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Limburger Dom / Carsten Steger / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Kirchenrechtler Hallermann: „Nicht viel Neues“ in neuem Limburger Gesetzgebungsverfahren

Bätzing hatte in seinem Bistum eine Änderung des kirchlichen Gesetzgebungsverfahrens eingeführt. So gilt nun eine neue Ordnung, die verbindliche Mitwirkungsrechte für Laien festschreibt.