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Amoris Laetitia und die Reaktionen: Warnung vor "verkehrten Schlußfolgerungen"

Am 8. April 2016 wurde das nachsynodale Schreiben Amoris Laetitia (AL) vorgelegt.
Professor Stephan Kampowski

"Die Liebe in der Familie": Das klingt nicht nur gut, sondern ist auch eines der wichtigsten und drängendsten Themen unserer Welt und der Christen in ihr. Papst Franziskus hat der Weltkirche deshalb gleich zwei Synoden verordnet, ihr Fragebögen geschickt und gleich mehrere Reformschritte verschrieben.

Und nun?

Mehr als nur einen Abschluss dieser vielen Bemühungen bildet Amoris Laetitia (AL). Das vor gut zwei Wochen vorgelegte Lehrschreiben hat den Anspruch — neben anderen Dingen —  einen Ausgangspunkt zu bilden dafür, wie die Kirche in der heutigen Zeit katholische Christen in Ehe und Familie leiten und begleiten soll.

Doch neben Klartext auf vielen Seiten, deren Inhalt niemand bezweifelt — etwa der erneuten Verurteilung der Gender-Ideologie — enthält das Lehrschreiben auch weniger deutliche Passagen. An diesen haben sich einander völlig widersprechende Interpretationen von Kardinälen, Theologen und Vatikanisten entzündet, verschärft durch verkürzte oder einseitige Berichterstattung.  

CNA hat den Theologen und Autor Stephan Kampowski um eine Einordnung gebeten. Er ist Professor für philosophische Anthropologie am Päpstlichen Institut "Johannes Paul II." für Studien über Ehe und Familie in Rom. Bereits vor der Synode hat er Aufsehen erregt mit seinem Buch "Das wahre Evangelium der Familie: Die Unauflöslichkeit der Ehe: Gerechtigkeit und Barmherzigkeit", das er mit Professor Juan Perez-Soba schrieb. Nach Vorlage des Schlussberichtes hatte er im Gespräch mit CNA für eine "prophetische Haltung" statt zurück gedrehter Uhren plädiert.

Herr Professor Kampowski, das lang ersehnte Schreiben des Papstes liegt nun vor. Sind Sie erleichtert?

Das öffentliche Interesse am postsynodalen Schreiben des Heiligen Vaters war und ist sicher sehr groß. Ich meine nicht, dass in der jüngeren Vergangenheit – vielleicht mit Ausnahme von Humanae vitae – so viel im Vorfeld über ein päpstliches Schreiben spekuliert wurde. Wie dem auch sei, das Dokument liegt jetzt vor. Wir können über den Text reden, wie er da steht und brauchen nicht mehr mit Spekulationen vorlieb zu nehmen. So sprachen ja einige von einer bevorstehenden Revolution. Nach meinem Studium des Dokuments möchte ich behaupten, dass die Revolution ausgeblieben ist.

Was sind für Sie die Höhepunkte des Schreibens? Welche Anliegen des Heiligen Vaters sind Ihnen besonders wichtig?

Man sieht ganz klar, dass das Problem der "wiederverheirateten" Geschiedenen nicht das Hauptthema des Schreibens ist. Es geht Papst Franziskus vielmehr darum, die gegenwärtige Familienkrise anzugehen, die sich darin ausdrückt, dass die jungen Menschen immer seltener überhaupt heiraten, dass immer weniger Kinder geboren werden und dass da, wo Kinder sind, diese oftmals ohne ihre Eltern aufwachsen müssen – wenn zum Beispiel beide vollzeitig arbeitstätig sind. Ehe und Familie werden nicht mehr als gute Nachricht wahrgenommen. Dennoch bleiben diese ohne Alternative (vgl. AL 52). Hier möchte der Papst die Perspektive des Evangeliums aufzeigen. Die Familie ist nicht in erster Linie ein Problem, sondern eine Chance (vgl. AL 7). Das Hauptschwierigkeit liegt in der Vermittlung, und daher plädiert Franziskus für eine Bildungsoffensive, etwas, das er "Pädagogik der Liebe" (vgl. AL 211) nennt. Daher steht im Zentrum seiner Betrachtung die Reflexion über die Liebe und ihre Fruchtbarkeit (vgl. Kapitel 4 und 5) sowie das Thema der Erziehung, das sowohl ein eigenes Kapitel hat (Kap. 7), als auch das ganze Werk durchzieht. Hier schöpft Franziskus auch von der Weisheit der vom hl. Johannes Paul II. ausgearbeiteten Theologie des Leibes (vgl. AL 150-165), die die personale Bedeutung der Geschlechterdifferenz, die unauflösliche und treue Einheit von Mann und Frau und die Fruchtbarkeit ihrer Liebe in der Offenheit für neues Leben betont.

