sagte am 9. März, dass die öffentlichen Gottesdienste ab dem 26. März - und nicht erst Anfang April, wie sie zuvor angekündigt hatte - wieder zugelassen würden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt würden.

"Das ist rechtzeitig für Pessach, Ostern, Ramadan und Vaisakhi", sagte sie und bezog sich dabei auf jüdische, christliche, muslimische und Sikh-Feiern.

Eine Obergrenze für die Anzahl der Gottesdienstbesucher wird von 20 auf 50 angehoben, wobei die Gebäude diese Anzahl von Menschen aufnehmen können, wenn sie einen Abstand von etwa sechs Fuß einhalten.

Sturgeon sagte: "Diese Änderung ist relativ geringfügig, sie ist verhältnismäßig, wir glauben, dass sie relativ sicher erreicht werden kann, und sie wird hoffentlich mehr Menschen in die Lage versetzen, Kraft, Trost und Inspiration aus Handlungen der kollektiven Anbetung zu ziehen."

Schottland, das eine Bevölkerung von 5,5 Millionen hat, hat laut dem Johns Hopkins Coronavirus Resource Center bis zum 10. März 206.465 Fälle von COVID-19 und 7.441 Todesfälle verzeichnet. Es meldete 691 neue Fälle und weitere 20 Todesfälle am 10. März.

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Whites juristische Anfechtung wird am heutigen Donnerstag vor dem Court of Session in Edinburgh von Aidan O'Neill, QC, vorgetragen. Der Menschenrechtsanwalt wird argumentieren, dass das Verbot verfassungswidrig und unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention ist.

White ist Pfarrer der St. Alphonsus Kirche in Glasgow, sowie Dekan des City East Dekanats und Kanoniker des St. Andrew's Cathedral Chapters. Seine Pfarrei umfasst drei der ärmsten, sozial am meisten benachteiligten Gemeinden Großbritanniens.

CNA berichtete im Februar, dass White einen Brief an die schottische Regierung geschickt hat, um die Beschränkungen aufzuheben. Der Priester nutzt eine Crowdfunding-Website, um die Kosten für die rechtliche Anfechtung zu decken.

Ryan Christopher, Direktor der christlichen Rechtsgruppe ADF UK, die den Fall unterstützt, sagte: "Während die Entscheidung, die Kirchen nach fast drei Monaten endlich wieder zu öffnen, ein Schritt in die richtige Richtung ist, ist es wichtig, dass das Gericht entscheidet, ob dieses Verbot wirklich gerechtfertigt war - vor allem, weil es eine gute Chance gibt, dass solche Maßnahmen in Zukunft wiederholt werden könnten."

Schottlands katholische Bischöfe riefen Anfang des Monats zu einem "Dialog" mit den Regierungsvertretern über die Begrenzung der Gottesdienstbesucher auf.

In einer Erklärung vom 1. März begrüßten sie die Pläne, öffentliche Gottesdienste zu erlauben.

"Gleichzeitig", so sagten sie, "erwarten wir einen fortlaufenden Dialog mit der schottischen Regierung bezüglich der Forderung nach einer numerischen 'Obergrenze' für die Zahl der Gottesdienstbesucher."

Die Bischöfe argumentierten, dass die Zahlen stattdessen von der Größe der Kirchengebäude diktiert werden sollten.

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Öffentliche Gottesdienste wurden in Schottland erstmals am 19. März 2020 ausgesetzt. Messen mit Gemeinden durften ab dem 15. Juli wieder aufgenommen werden.

Die schottische Regierung setzte den öffentlichen Gottesdienst am 4. Januar dieses Jahres erneut aus, obwohl er jenseits der Grenze in England weiterhin erlaubt ist.

White sagte: "Ich bin der christlichen und weiteren Gemeinschaft in ganz Schottland und dem gesamten Vereinigten Königreich zutiefst dankbar, die meine rechtliche Herausforderung großzügig finanziell und mit Worten der Ermutigung unterstützt haben."

"Die Freiheit der Religionsausübung ist ein Menschenrecht, und der Empfang der Sakramente ist für mich und meine Gemeindemitglieder genauso lebenswichtig wie der Empfang von Nahrung und Wasser. Wie das Matthäus-Evangelium uns sagt: 'Der Mensch lebt nicht vom Brot allein.'"

Er fuhr fort: "Das Gericht muss entscheiden, ob dieses Recht in unnötiger und unverhältnismäßiger Weise ausgesetzt wurde, um weitere unangemessene Einschränkungen in Zukunft zu verhindern. Ich lade alle Christen ein, in den kommenden Tagen mit mir zu beten, dass die richtige Entscheidung getroffen wird und die Kirchentüren in unserem Land wieder geöffnet werden."

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