Nach Prüfung: Bistum Essen muss Steuern nachzahlen

"Begleitend zu den Überprüfungen hat die zuständige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Generalvikar Klaus Pfeffer als Vertreter des Bistums eingeleitet."

Monsignore Klaus Pfeffer, Generalvikar des Bistums Essen
Bistum Essen

Das Bistum Essen hat im vergangenen Jahr mit der Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2018, die für die Jahre 2008 bis 2017 fehlerhaft abgegebenen Steuererklärungen berichtigt und Nachzahlungen an die Finanzverwaltung vorgenommen. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Generalvikar Klaus Pfeffer als Vertreter des Bistums eingeleitet.

Das teilte die Diözese am heutigen Freitag mit.

Aufgedeckt wurden die fehlerhaften Steuererklärungen im Rahmen eines vom Bistum selbst angestoßenen Projektes zur Vorbereitung auf Neuregelungen des § 2b Umsatzsteuergesetz. Das Generalvikariat des Bistums hat die für zunächst zum 1. Januar 2021 anstehende, dann auf den 1. Januar 2023 verschobene Gesetzesänderung frühzeitig zum Anlass genommen, sämtliche Bereiche und Abteilungen des Bistums einschließlich der zugehörigen Schulen und Bildungshäuser in der Trägerschaft des Bistums auf steuerrechtlich relevante Sachverhalte zu überprüfen.

Im Rahmen dieser angestoßenen Analyse stellte die beauftragte Steuerberatungsgesellschaft abschließend im Juli 2020 fest, dass steuerlich relevante Sachverhalte entweder nicht oder nicht vollständig berücksichtigt worden waren.

Das Bistum hat daraufhin unmittelbar die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft RLT Ruhrmann Tieben & Partner mbB beauftragt, die steuerlichen Vorgänge weiter zu analysieren, zu quantifizieren und sachgerecht aufzuarbeiten, so dass zurückliegende Steuererklärungen berichtigt werden konnten.

Das Generalvikariat konnte auf Basis der gründlichen Aufarbeitung diese den zuständigen Finanzbehörden Ende September 2020 übermitteln. Zugleich wurden die intern vorläufig berechneten Nachzahlungen in Höhe von insgesamt rund 5,8 Mio. EUR umgehend geleistet. Dabei handelt es sich um fünf- bis sechsstellige Steuerbeträge pro Jahr. Das Bistum hat den Behörden uneingeschränkte Kooperation und Akteneinsicht zugesichert und gewährt. "Selbstverständlich unterstützen wir uneingeschränkt die Aufklärung des Sachverhalts mit Aufrichtigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Steuerehrlichkeit", sagt Klaus Pfeffer, Generalvikar des Bistums.

Im Anschluss an die Erkenntnisse hat das Ruhrbistum zudem ein Bündel an Maßnahmen auf den Weg gebracht, um künftig alle relevanten steuerlichen Sachverhalte rechtzeitig erkennen und bearbeiten zu können, damit sich solche Fehler nicht wiederholen.

"Zu dem initiierten Maßnahmenpaket zählen die fachliche Verstärkung im Bereich Steuern, die Anpassung von Strukturen und Prozessen, die Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern sowohl innerhalb der bischöflichen Verwaltung als auch in den Bildungseinrichtungen und Schulen sowie die Einführung eines Tax Compliance Management Systems", sagt Claas-Tido Risse, Partner der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft RLT Ruhrmann Tieben & Partner mbB.

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Aktuell werden die Berichtigungserklärungen durch die Finanzverwaltung überprüft. Das Generalvikariat hat dazu alle steuerrelevanten Informationen umfassend und vollständig zur Verfügung gestellt. Claus Zielinski, Justitiar des Bistums: "Begleitend zu den Überprüfungen hat die zuständige Staatsanwaltschaft – wie in einem solchen Zusammenhang vorgesehen - ein Ermittlungsverfahren gegen Generalvikar Klaus Pfeffer als Vertreter des Bistums eingeleitet."

 "Wir stellen uns der Verantwortung", so Generalvikar Klaus Pfeffer. "Uns ist wichtig, dass keine Zweifel an der Integrität unseres Handelns aufkommen. Wir werden daher über den weiteren Verlauf der Überprüfungen transparent informieren."

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