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Religionsfreiheit ein Fall für die Justiz? Abschluss des Prozesses gegen Päivi Räsänen

Päivi Räsänen im Gespräch mit Journalisten

Der Prozess gegen die finnische Politikerin Päivi Räsänen und den lutherischen Bischof Juhana Pohjola ist abgeschlossen. Beide standen am Freitag vor dem Berufungsgericht in Helsinki wegen angeblicher „Hassrede“ im Zusammenhang mit ihren christlichen Überzeugungen zu Ehe und Sexualität. Der Fall hat internationale Aufmerksamkeit erregt und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Religions- und Meinungsfreiheit in Europa haben.

„Ich bin zuversichtlich, dass ich von allen Vorwürfen freigesprochen werde. Das wird ein sehr wichtiges Urteil für die Religions- und Meinungsfreiheit in Finnland mit Auswirkungen in ganz Europa. Aber ich bin hoffnungsfroh, dass das Gericht eine gute Entscheidung treffen wird,“ sagte Räsänen am 1. September beim Verlassen des Gerichts.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass Räsänens Interpretation der Bibel „kriminell“ sei. Sie sagte, dass es nicht darum gehe, ob die Aussagen wahr seien, sondern dass sie als beleidigend empfunden werden könnten.

An die zehnfache Großmutter, Ärztin und langjährige Politikerin gewandt, meinte die Staatsanwaltschaft: „Sie können glauben was sie wollen, aber sie können nicht über alles sprechen was sie glauben.“

Dabei war der Staatsanwältin zufolge der Hintergrund und die Motivation hinter den  Aussagen egal: „Der Punkt ist nicht, ob es wahr ist oder nicht, sondern, dass es beleidigend ist.“

Räsänens Verteidigung, koordiniert von ADF International, wies darauf hin, dass eine Verurteilung ihrer Aussagen eine Verurteilung der Bibel selbst bedeuten würde.

Bischof Pohjola, der 2004 die kirchliche Broschüre „Als Mann und Frau schuf Er sie“ herausgegeben hatte, betonte vor Gericht die Würde und Gleichheit aller Menschen. Er sagte, dass das Verurteilen der Sünde nicht die Würde einer Person in Frage stelle und wies auf die Notwendigkeit von Meinungs- und Religionsfreiheit hin.

Der Fall hat nicht nur in Finnland, sondern auch international für Aufsehen gesorgt. Der Bischof wies auch auf die Notwendigkeit von Meinungs- und Religionsfreiheit hin: „Die Idee der Religionsfreiheit ist es, dass man die christliche Lehre frei verbreiten kann – auch wenn das jemand beleidigend findet. Denn dann kann man das Recht in Anspruch nehmen nicht zuzuhören.“ 

Das Gericht wird sein Urteil bis zum 30. November bekannt geben. Beobachter warnen: Das Ergebnis dieses Prozesses könnte einen Präzedenzfall für die Religionsfreiheit und die Meinungsfreiheit schaffen, nicht nur in Finnland, sondern in ganz Europa und möglicherweise weltweit.

Paul Coleman, Geschäftsführer der juristischen Menschenrechtsorganisation ADF International, die Räsänens Verteidigung unterstützt, sagte: „Das zermürbende Strafverfahren, dem Frau Räsänen unterzogen wird, ist das Gegenteil von Demokratie und 'Fortschritt'. Wir werden Päivi Räsänen weiterhin zur Seite stehen und warten auf die Entscheidung des Gerichts, ob die Äußerung von christlichen Überzeugungen in Finnland ein Verbrechen ist.“

 
 

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