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Urbi et Orbi: Wie erhalte ich durch diesen Segen einen vollkommenen Ablass?

Papst Franziskus beim Segen Urbi et Orbi zum Osterfest am 9. April 2023

Jedes Jahr versammeln sich an Weihnachten und an Ostern Katholiken auf der ganzen Welt vor den Bildschirmen, um den päpstlichen Segen Urbi et Orbi zu empfangen. Es ist der Moment, in dem der Papst von Rom aus „die Stadt und den Erdkreis“ (lateinisch: urbi et orbi) segnet. Heute gibt es drei „reguläre“ Momente, in denen der Urbi-et-Orbi-Segen gespendet wird: Unmittelbar nach der Wahl eines neuen Papstes und eben an den Hochfesten Weihnachten und Ostern.

Dennoch kann ein Papst auch außerplanmäßig den Segen spenden, wenn er es für angebracht hält: Beispielsweise nächstes Jahr, wenn die Kirche im Jahr 2025 das „Heilige Jahr“ begeht.

Auch im März 2020 machte Papst Franziskus eine Ausnahme, als er zu Beginn der Coronavirus-Pandemie auf dem menschenleeren Petersplatz im strömenden Regen den Segen spendete, im Beisein der Marienikone Salus Populi Romani

Die Tradition dieses besonderen Apostolischen Segens geht bereits auf das 13. Jahrhundert zurück und wurde von da an weiterentwickelt. Verbunden ist der Segen jedes Mal auch mit der Möglichkeit eines vollkommenen Ablasses.

Johannes Grohe, Professor für Kirchengeschichte an der Päpstlichen Universität vom Heiligen Kreuz, sagte 2022 gegenüber EWTN News dazu: „Wir wissen, dass, wer Gott aufrichtig in Reue um Vergebung seiner Sünden bittet, diese Vergebung auch erhält. Im Bußsakrament hat uns Jesus eine Gewissheit gegeben. Er bindet sein Wort daran, dass die Apostel und ihre Nachfolger die Sünder von den Sünden freisprechen. Dennoch haben Sünden gelegentlich auch noch eine Folge, das heißt, es gibt Dinge, die man wiedergutmachen muss. Man spricht hierbei von den ‚Sünden-Strafen’. Um die wiedergutzumachen, gibt es in der heutigen Bußpraxis den vollkommenen und unvollkommenen Ablass. Beim vollkommenen Ablass wird nicht nur die Sünde, sondern auch die Sündenschuld getilgt. Beim Teilablass eben nur ein Teil, ohne, dass es im Einzelnen spezifiziert wird.“

Um den vollkommenen Ablass während des Urbi-et-Orbi-Segens zu erhalten, muss man Folgendes tun: Eine innere Abkehr von der Sünde vollziehen, die Sünden beichten, die heilige Kommunion empfangen und in den Anliegen des Papstes beten. 

Der Vatikan hat vor Jahren festgelegt, dass der vollkommene Ablass auch gültig ist, wenn in Andacht und Gebet auch über Medienübertragungen teilnimmt. Jeder Katholik hat die Möglichkeit, bereits acht Tage vor und auch noch acht Tage nach dem Segen einen vollkommenen Ablass zu erhalten.

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