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Gesetzentwurf: ZdK begrüßt Möglichkeit zur jährlichen Änderung von Geschlechtseintrag

Bundestag

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat einen Gesetzentwurf für ein neues „Selbstbestimmungsgesetz“ begrüßt, das es Menschen in Deutschland ermöglichen soll, ihren Geschlechtseintrag in behördlichen Unterlagen unkompliziert zu ändern – bis zu einmal jährlich.

„Es ist ein guter Tag für Selbstbestimmung und Menschenwürde“, kommentierte ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp den am Mittwoch vorgestellten Entwurf der Bundesregierung. „Dass das Bundeskabinett heute den Gesetzentwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz beschlossen hat, ist ein Meilenstein. Das neue Gesetz, über das der Bundestag voraussichtlich im Herbst abstimmt, wird einen Schlussstrich unter das über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz ziehen, das dem Grundgesetz nie würdig war.“

„Ich bin der festen Überzeugung, dass der Einsatz für die verbesserte gesellschaftliche Teilhabe von trans* und inter* Menschen mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes nicht enden darf“, sagte Stetter-Karp am Mittwoch. „Es gibt noch viel zu tun.“

Die Bundesregierung berichtete auf ihrer Internetseite: „Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag soll es insbesondere trans- und intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtert werden, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen beim Standesamt ändern zu lassen. Die Änderung soll in Zukunft durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt vorgenommen werden können.“

„Eine gerichtliche Entscheidung über die Antragstellung – wie nach dem bisher geltenden Transsexuellengesetz – soll nicht mehr erforderlich sein“, fasste die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP die Änderungen zusammen. „Auch die Notwendigkeit, zwei Sachverständigengutachten einzuholen, soll entfallen. Damit wird eine gesetzliche Vorgabe außer Kraft gesetzt, die von den Betroffenen häufig als entwürdigend empfunden wird. Stattdessen soll künftig eine Selbstauskunft mit Eigenversicherung ausreichen.“

Für Minderjährige bis zum Alter von 14 Jahren gelte, dass „die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt übernehmen können“. Ältere Minderjährige sollen „die Erklärung selbst mit Zustimmung der Sorgeberechtigten abgeben können. In den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, soll das Familiengericht die Entscheidung der Eltern auf Antrag der minderjährigen Person ersetzen können. Dabei soll sich stets am Kindeswohl orientiert werden.“

„Eine sachkundige, ergebnisoffene und kostenlose Beratung insbesondere für Minderjährige ist unerlässlich“, forderte Stetter-Karp und betonte, man dürfe das Beratungsangebot nicht dem Diktat knapper Haushaltsmittel unterwerfen.

Das Selbstverständnis des ZdK ist laut Internetseite der Organisation: „Entsprechend dem Dekret des II. Vatikanischen Konzils über das Apostolat der Laien (Nr. 26) ist das ZdK das von der Deutschen Bischofskonferenz anerkannte Organ, das die Kräfte des Laienapostolats koordiniert und das die apostolische Tätigkeit der Kirche fördern soll.“

Stetter-Karp forderte die Kirche auf, den mit dem neuen Gesetz „einhergehenden Paradigmenwechsel umzusetzen“. So stehe „die Anerkennung der Rechte von trans* und inter* Menschen auch in der Kirche auf der Tagesordnung“.

Papst Franziskus hat sich unterdessen mehrfach kritisch zur Gender-Ideologie geäußert. Sie sei ein „Fehler des menschlichen Geistes“, der „Verwirrung“ stifte, so der Pontifex im Jahr 2015.

Im selben Jahr fragte er, „ob die sogenannte Gender-Theorie nicht auch Ausdruck von Frustration und Resignation ist, die darauf abzielt, den Unterschied zwischen den Geschlechtern auszulöschen, weil sie sich nicht mehr damit auseinanderzusetzen versteht. Ja, wir laufen Gefahr, einen Rückschritt zu machen. Denn die Beseitigung des Unterschieds ist das Problem, nicht die Lösung.“

Deutlich sagte er im Jahr 2016: „In Europa, in Amerika, in Lateinamerika, in Afrika, in einigen Ländern Asiens gibt es einen wahren ideologischen Kolonialismus. Und einer von diesen – ich nenne ihn unverhohlen beim Namen – ist die Gender-Theorie! Heute wird den Kindern – den Kindern! – in der Schule beigebracht, dass jeder sein Geschlecht selber wählen kann. Und warum wird das gelehrt? Weil die Lehrbücher von den Personen und den Institutionen kommen, die dir das Geld geben. Das sind die Formen von ideologischem Kolonialismus, die auch von sehr einflussreichen Ländern unterstützt werden. Und das ist schrecklich.“

Später erklärte er, er habe sich dabei auf „diese Bosheit“ bezogen, „mit der heute durch die Gender-Theorie Indoktrination betrieben wird“.

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