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Schönstatt begrüßt Historikerkommission für Seligsprechungsverfahren Pater Kentenichs

Pater Josef Kentenich

Die Schönstatt-Bewegung hat die Ankündigung einer Historiker-Kommission begrüßt, die das Seligsprechungsverfahren Pater Josef Kentenichs bewerten soll. 

Unklar ist, wer die Mitglieder der Kommission sein werden. Deren Aufgabe ist jedoch klar: Sie sollen "alle nun zugänglichen Dokumente der vatikanischen Archive sammeln, die in irgendeiner Weise dieses Seligsprechungsverfahren betreffen, und ihre Bedeutung bewerten." Das teilte die für das Seligsprechungsverfahren zuständige Diözese Trier am 7. Juli mit.

Zuvor hatte eine Historikerin nach Auswertung von Archiv-Unterlagen schwere Vorwürfe gegen den Schönstatt-Gründer erhoben. Diesen hat die Schönstatt-Bewegung "mit Entschiedenheit" widersprochen und sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen, wie CNA Deutsch berichtete.

Es sei erstaunlich, das sich die Historikerin die Sicht des damaligen Visitators – einem holländischen Jesuitenpater namens Sebastian Tromp – zu eigen gemacht habe. Der Jesuit habe damals mit seinem "repressiven Fragestil, seinen (auch anderwärts bekannten) Temperamentsausbrüchen und Einschüchterungsversuchen, der Androhung und Verhängung von kirchlichen Strafen und dem extrem negativen Urteil über Gründer und Gemeinschaft" auf die Schwestern enormen Druck ausgeübt, so Pater Juan Pablo Catoggio, Vorsitzender des Generalpräsidiums der Schönstatt-Bewegung.

In seiner Stellungnahme vom 2. Juli – hier der volle Wortlaut – erklärte Pater Catoggio, dass die Vorwürfe vor Beginn des Seligsprechungverfahrens entkräftet worden seien.

Der Schritt einer Kommission ist an sich nicht ungewöhnlich, betonte eine Mitteilung des Bistums: "Die geltenden Normen der Katholischen Kirche sehen eine solche Historikerkommission für jedes Seligsprechungsverfahren vor. Die neue Kommission wird auf den Ergebnissen der vorausgegangenen aufbauen, die 2007 ihre Arbeit abgeschlossen hatte".

Alle nun zugänglichen Dokumente der vatikanischen Archive sollen die Historiker sammeln, "die in irgendeiner Weise dieses Seligsprechungsverfahren betreffen", und dann auch. "Dabei können die Schriftstücke von Pater Kentenich selbst stammen oder aber sich auf ihn und sein Wirken beziehen", so das Bistum in seiner Mitteilung weiter.

"Am Ende ihrer Arbeit wird die Kommission – unter Einbeziehung des Ergebnisses der vorausgegangenen Kommission – einen Bericht erstellen, in dem auch eine Aussage gemacht wird über die Persönlichkeit und die Spiritualität von P. Josef Kentenich, so wie sie sich in den gesammelten Dokumenten darstellen", so das Bistum.

Hintergrund: Josef Kentenich und Schönstatt

Josef Kentenich wurde 1885 geboren und trat später dem Pallottiner-Orden bei. 1914 gründete er mit Studenten in Vallendar eine Marianische Kongregation. Daraus ging später die Schönstatt-Bewegung hervor. Schönstatt gilt bis heute weiteren neuen geistlichen Gemeinschaften als Vorbild und ist international präsent.

Ein Teil der katholischen Bewegung sind die Schönstätter Marienschwestern. Diese wurden 1926 gegründet und sind - aufgrund der damals neuartigen Rechtsform - das heute älteste Säkularinstitut der Katholischen Kirche. Ihre kirchenrechtliche Anerkennung wurde erst 1947 durch das Rahmengesetz für Säkularinstitute möglich. Erst lange nach Kentenichs Tod wurden die Satzungen im Jahre 1994 endgültig approbiert.

Die Schönstatt Schwestern legen - anders als Ordensfrauen - keine Gelübde auf Lebenszeit ab, sondern erneuern ihre Versprechen (Armut, Gehorsam, Ehelosigkeit) jährlich. Erst nachdem eine Schwester ihr Gelübde zweimal über je drei Jahre verlängert hat, kann sie ein lebenslängliches Versprechen abgeben. Dieses ist jedoch kirchenrechtlich nicht bindend: Sie kann die Gemeinschaft jederzeit wieder verlassen.

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