Wegen Corona: Ist das Sonntagsgebot noch immer aufgehoben?

Symbolbild
Rudolf Gehrig / CNA Deutsch

Aufgrund der Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie haben die Bistümer in Deutschland im vergangenen Jahr das Sonntagsgebot aufgehoben. Die Gläubigen sind seitdem von der religiösen Pflicht befreit, zumindest die Heilige Messe am Sonntag zu besuchen.

Bereits im September 2020 hatte das Bistum Görlitz die Dispens von der "Sonntagspflicht" rückgängig gemacht (CNA Deutsch hat berichtet). In einem Hirtenbrief erinnerte der Görlitzer Bischof Wolfgang Ipolt die Gläubigen daran, dass "die physische Anwesenheit bei der Eucharistiefeier (...) doch etwas anderes" sei, als die Heilige Messe lediglich "vor dem Fernsehen wirklich mitzufeiern". Der Hirte wörtlich:

"Inzwischen hat sich in dieser Hinsicht manches gelockert und der Gottesdienstbesuch ist durchaus wieder möglich – natürlich unter Einhaltung der hygienischen Vorschriften. Darum halte ich eine Dispens vom Sonntagsgottesdienst jetzt nicht mehr für nötig, sondern ermutige Sie alle wieder zur Treue in der Mitfeier der sonntäglichen Eucharistie. Ich bitte Sie auch, ängstliche und vielleicht besorgte Gemeindemitglieder zur Teilnahme am Sonntagsgottesdienst bewusst einzuladen."

Ipolt regte außerdem an, die Heilige Messe unter der Woche zu besuchen, falls die Platzzahl in den jeweiligen Kirchen nicht ausreichen sollte. 

CNA Deutsch hat am Donnerstag vereinzelt und stichprobenartig weitere (Erz-) Bistümer angeschrieben, um sich nach der jetzigen Regelung in Hinblick auf das Sonntagsgebot zu erkundigen.

Erzbistum Hamburg

Gläubige im Erzbistum Hamburg sind weiterhin vom Sonntagsgebot dispensiert. Insgesamt gelten knapp 50 Einzelregelungen (Stand: 23. Juni), die auf der Homepage im Themenbereich "Corona" zu finden sind.

Darin heißt es in der Einzelregelung Nr. 24: "Vom Sonntagsgebot wird weiterhin Dispens erteilt." In allen katholischen Gemeinden werden jedoch Präsenzgottesdienste gefeiert, teilte ein Sprecher des Erzbistums mit.

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Erzbistum Freiburg

Das Erzbistum Freiburg teilte auf Anfrage von CNA Deutsch mit, dass die vorläufige Aufhebung des Sonntagsgebots noch immer bestehe. Stattdessen wird den Gläubigen ein täglicher Livestream aus dem Freiburger Münster angeboten.

"Mit Erleichterung schauen wir auf die aktuell zurückgehenden Inzidenzzahlen, weiterhin sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie jedoch noch deutlich spürbar und zahlreiche Menschen weltweit sind sehr stark von der Pandemie betroffen", so ein Sprecher gegenüber CNA Deutsch.

Die Richtlinien werden auf der Homepage des Erzbistums regelmäßig aktualisiert.

Erzbistum München und Freising

Auch im Erzbistum München und Freising ist das Sonntagsgebot vorerst weiter aufgehoben. "Es finden aber – unter Einhaltung des Infektionsschutzkonzepts für Gottesdienste – seit 4. Mai 2020 wieder öffentliche Gottesdienste statt, an denen die Gläubigen in Präsenz teilnehmen können", so ein Sprecher.

Unter Einhaltung der notwendigen Maßnahmen könne "kirchliches Leben vielfältig stattfinden", teilt das Erzbistum auf Anfrage CNA Deutsch mit. Es gelten dafür weiterhin das Infektionsschutzkonzept für katholische Gottesdienste im Erzbistum München und Freising sowie das Schutz- und Hygienekonzept für Pfarrheime, die sich an der jeweils aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats orientieren.

Erzbistum Köln

"Die Sonntagspflicht bleibt vorerst ausgesetzt", heißt es in den Bestimmungen des Kölner Erzbistums. Gläubige sind jedoch "eingeladen, den Sonntag auf eigene Weise zu heiligen, sofern der Besuch der Heiligen Messe nicht möglich ist".

Die Bestimmungen werden auf der Homepage des Bistums laufend aktualisiert. Das Erzbistum bietet zudem zahlreiche Live-Übertragungen von Heiligen Messen, neben dem Kölner "Domradio" streamt und sendet auch der katholische Fernsehsender EWTN.TV täglich mindestens eine Heilige Messe live aus dem Kölner Dom.

Erzbistum Paderborn

CNA Deutsch fragte auch beim Erzbistum Paderborn an, ob das Sonntagsgebot weiterhin aufgehoben bleibt, welche Regelungen gelten und wie die Bistumsleitung die aktuelle Lage beurteilt. Das Erzbistum ließ über einen Sprecher ausrichten:

"Aufgrund seiner Struktur und Fläche können zu Ihren Fragen keine kurzen Auskünfte über das Erzbistum Paderborn gegeben werden. Die Situation ist komplex. Zu beobachten ist im Erzbistum Paderborn allerdings insgesamt auf allen kirchlichen Ebenen ein hohes Engagement, dass trotz der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie kirchliches Leben auch weiterhin gelingt."

Auf die Rückfrage, was dies für das Sonntagsgebot bedeutet, hieß es, dass das Erzbistum weiterhin der Auffassung sei, "dass die jeweils öffentlich angeordneten oder empfohlenen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von SARS-CoV-2 (Corona-Virus) einen schwerwiegenden Grund im Sinne des can 1248 § 2 CIC darstellen, der die Gläubigen kraft kirchlichen Rechts von der Verpflichtung zur Teilnahme an der Eucharistiefeier an Sonn- und kirchlichen Feiertagen (sog. "Sonntagspflicht", can.1247 CIC) entbindet".

