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„Widersinnig“: Aktion Lebensrecht für Alle über geplantes Verbot der Gehsteigberatung

Schwangerschaft (Symbolbild)

Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) hat das von der Bundesregierung anvisierte Verbot der Gehsteigberatung vor Abtreibungszentren kritisiert. Der Gesetzesentwurf sei „so unnötig und widersinnig, dass es schwerfällt, die größten Fehler zu benennen“.

Mitte November hatte zuerst das Magazin „Der Spiegel“ über den Entwurf berichtet, auf den sich die an der Regierung beteiligten Parteien SPD, Grüne und FDP geeinigt hätten: „Nun sollen die Länder verpflichtet werden, einen ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen zu gewährleisten. Nach dem Gesetzentwurf dürfen künftig keine Hindernisse vor einer Beratungsstelle oder Praxis errichtet werden. Schwangere dürfen in Hör- und Sichtweite nicht gegen ihren Willen angesprochen, bedrängt oder eingeschüchtert werden.“

„Verboten werden soll auch, Darstellungen zu Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch zu verteilen, die unwahr sind oder auf eine starke emotionale Beunruhigung der Schwangeren abzielen“, hieß es weiter. „Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.“

Cornelia Kaminski, die ALfA-Vorsitzende, erklärte: „Ausgangspunkt für das Bestreben, derartige Gehsteigberatungen zu verbieten, ist die Annahme, die Regierung müsse für eine flächendeckende Versorgung mit Abtreibungseinrichtungen sorgen. Diese Versorgung sei im Moment nicht gewährleistet, unter anderem, weil zunehmend Personen vor Abtreibungsreinrichtungen und Beratungsstellen den Zugang behinderten – Schwangere müssten gegebenenfalls das Bundesland wechseln, um abtreiben lassen zu können.“

„Zurzeit gibt es in ganz Deutschland zweimal im Jahr an drei Orten solche Versammlungen in Form von Gebetswachen“, stellte Kaminski klar.

„Der Staat ist verpflichtet, zeitnah die notfallmedizinische Versorgung sicher zu stellen – alle anderen Eingriffe, vor allem solche, die planbar sind, müssen nicht wohnortnah angeboten werden“, führte sie zudem aus. „Darauf zieht sich der Gesundheitsminister an anderer Stelle zurück. So sagte Karl Lauterbach dem Deutschlandfunk am 10.07.2023: ‚Es werden mit und ohne Reform Kliniken sterben, weil wir zu viele haben.‘“

„Klinken, die Herzinfarkte, entzündete Blinddärme und Verkehrsunfälle behandeln, werden also in der Fläche verschwinden, dafür soll es aber flächendeckende Abtreibungsmöglichkeiten geben“, buchstabierte Kaminski die Argumentation innerhalb der Regierung aus. „Eine staatliche Verpflichtung hierfür gibt es nicht. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz verlangt lediglich eine flächendeckende Versorgung mit Beratungsstellen, die längst gewährleistet ist.“

„Die vorgesehene Gesetzänderung verstößt gegen die Menschenrechte auf Religions- und Versammlungsfreiheit sowie auf freie Meinungsäußerung“, ergänzte Kaminski. „Sie greift daher auf unzulässige Weise in Grundrechte ein. Mehrere Gerichtsurteile, zuletzt auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, haben festgestellt: Es gibt kein Recht darauf, nicht mit Ansichten konfrontiert zu werden, die einem nicht gefallen. Es gibt kein Recht darauf, bestimmte Informationen nicht zu bekommen.“

Demgegenüber gebe es „sehr wohl ein Recht auf umfassende Aufklärung vor einem medizinischen Eingriff. Dazu gehört z. B. auch die Information über den Entwicklungsstand des Kindes, oder über posttraumatische Belastungsstörungen nach einer Abtreibung. Genau diese Informationen werden aber von denjenigen zur Verfügung gestellt, die vor den Abtreibungseinrichtungen stehen und versuchen, auf den letzten Metern noch Kinder zu retten.“

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