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Bischof Oster begrüßt Klarstellung aus Rom, während ZdK diese als "Störung" bezeichnet

Bischof Stefan Oster
Thomas Sternberg, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK).
Bischof Georg Bätzing
Der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria Ferrer SJ, am 18. Juni 2018 in Rom

Die Bestätigung des Vatikans, dass die Katholische Kirche keine homosexuellen Verbindungen segnen kann, ist laut Bischof Stefan Oster "eine wichtige Klarstellung, die orientiert". Dagegen hat der Präsident des Zentralkomitees deutscher Katholiken, Thomas Sternberg, die Bestätigung als weitere "Störung" des "Synodalen Wegs" durch den Vatikan bezeichnet.

In einer Stellungnahme am 15. März würdigt der Bischof von Passau die von Papst Franziskus persönlich gut geheißene Antwort eines klaren "Nein" aus Rom auf die Frage, ob gleichgeschlechtliche Verbindungen gesegnet werden können.

"Die römische Glaubenskongregation hat mit Bestätigung durch Papst Franziskus eine Klarstellung in einer Frage gebracht, die die Kirche in Deutschland, aber auch weltweit gerade intensiv beschäftigt und zu Polarisierungen führt. Daher bin ich dankbar für diese Äußerung des Lehramtes und verbinde damit die Hoffnung, dass sie Orientierung gibt und damit auch größere Einmütigkeit befördert."

Papst Franziskus habe immer wieder herausgestellt, so Oster weiter, "dass ein solches Festhalten an bisher geltender Position zugleich bedeuten muss, mit größerer Aufmerksamkeit alle Menschen unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Orientierung in ihrer Würde zu achten, sie anzunehmen und immer neu einzuladen in die Gemeinschaft der Kirche und auf den Weg des Glaubens. Diese Auffassung teile ich mit voller Überzeugung". 

Auch der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer begrüßte gestern die erneute Bestätigung aus Rom.

"Störungen des Synodalen Wegs"


Zuvor hatten mehrere deutsche Bischöfe die Einführung einer Segnung gefordert, darunter Bischof Georg Bätzing, Kardinal Reinhard Marx und Bischof Peter Kohlgraf. Auch das "Zentralkomitee deutscher Katholiken" setzt sich seit Jahren für die Einführung einer Segnung homosexueller Paare ein.

Deren Präsident, der CDU-Politiker Thomas Sternberg, zeigte sich gestern mehr als "enttäuscht" in einer Stellungnahme des Gremiums: Die Klarstellung aus Rom reihe sich ein in "eine Folge von Störungen des Synodalen Weges", so der ZdK-Präsident wörtlich.

Eine "Verheutigung der katholischen Lehre" dürfe nicht "einfach abgelehnt" werden, fuhr der Politiker fort. Es müsse eine "Weiterentwicklung der Lehre" geben. 

Sternberg kritisierte auch den Hinweis der Erklärenden Note des Vatikans, dass auch homosexuell orientierte Menschen berufen sind, im Einklang mit der Lehre der Kirche zu leben: "Diese Fixierung auf den Geschlechtsakt ist verkürzend, unangemessen und wird von den Gläubigen nicht mehr verstanden", so der Politiker wörtlich. 

Bischof Bätzing bezeichnete die Absage in einer ersten Reaktion am Montag als "Gesichtspunkt", der in "Gespräch Eingang finden" müsse.

Tatsächlich hatte – mit persönlicher Zustimmung von Papst Franziskus – die Glaubenskongregation des Vatikans eine kategorische Absage erteilt auf die Frage, ob die Kirche die Vollmacht habe, Verbindungen Personen gleichen Geschlechts zu segnen: Die Kongregation für die Glaubenslehre antwortete buchstäblich mit einem einfachen "Nein". Dagegen sagte Bätzing gestern, es gebe "keine einfachen Antworten".

Ehesakrament und Segen

Das "Nein" des Vatikans ist nicht nur einfach, trotz seiner differenzierten Erläuterung, sondern auch offiziell und formal gegeben: Es ist ein Responsum auf ein Dubium. Als Dubia gestellte Fragen werden in der Regel mit einem "Ja" oder "Nein" beantwortet: Sie sollen helfen, kontroverse Fragen für alle Gläubigen orientierend zu klären, heißt es in einem erläuternden Text der Kongregation, der gleichzeitig veröffentlicht wurde. Dieser betont: Die Kirche liebe, wie Gott, jeden Menschen und lehne jede ungerechte Diskriminierung ab. 

