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„Abtreibung kann kein Grundrecht sein“: Katholische Kirchenvertreter warnen vor Aufnahme in Grundrechte-Charta

Europäisches Parlament

Wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung im Europäischen Parlament über die mögliche Aufnahme eines „Abtreibungsrechts“ in die EU-Grundrechtecharta positioniert sich die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) entschieden dagegen.

Die Abstimmung über die Aufnahme in die EU-Grundrechtecharta ist für den 11. April 2024 angesetzt. Die Katholischen Bischöfe Europas beziehen daher nun klare Stellung.

In einer Erklärung – hier der volle Wortlaut – an die Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie an die Bürger Europas betonen sie im Namen der COMECE die Bedeutung der Förderung von Frauenrechten ohne die Verknüpfung mit Abtreibung. 

„Wir arbeiten für ein Europa, in dem Frauen ihre Mutterschaft als Geschenk erleben können, ohne dass dies ihre sozialen und beruflichen Möglichkeiten einschränkt“, so Bischof Mariano Crociata von Latina (Italien), Präsident der COMECE, und die weiteren Vizepräsidenten: Hirten aus Portugal, Frankreich, Dänemark und Litauen – Erzbischof Nuno Brás da Silva Martins von Funchal, Erzbischof Antoine Hérouard von Dijon, Bischof Czeslaw Kozon von Kopenhagen und Bischof Rimantas Norvila von Vilkaviškis. 

Bedrohung für Europas Zusammenhalt

Die Initiative zur Abstimmung über die Resolution 2024/2655 RSP polarisiert nicht nur Katholiken mit der Absicht, ein vermeintliches „Recht auf Abtreibung“ in die Charta der Grundrechte aufnehmen  zu können. Für die Kirche ist jedoch klar: Diese Entwicklung ist eine echte Bedrohung der Werte, die Europa zusammenhalten.

„Abtreibung kann niemals ein Grundrecht sein“, betonen die Hirten und erinnern an das universelle Recht auf Leben, das auch für noch nicht geborene Kinder gelte.

Die COMECE verweist dabei auch auf die diese Woche veröffentlichte Erklärung Dignitas Infinita des Vatikans. Darin betont auch das Dikasterium für die Glaubenslehre, dass das Leben von der Empfängnis an unantastbar ist.

„Wenn wir anfangen, das Recht auf Leben zu relativieren, stehen bald keine festen Grundlagen mehr für die Verteidigung der Menschenrechte zur Verfügung“, warnen die Kirchenvertreter.

Vielfalt nicht verlieren

Die Erklärung hebt zudem hervor, dass die EU die kulturellen Unterschiede und die Rechtstraditionen ihrer Mitgliedstaaten respektieren müsse.

„Es gibt kein in der europäischen oder internationalen Gesetzgebung anerkanntes Recht auf Abtreibung“, fügt die auch von Erzbischof Antoine Hérouard unterschriebene Erklärung hinzu.

Die Bischöfe betonen, die Vielfalt Europas müsse gewahrt bleiben.

„Jedes menschliche Wesen ist in jeder Situation heilig und unantastbar“, sagt einer der Vizepräsidenten von COMECE.

 

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