Den Gläubigen werde für diesen Fall das persönliche Gebet oder das Gebet in der Familie in besonderer Weise nahegelegt. Die Entscheidung, ob Eucharistiefeiern und andere Gottesdienste abzusagen sind, müsse vor Ort von den Verantwortlichen in Abstimmung mit den zuständigen staatlichen und. kommunalen Stellen getroffen werden, so das Erzbistum Paderborn gegenüber CNA Deutsch. 

Bistum Erfurt

Im Bistum Erfurt ist das Sonntagsgebot weiterhin aufgehoben. "Wir sind froh über die jetzt erfolgten Lockerungen", teilte Generalvikar Raimund Beck auf Anfrage mit. So sei mittlerweile wieder Gemeindegesang bei "Inzidenz unter 35" möglich, "wenn auch mit Maske, Abstandsgebot und daraus resultierenden Höchstzahlen für Gottesdienstteilnehmer". 

Die Regelungen werden auf der Website des Bistums Erfurt regelmäßig aktualisiert. 

Weiter teilte der Generalvikar gegenüber CNA Deutsch mit:

"Die Sonntagspflicht ist momentan noch ausgesetzt. Die Erfahrung zeigt, dass in den meisten Kirchen die mögliche Höchstzahl der Plätze ausreichend ist. Zudem werden verstärkt Gottesdienste unter freiem Himmel gefeiert. Regionale Angebote von Kirchengemeinden bezüglich Gottesdienstübertragung (Streaming) gibt es weiterhin."

Bistum Würzburg

"Die Corona-Pandemie beeinträchtigt auch das kirchliche Leben erheblich", teilte das Bistum Würzburg am Donnerstag mit. Für die Feier der Heiligen Messe seien weiter die Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich, aber auch die Gesetze des Freistaats Bayern sowie die darauf beruhenden Rahmenbedingungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste einschließlich Prozessionen und Wallfahrten im Bistum Würzburg.

In Hinblick auf das Sonntagsgebot ließ das Bistum schriftlich ausrichten:  

"Es gibt keine generelle Aufhebung der Sonntagspflicht, nachdem öffentliche Gottesdienste gefeiert werden können. Die Sonntagspflicht aber gilt - wie immer - mit der Einschränkung, dass zum Gottesdienstbesuch nicht verpflichtet ist, wer aus gesundheitlichen Gründen daran gehindert ist. Als solcher gesundheitlicher Grund kann im Einzelfall selbstverständlich auch eine besondere Gefahr für die Ansteckung mit Corona gelten."  

Als Alternativen könne man "Übertragungen von Gottesdiensten im Internet, in Fernsehen und Radio; Hausgottesdienste; Krankenkommunion" anbieten, so das Bistum Würzburg.

Das Sonntagsgebot der Kirche

Die sonntägliche Eucharistie ist nach dem Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) der "Mittelpunkt des Lebens der Kirche" (KKK, Nr. 2177). Die Versammlung zum Gottesdienst ist demnach Ausdruck der "Zugehörigkeit und Treue zu Christus und seiner Kirche".

Das Sonntagsgebot selbst geht auf die Feier des Sabbats in der jüdischen Tradition zurück, begreift sich sogar als "Vollendung des Sabbats". Der Katechismus bezieht sich dabei auch ausdrücklich auf eine Anweisung aus dem Hebräerbrief:

"Lasst und nicht unseren Zusammenkünften fernbleiben, wie es einigen zur Gewohnheit geworden ist, sondern ermuntert einander." (Hebr 10,25).

Im Kirchenrecht "Codex Iuris Canonici" (CIC) ist ausdrücklich von der Pflicht des sonntäglichen Messbesuchs die Rede. Dort heißt es wörtlich:

"Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Messfeier verpflichtet; sie haben sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern." (CIC, Can. 1247)

Das Kirchenrecht sieht das Sonntagsgebot auch durch den Besuch der Vorabendmesse erfüllt (CIC, Can. 1248 §1). Der Besuch einer Wortgottesdienstes anstelle einer Eucharistiefeier am Sonntag wird nur dann empfohlen, wenn ein "schwerwiegender Grund" vorliegt. In solchen Fällen ist es auch möglich, "sich eine entsprechende Zeit lang dem persönlichen Gebet oder dem Gebet in der Familie oder gegebenenfalls in Familienkreisen" zu widmen (CIC, Can. 1248 §2).

Diese Maßnahmen sind jedoch ausdrücklich für den Fall ausgelegt, wenn eine Eucharistiefeier nicht möglich ist. Die Bedeutung der Versammlung zur Heiligen Messe wird in der Tradition der Kirche mehrfach betont. Der Katechismus zitiert in diesem Zusammenhang die Worte des heiligen Johannes Chrysostomus:

"Du kannst daheim nicht beten wie in der Kirche, wo eine große Anzahl da ist und wo wie aus einem Herzen zu Gott gerufen wird. Hier ist mehr: die Einheit der Gesinnungen, Einklang der Seelen, das Band der Liebe, die Gebete der Priester."

Auch Papst Franziskus hat die Gläubigen wiederholt an die Sonntagspflicht erinnert:

"Wir Christen müssen an der Sonntagsmesse teilnehmen, denn nur mit der Gnade Jesu, mit seiner lebendigen Gegenwart in uns und unter uns, können wir sein Gebot in die Tat umsetzen und somit seine glaubwürdigen Zeugen sein"

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