LGBT-Initiative "Out In Church": "Wir stehen noch ganz am Anfang"

Regenbogen-Flagge
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Der Sprecher der LGBT-Initiative "Out In Church", Rainer Teuber, hat beklagt, dass "innerhalb der katholischen Kirche" bislang nicht viel geschehen sei. "Wir stehen noch ganz am Anfang", so Teuber, der als Leiter der Museumspädagogik und des Besucherservices der Domschatzkammer für das Bistum Essen arbeitet und selbst offen homosexuell ist, am Sonntag im Kölner Domradio.

Teuber kritisierte den Entwurf des neuen kirchlichen Arbeitsrechts. Zwar stünden die "diskriminierenden Äußerungen der bisherigen Grundordnung" auf dem Prüfstand. Es gebe indes "noch keine Rechtssicherheit, auch wenn die Diözesen schriftlich zugesichert haben, dass sie die Grundordnung derzeit nicht mehr anwenden".

Die LGBT-Initiative vermisse "bei dem Entwurf der Kommission zur Überarbeitung der Grundordnung ausdrücklich die Berücksichtigung der Geschlechtsidentität". Dabei räumte Teuber ein, die Kirche in Deutschland würde mit einem Arbeitsrecht, "das transidente Non-binäre Personen anerkennt", "im Grunde genommen gegen die römische Lehrmeinung" verstoßen.

Auch die Verwendung mancher Begriffe wurde kritisiert, weil diese für "neue Rechtsunsicherheiten" sorgen könnten: "Da ist die Rede davon, dass sich Mitarbeitende nach den christlichen Werten zu richten haben; dass ein christliches Menschenbild in der Lebensführung auftauchen soll; und dass kirchenfeindliches Verhalten eben nicht geduldet wird."

Neues kirchliches Arbeitsrecht

Ende Mai hatte die "Bischöfliche Arbeitsgruppe Arbeitsrecht" unter dem Vorsitz des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki einen Entwurf zur Neuordnung des kirchlichen Arbeitsrechts veröffentlicht. Die weiteren Arbeiten sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Laut neuer Grundordnung sei "Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen" eine "Bereicherung". Gemäß der Regelung könnten etwa homosexuell lebende Angestellte die Kirche repräsentieren, "solange sie eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums mitbringen, den christlichen Charakter der Einrichtung achten und dazu beitragen, ihn im eigenen Aufgabenfeld zur Geltung zu bringen".

Der "Kernbereich privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre," bleibe "rechtlichen Bewertungen entzogen", denn die beruflichen Anforderungen "erstrecken sich in erster Linie auf das Verhalten im Dienst", heißt es im Entwurf zur Grundordnung. "Besondere kirchliche Anforderungen an Kleriker und Ordensangehörige bleiben hiervon unberührt."

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"Im neuen Ordnungsentwurf wird unmissverständlich klargestellt, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung rechtlichen Bewertungen nicht unterliegt und sich dem Zugriff des Dienstgebers entzieht", so die deutsche Bischofskonferenz (DBK) in ihrer Pressemitteilung vom Mai. Die private Lebensführung sei nur dann rechtlich relevant, "wenn es darum geht, schwerwiegende Störungen und Beeinträchtigungen der kirchlichen Integrität und Glaubwürdigkeit abzuwehren".

Kirchliche Lehre

Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es zum Thema Homosexualität: "Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie als schlimme Abirrung bezeichnet, hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt, 'daß die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind'. Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen."

Man müsse Menschen mit homosexuellen Neigungen "mit Achtung, Mitgefühl und Takt" begegnen, denn auch sie seien "berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihres Verfaßtheit erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen".

"Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit gerufen", so der Katechismus. "Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung, die zur inneren Freiheit erziehen, können und sollen sie sich – vielleicht auch mit Hilfe einer selbstlosen Freundschaft –‚ durch das Gebet und die sakramentale Gnade Schritt um Schritt, aber entschieden der christlichen Vollkommenheit annähern."

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