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Schwere Bedenken und scharfe Kritik: Kardinal Müller über "Traditionis Custodes"

Kardinal Gerhard Ludwig Müller

Kardinal Gerhard Ludwig Müller hat schwere Bedenken an Ton, Inhalt und Sinn des Schreibens "Traditionis Custodes" von Papst Franziskus angemeldet, und dessen theologischen wie pastoralen Ansatz kategorisch in Frage gestellt. 

In einem in englischer Sprache veröffentlichten Essay schreibt der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation der Kirche, die "erkennbare Absicht" des Motu Proprio sei, auf die Dauer die Feier der heiligen Messe in der überlieferten Form "zum Aussterben zu verurteilen" – und das auf Kosten der Gläubigen, der Familien und Gemeinschaften der katholischen Tradition: "Ohne die geringste Empathie" gehe das am vergangenen Freitag von Franziskus vorgelegte Motu Proprio "hinweg über die religiösen Empfindungen der – oft auch jugendlichen Teilnehmer – an den Messen nach dem Missale Johannes XXIII", kritisiert Müller.

Der Kardinal schreibt wörtlich in dem bei "The Catholic Thing" – und auf Deutsch auf "kath.net" – veröffentlichen Aufsatz: "Statt den Geruch der Schafe annehmen, schlägt hier der Hirte hier mit seinem Stab kräftig auf sie ein."

Papst Franziskus habe zwar versucht, so der Kardinal, "die Motive darzulegen, die ihn als den Träger der obersten Autorität der Kirche bewegt haben, die Liturgie im außerordentlichen Ritus zu unterdrücken".

Doch: "Angesichts der Disproportion im Engagement gegen die massiven Angriffe auf die Einheit der Kirche im deutsch-synodalen Weg (und bei sonstigen Pseudo-Reformern) und der harschen Disziplinierung der altrituellen Minderheit drängt sich das Bild von der Feuerwehr auf, die statt des lichterloh brennenden Hauses zuerst die kleine Scheune daneben rettet", so Müller.

Es sei natürlich dem Papst "in seiner Sorge um die Einheit der Kirche im geoffenbarten Glauben voll zuzustimmen, wenn die Feier der heiligen Messe nach dem Missale von 1962 als Ausdruck der Resistenz gegen die Autorität des II. Vatikanums sowohl in der Glaubens- und Sittenlehre als auch in der liturgischen und pastoralen Ordnung relativiert oder sogar geleugnet wird", unterstreicht der ehemalige Bischof von Regensburg.

Gleichzeitig stellt Müller aber in Zweifel, ob und wie dieses Ansinnen mit "Traditionis Custodes" wirklich beabsichtigt und erreicht werden könne.

"Über die Darlegung subjektiver Impulse hinaus wäre aber auch eine stringente und logisch nachvollziehbare theologische Argumentation angezeigt gewesen", so der deutsche Kardinal und Professor für Dogmatik und Dogmengeschichte.

Müller kritisiert zudem die Quellenlage und kirchengeschichtlichen Hintergründe des Papstschreibens mit Blick auf dessen Annahmen. "Ein wenig mehr Kenntnis der katholischen Dogmatik und der Liturgie-Geschichte könnte der unglückseligen Parteibildung entgegenwirken und auch die Bischöfe vor der Versuchung bewahren, autoritär, lieblos und borniert gegen die Anhänger der 'alten' Messe vorzugehen", schreibt Müller.

Die Vorschriften in Traditionis Custodes seien nur disziplinärer Art, nicht dogmatischer: Sie könnten von jedem zukünftigen Papst wieder geändert werden.

Stichwort Traditionis Custodes

Mit dem Motu proprio, das wörtlich "Hüter der Tradition" heißt und am 16. Juli herausgegeben wurde, verfügte Papst Franziskus mit sofortiger Wirkung weitreichende und tiefgreifende Änderungen des Schreibens Summorum Pontificum seines Vorgängers Benedikt XVI. aus dem Jahr 2007. Dieses erkannte das Recht aller Priester an, die Messe unter Verwendung des Römischen Messbuchs von 1962 zu feiern.

In einem Begleitbrief an die Bischöfe, in dem er seine Entscheidung darlegt, schreibt Papst Franziskus: "Zur Verteidigung der Einheit des Leibes Christi sehe ich mich gezwungen, die von meinen Vorgängern gewährte Erlaubnis zu widerrufen. Der verzerrte Gebrauch, der von dieser Erlaubnis gemacht worden ist, steht im Widerspruch zu den Absichten, die zur Gewährung der Freiheit geführt haben, die Messe mit dem Missale Romanum von 1962 zu feiern."

Das neue Motu proprio, das mit sofortiger Wirkung herausgegeben wurde, besagt einerseits, dass ausschließlich der jeweilige Ortsbischof entscheiden kann, die Feier der lateinischen Messe in der überlieferten Form in seiner Diözese zu autorisieren. Andererseits setzt es fest, dass die Bischöfe keine Messen im usus antiquior in Pfarrkirchen feiern lassen dürfen, und jeder neu geweihte Priester, der die heilige Messe in dieser Form des römischen Ritus feiern will, muss nach diesen Maßgaben dafür einen Antrag in Rom stellen. 

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