Die Synodenteilnehmer Kardinal Marx, Erzbischof Heiner Koch und Bischof Bode haben in einer Würdigung das Schreiben als "wirkliches Geschenk" bezeichnet. Ist es auch ein Geschenk, das nach einer nicht konfliktfreien Synode Klarheit und Frieden bringt? Zumal die Interpretationen der relatio finalis, also des Schlussberichtes, sich deutlich widersprachen?

Die ersten Wochen nach der Veröffentlichung des Dokuments haben gezeigt, dass es sehr unterschiedliche Interpretationen des Dokumentes gibt, und zwar besonders bei den Fragen, die dem Papst zufolge nicht im Zentrum seines Interesses standen, wenn auch gerade die kirchliche Öffentlichkeit sehr gerne eine Klärung erhalten hätte. So schreibt Franziskus ausdrücklich, dass nicht alle Fragen und Anliegen immer vom Lehramt entschieden werden müssen (vgl. AL 3). Das mag besonders für jene gelten, von denen das Lehramt ohnehin schon sehr klar gesprochen hat. Ob das Dokument nach einer, wie Sie sagen, "nicht konfliktfreien Synode Klarheit und Frieden bringt" hängt nicht zuletzt davon ab, ob diejenigen, die sich in einem für den Papst nicht zentralen Punkt eine fundamentale Veränderung wünschten, anerkennen, dass in den Buchstaben des Textes von einer solchen Veränderung nicht die Rede ist.

Im achten Kapitel wird, in einer Fussnote (351), auch die Zulassung zu den Sakramenten für geschiedene Wiederverheiratete (und andere) explizit als Möglichkeit offen gelassen, oder lesen Sie das anders?

Sicher ist diese nach gut zwei Wochen schon berühmte Fußnote 351 wahrscheinlich die Textstelle, die am ehesten in Richtung einer Zulassung zu den Sakramenten für die "wiederverheirateten" Geschiedenen gelesen werden könnte. So hat sie auch Kardinal Schönborn bei seiner Vorstellung des Dokuments gedeutet und gesagt, der Grund, warum der Papst etwas so Wichtiges in einer Fußnote versteckt, sei in seiner Demut zu suchen (Vorstellung von Amoris Laetitia, Vatikan, 8. April 2016). Nun mag der Papst durchaus demütig sein. Es ist jedoch anzunehmen, dass er sich bewusst gewesen wäre, was er in dieser Note tut, wenn er es hätte tun wollen. Es geht immerhin um die Änderung einer Praxis, von der nicht wenige behaupten, sie sei auf Jesus selbst und die Apostel, besonders den Apostel Paulus, zurückzuführen und habe eine innige Verbindung mit der Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe. Nun sagte der Heilige Vater aber auf der Pressekonferenz über den Wolken auf dem Rückflug von Lesbos am 16. April 2016, als er speziell auf die Bedeutung dieser Fußnote angesprochen wurde: "Ich erinnere mich nicht an diese Note". Sie kann daher nicht ganz so wichtig sein.

Es ist zu betonen, dass weder Paragraph 305 von Amoris laetitia, noch die dazugehörige Anmerkung 351 explizit von den "wiederverheirateten" Geschiedenen sprechen, sondern nur generell von Menschen in "‚irregulären‘ Situationen". Und es ist durchaus nicht schwer, an Umstände zu denken, in denen Gläubige zwar in einer "objektiven Situation der Sünde" leben, aber aufgrund von Unwissenheit oder anderer die Freiheit begrenzender Umstände vor Gott für ihr Verhalten nicht subjektive schuldig sind und sogar durchaus "die Hilfe der Sakramente" empfangen können. Man könnte an eine Frau denken, die eine Lebensbeichte ablegt und dabei unter Tränen viele sehr schwere Sünden bekennt. Dem Priester wird dabei klar, dass sie wohl ihr Leben lang Verhütung praktiziert hat, dies auch weiterhin tut und sich dabei in vollkommener Unwissenheit über die Sündhaftigkeit dieses Handels befindet. Der Priester mag wohl zurecht urteilen, dass dies nicht der beste Moment ist, sie über das Übel der Empfängnisverhütung zu unterrichten. Dies kann noch warten. Er kann ihr die Lossprechung erteilen. Sie kann die Kommunion empfangen. Und doch befindet sie sich in einer "objektiven Situation der Sünde", die für sie jedoch "nicht subjektiv schuldhaft" ist, da sie in Unwissenheit über die Sündhaftigkeit lebt. Die Sakramente können ihr jedoch helfen, mit der Unterstützung des Priesters in der nahen Zukunft auch diese Angelegenheit in Angriff zu nehmen, die eben weiterhin wie jede Sünde destruktiv für ihr Leben ist, ob sie sich dessen bewusst ist oder nicht. Der Fall der "wiederverheirateten" Geschiedenen ist jedoch etwas anders gelagert. Hier ist die Situation der Sünde nicht nur objektiv, sondern auch öffentlich. Außerdem handelt es sich um eine Sünde, die dem Sakrament der Eucharistie auf eine direkte Weise widerspricht, wie das bei anderen Sünden nicht der Fall ist (vgl. Benedikt XVI, Sacramentum caritatis, 29).  

