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Bundestag debattiert in erster Lesung über Erleichterung des Zugangs zu Abtreibungen

Bundestag

In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstag über einen Gesetzentwurf bzw. einen Antrag diskutiert, der den Zugang zu Abtreibungen erleichtern soll. In Deutschland werden derzeit jährlich pro Jahr bereits mehr als 100.000 ungeborene Kinder im Mutterleib getötet.

Während SPD und Grüne sich als Initiatoren für die anvisierten Änderungen aussprachen, kam Widerstand von den Unionsparteien CDU und CSU sowie von der AfD. Die Wortmeldungen der FDP ließen auf grundsätzliche Unterstützung für einen erleichterten Zugang zu Abtreibungen schließen. Allerdings wolle man eine solche Abstimmung nicht vor den vorgezogenen Neuwahlen durchführen.

Am Mittwoch hatten die Abgeordneten von SPD und Grünen im Rechtsausschuss des Bundestages kurioserweise durch Enthaltung faktisch gegen ihre eigene Gesetzesinitiative zur Abschaffung jenes Paragrafen gestimmt, der Abtreibungen unter Strafe stellt, wie das Online-Magazin Corrigenda berichtete. Damit ist die von SPD, Grünen und Linken geplante Legalisierung vorgeburtlicher Kindstötungen – zumindest vorerst – gescheitert.

Nach Recherchen von Corrigenda enthielten sich die Abgeordneten von SPD und Grünen, weil sie nicht mit der AfD stimmen wollten. Tatsächlich ist die Beschlusslage bei beiden Parteien so, dass keine Mehrheiten mit der AfD zustande kommen sollen.

Am 18. Dezember beschäftigt sich der Rechtsausschuss erneut mit dem Thema Abtreibung. Sollten SPD und Grüne diesmal mit der AfD stimmen, könnte das Gesetzesvorhaben doch noch vor den Neuwahlen voranschreiten.

Bischof Georg Bätzing, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), erklärte am Donnerstag kurz vor Beginn der Debatte im Bundestag: „Die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein komplexes Thema. Dass der erst nach dem Bruch der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und der Antrag mit der Überschrift ‚Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern‘ nun zwischen Vertrauensfrage und Neuwahlen im Deutschen Bundestag behandelt und zum Gegenstand des Wahlkampfs gemacht werden sollen, ist dem Thema nicht angemessen.“

„Es wäre wichtig, die politische und gesellschaftliche Debatte, der Komplexität des Themas angemessen, mit mehr Zeit und differenzierter zu führen“, so Bätzing. „Es geht nicht darum, Frauen, die einen Abbruch erwägen, zu kriminalisieren oder stigmatisieren. Dass die §§ 218 ff. des Strafgesetzbuchs dies bewirken würden, ist ein Narrativ, das die geltende Regelung zum Schwangerschaftsabbruch verzerrend abbildet. Denn diese Regelung setzt schon heute auf die Letztentscheidung der Frau und basiert auf dem Prinzip ‚Hilfe statt Strafe‘.“

Es gehe nicht um „Kriminalisierung des individuellen, beratenen Schwangerschaftsabbruchs. Die Verortung im Strafrecht dient vielmehr dazu, das Bewusstsein vom verfassungsrechtlichen Rang des Rechtsguts des ungeborenen Lebens wachzuhalten.“

Der Gesetzgeber dürfe „vor bevorstehenden Neuwahlen keine so grundlegende Reform durchpeitschen“, mahnte der DBK-Vorsitzende. „Die angesprochenen grundsätzlichen Fragen bedürfen einer sachlichen Erörterung in einem normalen parlamentarischen Verfahren, in dem ausreichend Zeit für den gesellschaftlichen Diskurs und eine angemessene Auseinandersetzung außerhalb und innerhalb des Deutschen Bundestags bleibt.“

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