Amtsgericht verurteilt Aachener Weihbischof Bündgens wegen Untreue

Weihbischof Johannes Bündgens (Bistum Aachen).
Bistum Aachen / Andreas Schmitter

Das Amtsgericht Kerpen hat gestern den Aachener Weihbischof Johannes Bündgens wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Zusätzlich muss der Geistliche eine Geldbuße zahlen.

Wie CNA Deutsch letzte Woche berichtete, war Büdgens wegen des Verdachts angeklagt worden, von einer dementen Bekannten insgesamt 143.000 Euro veruntreut haben. Die Frau, von der der Weihbischof das Geld erhalten hatte, war jedoch zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr geschäftsfähig. Im vergangenen Sommer verstarb sie.

Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung hatte die Frau dem Weihbischof 2016 eine Vollmacht für mehrere ihrer Konten erteilt. In vier Tranchen soll er sich Geld auf sein Konto überwiesen und davon 2018 ein Haus im Aachener Süden gekauft haben.

Als Gegenleistung habe der Geistliche der Frau lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Im Grundbuch wurde dies allerdings nicht vermerkt, weil sich der Gesundheitszustand der Bekannten verschlechtert habe. Nach Angaben des Amtsgerichtes habe Bündgens der Frau das Geld komplett zurückgezahlt.

Verteidiger kündigt Berufung an

Die Verhandlung sollte ursprünglich schon 2020 stattfinden, wurde wegen einer Erkrankung von Bündgens aber um etwa acht Monate verschoben. Doch auch am gestrigen Dienstag erschien der Kleriker nicht zum Gerichtstermin. Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" hatte sein Anwalt Christof Püschel dem Gericht ein Attest überreicht, das bestätigen soll, dass der Angeklagte weiterhin verhandlungsunfähig sei.

In Abwesenheit des Angeklagten sah das Gericht es als erwiesen an, dass der Aachener Weihbischof das Geld der Frau veruntreut habe und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten. Zusätzlich muss Bündgens ein Bußgeld von 5.000 Euro zahlen.

Nach der Urteilsverkündung sagte Verteidiger Püschel wörtlich:

Mehr in Deutschland - Österreich - Schweiz

"Ich gehe davon aus, dass wir gegen den soeben erlassenen Strafbefehl Einspruch einlegen werden. Gehen Sie bitte davon aus, dass mein Mandant unschuldig ist."

Zwei Wochen lang hat Bündgens nun Zeit, Berufung einzulegen. Rechtsexperten rechnen damit, dass sich letztlich sogar der Vatikan einschalten könnte, sollte das Urteil gegen den Weihbischof rechtskräftig werden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Erhalten Sie Top-Nachrichten von CNA Deutsch direkt via WhatsApp und Telegram.

Schluss mit der Suche nach katholischen Nachrichten – Hier kommen sie zu Ihnen.