Polnische Journalisten widersprechen Vertuschungsvorwürfen gegen Erzbischof Karol Wojtyla

Papst Johannes Paul II.
Agência Brasil / Wikimedia Commons (CC BY 3.0 BR)

Eine von polnischen Journalisten durchgeführte Untersuchung zeigt exemplarisch, dass Papst Johannes Paul II. wohl keinen Missbrauch vertuscht hat – anders als ein niederländischer Journalist in einem am Wochenende veröffentlichten Artikel behauptet hatte.

Am 2. Dezember erklärte Ekke Overbeek, ein in Polen lebender niederländischer Journalist, er habe "konkrete Fälle von Priestern, die Kinder missbraucht haben, in der Erzdiözese Krakau, wo der spätere Papst Erzbischof war, gefunden. Der künftige Papst wusste davon und versetzte sie trotzdem, was zu neuen Opfern führte."

Overbeek verweist auf den Priester Eugeniusz Surgent und "viele andere", die Karol Wojtyla angeblich "gedeckt" habe.

Die niederländische Publikation NOS, in der Overbeeks Aussagen erschienen sind, weist darauf hin, dass der niederländische Journalist drei Jahre lang "polnische Archive" durchforstet habe.

"Fast alle Dokumente, die direkt über Wojtyla gesammelt wurden, sind vernichtet worden. In anderen überlieferten Dokumenten wird er jedoch sehr häufig erwähnt. Und wenn man sie alle zusammenfügt, sind sie Teile eines Puzzles, die ein Bild davon ergeben, wie er damit umgegangen ist", betont der Journalist, ohne jedoch zu sagen, auf welche Archive er sich bezieht.

Journalistische Untersuchung widerlegt die Anschuldigungen

Die polnischen Journalisten Tomasz Krzyżak und Piotr Litka von der "Rzeczpospolita" haben unterdessen eine Untersuchung veröffentlicht, die Overbeeks Anschuldigungen entkräftet und das Gegenteil aufzeigt: St. Johannes Paul II. hat keinen Missbrauch vertuscht und ist in seiner Zeit als Erzbischof von Krakau zwischen 1964 und 1978 konsequent gegen derartige Fälle vorgegangen.

Ein erstes Argument der polnischen Journalisten ist, dass Priester Eugeniusz Surgent nicht aus der Erzdiözese Krakau, sondern aus der Diözese Lubaczów stammte.

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Der damalige Kardinal Wojtyla fällte jedoch auch einige Entscheidungen, die ihn betrafen, und "scheint recht überzeugend gezeigt zu haben, dass er innerhalb seiner Kompetenzen handelte und das letzte Wort über eine mögliche Sanktionierung des Priesters seinem Ordinarius, dem Bischof von Lubaczów, überließ".

Die Journalisten erklärten, dass "der damalige Erzbischof von Krakau nichts gegen die Tatsache unternehmen konnte, dass Surgent in zwei anderen Diözesen tätig war".

Die Journalisten verwiesen sodann auf einen beispielhaften Vorfall, der für die Entschlossenheit des damaligen Kardinals Wojtyla stehe, nämlich den Fall des Priesters Józef Loranc, der beschuldigt wurde, einige Mädchen missbraucht zu haben.

"Das Ausbleiben von Strafmaßnahmen durch das kirchliche Gericht hebt das Verbrechen nicht auf und macht die Schuld nicht ungeschehen", schrieb Kardinal Wojtyla 1971 in einem Brief an Loranc, nachdem dieser aus dem Gefängnis entlassen worden war.

Für Krzyżak und Litka "unterscheidet sich dieses Verhalten" des späteren Papstes Johannes Paul II. "erheblich von der damals üblichen Praxis der Nachsicht gegenüber denjenigen, die solche Verbrechen begangen hatten".

Im Fall von Loranc, der bis zu seinem Tod 1992 Priester der Erzdiözese Krakau war, "traf Kardinal Wojtyla sofortige Entscheidungen im Einklang mit dem kanonischen Recht. Und während er nach und nach die kanonischen Strafen aufhob und große Barmherzigkeit walten ließ, blieb er stets wachsam."

Als Kardinal Wojtyla 1970 von dem Fall erfuhr, schickte er ihn zu seiner Mutter, um seine Entscheidung abzuwarten, die nur wenige Tage nach den Anschuldigungen gegen Loranc getroffen wurde.

In einem Brief erklärte der künftige Papst Johannes Paul II., dass Loranc "suspendiert" sei und "keine priesterliche Funktion ausüben" könne sowie "für eine gewisse Zeit im Kloster wohnen und Exerzitien machen und Hilfe erhalten" müsse.

Die Journalisten präzisierten, dass Wojtyla "in diesem Moment alle notwendigen Entscheidungen traf: die schnelle Entfernung des Priesters aus der Gemeinde, die Suspendierung bis zur Klärung der Angelegenheit und die Verpflichtung, in einem Kloster zu wohnen", wo er dann von den Zivilbehörden verhaftet wurde.

Der Fall gelangte nicht bis zum Vatikan, weil die Bestimmung, die das heutige Dikasterium für die Glaubenslehre - damals noch die Kongregation für die Glaubenslehre - anweist, sich mit Missbrauchsfällen zu befassen, erst 2001 erlassen wurde, erklärten die polnischen Journalisten.

Obwohl er zunehmend wieder die Messe zelebrieren durfte, konnte Loran weder zum "kanonischen Auftrag der Katechese von Kindern und Jugendlichen" noch zum Dienst im Beichtstuhl zurückkehren.

Übersetzt und redigiert aus dem Original von ACI Prensa, der spanischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.

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