Redaktion, 02 Februar, 2026 / 2:15 PM
Bischof Franz Jung von Würzburg hat zum Ende des deutschen Synodalen Wegs das Thema „Zeit und Zeitdruck“ angesprochen. So räumte er am Samstag ein: „Oftmals war die Erfahrung bei der Synodalversammlung, dass unter hohem Zeitdruck Entscheidungen gefällt werden mussten. Das war oft nicht gut, weil man den Eindruck hatte, es besteht noch Diskussionsbedarf.“
„Für gelingende Synodalität muss also auch der Faktor Zeit noch mal eigens bedacht werden“, forderte der Bischof. „Wie viel Zeit zur Diskussion ist? Wann sind Dinge tatsächlich entscheidungsreif?“
Jung stimmte beim Synodalen Weg regelmäßig mit der Mehrheit der Bischöfe für teils radikale Änderungsforderungen an der überlieferten Lehre der Kirche, darunter die Segnung homosexueller Verbindungen, die Frauenordination sowie die Taufspendung, Eheassistenz und Predigt durch Laien.
Die sechste Synodalversammlung, die am Wochenende in Stuttgart zu Ende ging, habe noch neue Elemente gebracht, hob Jung hervor: „Wir haben uns mehrfach Zeit genommen, die Sitzung zu unterbrechen für ein geistliches Gespräch in kleiner Runde, in der dann jeder mitteilen konnte, was ihn momentan beschäftigt. In einer zweiten Runde konnten die anderen Teilnehmer darauf reagieren und in einer dritten Runde wurde dann gefragt: Was steht jetzt eigentlich im Raum? Was ist weiter zu bearbeiten? Wie ich finde, ein sehr fruchtbares Format, das hilft, die Gemeinschaft unter den Synodalen zu stärken und wirklich jeden Einzelnen und jeder Einzelne zu Wort kommen zu lassen.“
Der Bischof sagte, er sei „gespannt, wie das im November gut weitergeht“ – dann soll die Synodalkonferenz als Verstetigung des Synodalen Wegs erstmals zusammentreten. „Ich bin froh, dass der synodale Weg mit der sechsten Synodalversammlung seinen Abschluss gefunden hat. Es war ein schweres Stück Arbeit in den vergangenen Jahren. Aber jetzt schauen wir positiv in die Zukunft.“
Es braucht für die Synodalkonferenz noch eine Bestätigung der Satzung durch den Vatikan. Der Knackpunkt ist die Idee des gemeinsamen Beratens und Entscheidens von Diözesanbischöfen und Nicht-Bischöfen. In der Satzung heißt es: „Die berät und fasst Beschlüsse im Sinne ‚synodaler Entscheidungsprozesse‘ (vgl. Abschlussdokument der Bischofssynode, Nr. 94) zu wichtigen Fragen des kirchlichen Lebens von überdiözesaner Bedeutung.“
Der Vatikan unter Papst Franziskus und nun unter Papst Leo forderte trotz aller Kritik am Synodalen Weg nie förmlich, den Prozess mit seinen teils radikalen Änderungsbestrebungen an der überlieferten kirchlichen Lehre zu beenden und Gremien nur so einzurichten, wie es kirchenrechtlich problemlos möglich ist und wie sie in Deutschland auf allen Ebenen existieren.
Nun besteht die Lösung der deutschen Frage entweder darin, die Satzung zu genehmigen, womit alle bisherige vatikanische Kritik als substanzlos erscheinen würde, oder die Satzung abzulehnen, wodurch der Eindruck entstünde, dass der Vatikan erst dann durchgreift, wenn es um die Macht der Bischöfe geht, nicht aber zuvor, wenn zentrale Punkte der katholischen Lehre in Frage gestellt wurden – etwa in Sachen Frauenordination, aber auch, was homosexuelle Betätigung angeht.
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