Allerdings sei eine Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der Katholischen Kirche aus mehreren Gründen nicht möglich; einmal, weil ein Segen – als Sakramentalie – voraussetze, dass es nicht nur gute Absichten gibt, sondern dass auch die "zu segnende Wirklichkeit objektiv und positiv darauf hingeordnet ist, die Gnade zu empfangen und auszudrücken, und zwar im Dienst der Pläne Gottes, die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig offenbart sind."

"Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist) einschließen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist."

"Das Vorhandensein positiver Elemente – die in sich betrachtet dennoch zu schätzen und hervorzuheben sind – in solchen Beziehungen ist trotzdem nicht in der Lage, diese zu rechtfertigen und sie daher rechtmäßig zum Gegenstand einer kirchlichen Segnung zu machen, weil diese Elemente im Dienst einer Verbindung stehen, die nicht auf den Plan des Schöpfers hingeordnet ist." 

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Zudem führt die Glaubenskongregation einen weiteren Grund an: "Da die Segnungen für Personen in Beziehung zu den Sakramenten stehen, kann darüber hinaus die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen nicht als zulässig angesehen werden, weil sie in gewisser Weise eine Nachahmung oder einen analogen Hinweis auf den Brautsegen darstellen würde, der auf den Mann und die Frau herabgerufen wird, die sich im Sakrament der Ehe vereinigen."

Es gebe jedoch "keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn".

Bischof Oster greift diese Aussage in seiner Stellungnahme auf: "Wir glauben, dass Gott das Heil von ausnahmslos jedem Menschen will – und dass wir als Kirche gerufen sind, die Wege des Heils immer neu als je einzelne und miteinander zu suchen und so auch zusammen mit allen Menschen Weggemeinschaft hin zu diesem Heil zu sein", so der Passauer Hirte.

"Gleichzeitig geben die Heilige Schrift, die Überlieferung und das römische Lehramt den Gläubigen und der ganzen Kirche den Auftrag, Ehe und Familie in besonderer Weise zu schützen und zu unterstützen", fuhr Oster fort. "Die christliche Ehe ist hingeordnet auf die gegenseitige Liebe, auf gemeinsame Kinder und ist damit in besonderer Weise Schule des Lebens, der Liebe und des Glaubens. Die Familie hat insbesondere bei getauften und gläubigen Eltern die Berufung, 'Kirche im Kleinen' zu sein."

Aus ihrer biblischen Tradition sei die Kirche daher der Überzeugung, dass auf der Verbindung von Mann und Frau ein besonderer Segen Gottes liegt, der sich im Sakrament der Ehe entfaltet. Oster wörtlich: "Die römische Erklärung ist für mich daher zugleich ein Auftrag, besonders auch auf die Menschen zuzugehen, die sich durch eine solche Hervorhebung des Ehesakramentes zurückgesetzt oder verletzt fühlen".

Die Glaubenskongregation hatte bereits im Jahr 2003 erklärt: "Nach der Lehre der Kirche kann die Achtung gegenüber homosexuellen Personen in keiner Weise zur Billigung des homosexuellen Verhaltens oder zur rechtlichen Anerkennung der homosexuellen Lebensgemeinschaften führen".

Das Gemeinwohl verlange, dass die Gesetze die eheliche Gemeinschaft als Fundament der Familie, der Grundzelle der Gesellschaft, anerkennen, fördern und schützen, so die Kongregation in einem von Kardinal Joseph Ratzinger unterzeichneten Schreiben, und weiter: "Die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften oder deren Gleichsetzung mit der Ehe würde bedeuten, nicht nur ein abwegiges Verhalten zu billigen und zu einem Modell in der gegenwärtigen Gesellschaft zu machen, sondern auch grundlegende Werte zu verdunkeln, die zum gemeinsamen Erbe der Menschheit gehören. Die Kirche kann nicht anders, als diese Werte zu verteidigen, für das Wohl der Menschen und der ganzen Gesellschaft."

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