Dem Argument liegt ein Eucharistieverständnis zugrunde, betont Papst Franziskus mit Verweis auf seine Enzyklika Evangelii Gaudium, dass die Heilige Kommunion als Heilsmittel betont. Kritiker weisen darauf hin, dass der heilige Paulus im ersten Korintherbrief davor warnt, sich das ewige Gericht anzutrinken und -essen.

Wer sich in seinem Gewissen schwerer Schuld bewusst ist, darf nicht die Heilige Kommunion empfangen, es sei denn, er empfinde vollkommene Reue, die den festen Entschluss einschließt, sobald wie möglich eine sakramentale Beichte abzulegen. Ich meine nicht, dass Papst Franziskus diesen Grundsatz in Frage stellt. Es geht ihm vielmehr darum, zu  unterstreichen, dass nicht alle, die sich in einer "objektiven Situation der Sünde" befinden notwendigerweise in Todsünde leben: "Es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in irgendeiner sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade  verloren  haben" (AL 301). Dies hat übrigens schon Johannes Paul II. in Ecclesia de Eucharistia betont: "Es ist offensichtlich, dass das Urteil über den Gnadenstand nur dem Betroffenen zukommt, denn es handelt sich um ein Urteil des Gewissens" (Nr. 37). Die Frage ist, ob es Umstände gibt, in denen jemand in durchaus unvollkommenen, ja objektiv sündhaften Umständen lebt und trotzdem die Kommunion empfangen kann, insofern seine eigenen Verantwortung für diese Umstände, z.B. durch Unwissenheit, eingeschränkt ist oder er immerhin erste, vielleicht auch nur kleine Schritte in Richtung einer Änderung gegangen ist, obwohl diese Änderung noch nicht öffentlich formalisiert wurde. Ich habe oben dafür ein denkbares Beispiel angeführt, obwohl es sich aus besagten Gründen eben nicht auf die "wiederverheirateten" Geschiedenen anwenden lässt.

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Es ist auf jeden Fall ganz wichtig zu betonen, dass die Nichtzulassung zur Kommunion kein Urteil über den Seelenstand der betreffenden Personen einschließt und nie eingeschlossen hat. Die Nichtzulassung rührt nicht daher, dass davon ausgegangen wird, ihre Seele befänden sich in einem Stand der Todsünde (das weiß nur Gott). Vielmehr geht es bei der Nichtzulassung um ein Urteil über ihren objektiven Lebensstand, der eben als öffentlicher Stand der Untreue zum eigen Ehepartner der Bedeutung der Eucharistie als Feier der Treue Christi zu seiner Braut objektiv widerspricht.

Bleiben wir noch kurz beim Thema Sünde und Gewissen. In ihrer Würdigung zitieren die deutschen Synodenväter auch folgenden Satz:  "Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in irgendeiner sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben." 

Dieser Satz ist natürlich vollkommen richtig und in kompletten Einklang mit der Tradition. Schon der hl. Thomas von Aquin hat betont, dass Gott "uns mit dem Urteil über Äußeres betraut hat …er sich aber das Urteil über das Innere selbst vorbehalten hat" (Kommentar zum Matthäusevangelium, VII, 1). Demzufolge ist es unmöglich, den Zustand der Gnade eines anderen Menschen zu beurteilen. Das Tridentinische Konzil spricht sogar von der Unmöglichkeit, über den eigenen Gnadenstand zu urteilen, wenn es erklärt: "Denn keiner vermag mit der Sicherheit des Glaubens, dem kein Trug zugrunde liegen kann, zu wissen, dass er die Gnade Gottes erlangt hat" (Dekret über die Rechtfertigung, Kapitel 9). Folglich hat die Kirche bis jetzt die Unterscheidung im Hinblick auf den Gnadenstand eines Menschen stets Gott überlassen, da sich dieses Urteil auf "das Innere" bezieht. Die Kirche beschränkt sich darauf, äußeres Verhalten oder objektive Lebenssituationen zu beurteilen. Das ist es, worum es bei der Nichtzulassung zur Kommunion der "wiederverheirateten" Geschiedenen geht.

