Österreich: Bischofskonferenz stellt Auflagen für öffentliche Gottesdienste vor

Eine Fronleichnamsprozession in Niederösterreich.
Franz Jachim via Flickr (CC BY-NC-ND 2.0)

Die österreichische Bischofskonferenz hat am heutigen Donnerstag die Auflagen bekanntgegeben, unter denen öffentliche Gottesdienste ab dem 15. Mai wieder möglich sein sollen. In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Kultusministerin Susanne Raab stellte der Vorsitzende der ÖBK, Kardinal Christoph Schönborn, die neuen Maßnahmen vor. Demnach müssen Gläubige während der heiligen Messe einen Mund-Nasen-Schutz tragen und mindestens zwei Meter Abstand halten.  

CNA Deutsch hatte am Mittwoch berichtet, dass in Österreich ab dem 15. Mai wieder öffentliche Messen möglich sein sollen. Die Auflagen, die dafür heute bekanntgegeben wurden, seien das Ergebnis der Absprache zwischen der österreichischen Regierung und den Vertretern der Religionsgemeinschaften, berichtet die katholische Presseagentur "Kathpress". Schönborn nahm für die betroffenen Religionsgemeinschaften stellvertretend an der Pressekonferenz teil.

Die Regelung für die Durchführung öffentlicher Gottesdienste sieht vor, dass diese ausschließlich in geschlossenen Räumen stattfinden dürfen. Gläubige müssen den Mindestabstand von zwei Metern einhalten und einen Nasen-Mund-Schutz tragen. Damit ausreichender Schutz gewährleistet sei, müssten nach den Regelungen insgesamt 20 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstrauems pro Person zur Verfügung stehen.

Ordner sollen dafür Sorge tragen, dass die Vorschriften eingehalten und Einlasskontrollen durchgeführt werden.

Schönborn verteidigte die Maßnahmen und betonte, dass öffentliche Gottesdienste unter Auflagen "bei weitem" nicht alles sei, "was etwa das Christsein ausmacht". Er erinnerte dabei an die Möglichkeit der Hausgottesdienste und das private Gebet.

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