Nach Einspruch: Gericht lässt Verhandlungsfähigkeit von Weihbischof Bündgens prüfen

Weihbischof Johannes Bündgens (Bistum Aachen).
Bistum Aachen / Andreas Schmitter

Nachdem der verurteilte Aaachener Weihbischof Johannes Bündgens Berufung gegen sein Urteil eingelegt hat, will das Amtsgericht Kerpen nun die Verhandlungsfähigkeit des 65-jährigen Geistlichen prüfen lassen.

Das Amtsgericht hatte den Weihbischof Mitte Juli diesen Jahres wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten und einer Geldbuße verurteilt (CNA Deutsch hat berichtet).

Wie die Nachrichtenagentur "KNA" gestern meldete, habe Gerichtssprecher Arndt Lorenz am Mittwoch mitgeteilt, dass ein Sachverständiger den Gesundheitszustand von Bündgens klären soll. Weil der Weihbischof Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte, kommt es üblicherweise zu einer öffentlichen Hauptverhandlung, bei der der Beschuldigte vor Gericht erscheinen muss. Als das Urteil im Juli verkündet wurde, hatte Bündgens wegen gesundheitlicher Gründe noch gefehlt. 

Hintergrund

Wie CNA Deutsch berichtete, war Büdgens wegen des Verdachts angeklagt worden, von einer dementen Bekannten insgesamt 143.000 Euro veruntreut haben. Die Frau, von der der Weihbischof das Geld erhalten hatte, war jedoch zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr geschäftsfähig. Im vergangenen Sommer verstarb sie.

Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung hatte die Frau dem Weihbischof 2016 eine Vollmacht für mehrere ihrer Konten erteilt. In vier Tranchen soll er sich Geld auf sein Konto überwiesen und davon 2018 ein Haus im Aachener Süden gekauft haben.

Als Gegenleistung habe der Geistliche der Frau lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Im Grundbuch wurde dies allerdings nicht vermerkt, weil sich der Gesundheitszustand der Bekannten verschlechtert habe. Nach Angaben des Amtsgerichtes habe Bündgens der Frau das Geld komplett zurückgezahlt.

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