Wenn jetzt argumentiert wird, man könne jemanden in einer "objektiven Situation der Sünde" zur Kommunion zulassen, weil man seinen Gnadenstand als positiv bewertet, dann ist das natürlich eine komplette Innovation. Papst Franziskus hat dagegen vollkommen Recht, wenn er sagt, "Wer bin ich, dass ich urteile?" Den Gnadenstand unterscheiden zu wollen (und "unterscheiden" ist ja nur ein anderes Wort für "beurteilen"), bedeutet ein im Sinne des hl. Thomas unbedachtes Urteil zu treffen: über "das Innere" zu urteilen, dass sich Gott selbst vorbehalten hat. Auf welcher Grundlage sollte ein Priester in der Lage sein zu unterscheiden, ob Gläubige, die ihrem Ehemann, ihrer Ehefrau ständig und öffentlich untreu sind, dennoch in der Gnade Gottes leben? Wie sollte man das Gewicht möglicher mildernder Umstände, sozialer Konditionierung, psychologischer Einschränkungen abwägen? Bis heute ist noch kein Instrument erfunden worden, mit dem man das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Gnade empirisch messen könnte, und es ist auch noch nicht möglich, im Einzelfall über den Grad der Freiheit zu entscheiden, mit dem ein Mensch eine schlechte Tat begeht. Wenn Franziskus von Unterscheidung spricht, muss er etwas Anderes meinen, sonst würde er von Priestern etwas Unmögliches verlangen und sich zudem selbst widersprechen.  

Die deutschen Synodenväter fügen in ihrer Würdigung hinzu: "Es reicht eben nicht für ein Urteil einfach festzustellen, dass eine zweite zivile Verbindung im Widerspruch zur ersten, sakramentalen Ehe und damit im Widerspruch zur objektiven Norm steht. Es ist vielmehr notwendig, in jedem einzelnen Fall die besondere Lebenssituation der Betroffenen zu betrachten". Dem scheint Kardinal Walter Brandmüller aber zu widersprechen. Er hat in einer öffentlichen Stellungnahme bereits vor der Publikation gemahnt: "Wer dennoch trotz bestehendem Eheband nach einer Scheidung eine neue zivile Verbindung eingeht, begeht darum Ehebruch. Solange ein Katholik nicht bereit ist, diesen Zustand zu beenden, kann er weder die Lossprechung in der Beichte noch die Eucharistie (Kommunion) empfangen". 

In meiner obigen Ausführung lege ich dar, dass man den Gnadenstand einer Person nicht einmal im Einzelfall bestimmen oder eben "unterscheiden" kann. Dies ist Gott vorbehalten. Diese Frage hat auch gar nichts mit der Zulassung oder Nichtzulassung zur Kommunion zu tun. Dafür zählt nur der objektive Stand, nicht die Motivation oder die eventuell mildernden oder verschlimmernden Umstände. Es ist nun gar nicht so schwer festzustellen, ob jemand gewohnheitsmäßig mit jemand anderem nach der Art von Eheleuten zusammenlebt, obwohl die beiden gar keine Eheleute sind. Das ist ja gerade der springende Punkt hier: es geht nicht um die Frage der persönlichen Schuldhaftigkeit für das Eintreten in eine neue Verbindung, nicht der subjektive Gnadenstand, sondern um die Öffentlichkeit eines Lebenstandes, der in direktem Widerspruch zum Geheimnis der Eucharistie steht. Es ist ja gerade die Öffentlichkeit dieses Lebensstandes, der die Grundlage dafür ist, dass die Betroffenen nicht zur Kommunion zugelassen werden können. Um festzustellen, ob etwas öffentlich ist, braucht man definitionsgemäß keine Unterscheidung. In Fällen, wo man Unterscheidung braucht, ist die Öffentlichkeit schon nicht mehr gegeben. Wollte man dagegen den Gnadenstand und nicht die objektive Situation beurteilen (oder eben "unterscheiden"), dann bräuchte man die übernatürliche Gabe der Seelenschau oder eben eine direkte Einsicht in die Gedanken Gottes. Mit anderen Worten, Menschen können jemandes Gnadenstand gar nicht beurteilen, sondern eben doch nur ganz demütig die objektive Situation. Daher ist Herrn Kardinal Brandmüller ganz klar rechtzugeben.  

