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Dem Schutz der Schwächsten dienen: Lebensschützerin Kaminski zum Tag der Menschenrechte

Cornelia Kaminski

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte hat die Lebensschützerin Cornelia Kaminski betont, „dass Menschenrechte unteilbar sind“. Kaminski ist die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (AlfA), die zu den bekanntesten Lebensrechtsorganisationen in Deutschland gehört.

„Wer das Lebensrecht der Ungeborenen und die Freiheitsrechte derer, die Leben schützen wollen, schwächt, gefährdet den Kern der Menschenwürde selbst“, erklärte sie am Dienstag, einen Tag vor dem Internationalen Tag der Menschenrechte.

„Die Anerkennung eines Rechts auf Abtreibung steht in offenem Widerspruch zur Menschenwürde und dem Recht auf Leben, das für alle gilt – auch für die Ungeborenen“, führte Kaminski aus. „Wo die Tötung des ungeborenen Kindes zu einem Rechtsanspruch erklärt wird, fallen andere Menschenrechte auch.“

Während in Deutschland eine Abtreibung weiterhin grundsätzlich als Straftat gilt, die jedoch unter bestimmten Umständen nicht verfolgt wird, sodass jährlich mehr als 100.000 Kinder im Mutterleib getötet werden, gibt es Bestrebungen, Abtreibungen künftig anderweitig gesetzlich zu regeln. Auch auf europäischer Ebene und in anderen Ländern verfolgt die Abtreibungslobby solche Ziele.

Die Aktion Lebensrecht für Alle verwies auf das Thema Gewissens- und Religionsfreiheit. Hier nehme der Druck auf medizinisches Personal zu, an vorgeburtlichen Kindstötungen mitzuwirken: „Ärztinnen, Hebammen und Pflegekräfte, die aus Gewissens- oder Glaubensgründen ablehnen, verlieren nicht selten ihre berufliche Perspektive.“

Kaminski kommentierte: „Wo die Berufsausübung faktisch nur unter Aufgabe der Gewissensfreiheit möglich ist, steht es schlecht um die Menschenrechte.“

Wie die Aktion Lebensrecht für Alle ferner betonte, wachse auch für kirchliche Einrichtungen der Druck: Wollten sie keine Abtreibungen in ihren Häusern zulassen, so sähen sie sich „zunehmend rechtlichen und politischen Angriffen ausgesetzt. Doch die Religionsfreiheit umfasst auch das Recht, Handlungen zu verweigern, die der eigenen Glaubensüberzeugung widersprechen.“

„Wird Abtreibung selbst zum Menschenrecht erklärt, verliert der Menschenrechtsschutz seine universale Grundlage“, so das Fazit der Lebensrechtsorganisation. „Menschenrechte dienen dem Schutz der Schwächsten – nicht der Rechtfertigung ihrer Tötung.“

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