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Es kann „keinen abgestuften Lebensschutz geben“, mahnt Bischof Ipolt

Bischof Wolfgang Ipolt mit dem sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer

Beim Neujahrsempfang am Samstag hat sich Bischof Wolfgang Ipolt von Görlitz unter dem Motto „Was Christen vom Leben halten“ zu Fragen geäußert, die den Anfang bzw. das Ende eines Lebens betreffen und die derzeit in der Politik von besonderem Interesse sind. Neben dem sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) waren Vertreter aus Kirche, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft anwesend.

Ipolt sprach über die mögliche Streichung des strafrechtlichen Verbots von Abtreibungen, das wenigstens von Teilen der Bundesregierung betrieben wird, obwohl es bereits jetzt zahlreiche Ausnahmen von diesem Verbot gibt.

„Die Befürworter einer Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechtes argumentieren meist, dass die jetzt geltende Regelung dem Selbstbestimmungsrecht der Frau nicht genügend Rechnung trägt“, so der Bischof, der daraufhin betonte: „Da aber auch das Bundesverfassungsgericht immer betont hat, dass spätestens mit der Nidation von einem menschlichen Leben auszugehen ist, das ‚in seiner genetischen Identität und damit in seiner Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit‘ bereits festgelegt ist, ist auch diesem der verfassungsrechtlich gebotene Schutz unabhängig von seinem Entwicklungsstadium zu gewähren.“

„Es kann aus unserer Sicht keinen abgestuften Lebensschutz geben, der das eine gegen das andere Leben ausspielt“, erläuterte Ipolt. „Wir möchten darum an der bisherigen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch festhalten, weil wir befürchten, dass eine andere Regelung den Schutz des ungeborenen Lebens nur schwächen kann.“

„Das Recht auf Leben wird jedem garantiert, der lebt“, stellte der Bischof klar. „Zwischen einzelnen Abschnitten des Lebens oder des sich entwickelnden Lebens kann hier kein Unterschied gemacht werden. Denn der Mensch entwickelt sich als Mensch und nicht zum Menschen – das hat insbesondere das Bundesverfassungsgericht immer festgehalten.“

„Die katholische Kirche hat sich schon immer für ein gesetzliches Verbot jeglicher Form des assistierten Suizids und zugleich für eine Ausweitung der Hospizangebote und der Palliativmedizin ausgesprochen“, rief Ipolt außerdem mit Blick auf das Lebensende in Erinnerung. Zwischenzeitlich sei indes die Diskussion „schwieriger geworden, zumal andere europäische Länder zwischenzeitlich in diesem Punkt weitgehende Möglichkeiten geschaffen haben“.

„Die Kritiker eines Verbots beharren zunehmend auf dem Wert der individuellen Autonomie am Lebensende“, sagte der Bischof. „Als Christen betonen wir demgegenüber, dass sich das Recht auf Selbstbestimmung (das auch wir teilen) nicht auf das eigene Leben beziehen kann. Die Verfügung über seine Existenz als solche ist dem Menschen entzogen. Eine Verabsolutierung der Autonomie birgt die Gefahr in sich, die fürsorgliche Begleitung Sterbender und den Schutz der Würde der Schwächsten zu vernachlässigen.“

„Es geht in letzter Konsequenz um den Schutz der Schwächeren“, betonte der Bischof von Görlitz. „Primär sind immer diejenigen zu schützen, die in einem (für die Gesellschaft kostenintensiven) Leiden oder beim Sterben unter das soziale Diktat kommen könnten, gefragt zu werden, warum sie eigentlich noch da seien.“

„Darum werden wir in unseren kirchlichen und caritativen Einrichtungen alles für die Suizidprävention von Menschen tun, aber eine Suizidassistenz – sollte sie in irgendeiner Form gesetzlich ermöglicht werden – nicht gestatten“, stellte er klar. „In dieser Hinsicht muss ein katholisches Pflegeheim ein sicherer Ort des menschenwürdigen Lebens und Sterbens sein.“

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