Hinter diesem Widerspruch scheint nicht "nur" die Frage der Kommunion zu stecken, sondern des Verständnisses von objektiven Normen, oder?

Zumindest gibt es in der Debatte schon mal eine große Verwirrung. Aus der Tatsache, dass nicht jede schlechte Handlung schuldhaft sein muss, wird gerne die verkehrte Schlussfolgerung gezogen, dass es objektive Normen, die immer und überall gelten, gar nicht gäbe. Wer zum Beispiel eine Abtreibung durchführt, ohne zu  wissen, dass dies eine schlechte Handlung ist, dessen Schuldhaftigkeit mag vermindert sein, je nachdem wieviel Verantwortung er für sein Nichtwissen trägt. Er mag die Abtreibung vielleicht sogar aus der festen Überzeugung durchführen, hier einer Frau in einer Notsituation zu helfen. Es mag sein, dass er sich subjektiv vor Gott gar nicht in einem Zustand der Todsünde befindet – das weiß, wie gesagt, allein Gott. Was wir allerdings wissen können ist, dass die Handlung an sich schlecht ist, und dass wer sie mit genügend Wissen und Freiheit begeht, die Freundschaft mit Gott, dem Schöpfer des Lebens und Behüter der Schwachen, verliert. Ob der Täter genügend Wissen und Freiheit hatte, wissen wir nicht. Dass es mildernde Umstände geben kann, bedeutet bei weitem nicht, dass Abtreibung keine in sich schlechte Handlung sei, dass es für die Bewertung der Handlung selbst – und nicht nur für die Bewertung der Schuldhaftigkeit – auf die Umstände ankäme und dass die Handlung womöglich manchmal sogar tugendhaft sein könnte. Nein, das fünfte Gebot "Du sollst nicht töten", gilt immer und überall, weil das Leben immer und überall ein Gut ist und letzten Endes ein Geschenk von Gott, über das wir uns nicht die Verfügungsgewalt anmaßen dürfen. Auch wenn ein Arzt aus Unwissenheit oder sogar mit subjektiv guter Absicht eine Abtreibung begeht, so wird diese Handlung dadurch nicht gut, sondern bleibt destruktiv wie Sünde eben destruktiv ist, übrigens nicht nur für das abgetriebene Kind, sondern auch für die Mütter.

In unserem letzten Interview hatten Sie davor gewarnt, dass diese Synoden auch riskant seien, und die Zeit um 40 Jahre zurückdrehen könnten. Nun liegt das lang erwartete Abschlussdokument vor. Geht es nun in die Zukunft, und wenn ja, in welche?

Ich denke es geht sicher in eine verheißungsvolle Zukunft für die Kirche, wenn wir der Versuchung widerstehen, etwas in das Dokument zu lesen, das so nicht da steht, auch wenn es denkbarerweise Stellen gibt, die als Andeutungen verstanden werden könnten. Mögliche Andeutungen können natürlich keine klar definierte, apostolische Praxis ändern. Und Papst Franziskus legt im Dokument ja selbst nahe, dass er in dieser Sache gar nicht entscheiden wollte (vgl. AL 3). Anstelle uns daran aufzureiben, sollten wir das Kernanliegen von Amoris Laetitia aufnehmen und den vom Dokument gezeigten Weg einer Bildungsoffensive und einer Pädagogik der Liebe gehen. Bilden wir Menschen, die in der Lage sein werden, zu lieben und ein Versprechen zu geben, das nicht nur für den Moment, sondern auch für alle Zukunft, für das ganze Leben gilt. Schließlich ist es einfacher, Probleme zu verhindern, als sie später, wenn sie da sind, zu reparieren (vgl. AL 307). Zeigen wir auf, dass Ehe und Familie eine gute Nachricht sind. Insofern es hier um Bildung geht, fühlt sich natürlich unser Päpstliches Institut "Johannes Paul II." für Studien über Ehe und Familie besonders angesprochen. Da möchte ich nur meinen: gehen wir voran.

Dr. Stephan Kampowskis Buch "Familienmodelle in der Diskussion: Unvollkommene Ausdrücke desselben Ideals?" ist erschienen im Grignion Verlag und hat 110 Seiten Umfang. "Das wahre Evangelium der Familie: Die Unauflöslichkeit der Ehe: Gerechtigkeit und Barmherzigkeit" ist 2014 im Media Maria Verlag erschienen und widmet diesem Thema 240 Seiten.

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