Paris, 19 Januar, 2022 / 5:01 PM
Der französische Präsident Emmanuel Macron hat am Mittwoch gefordert, dass Abtreibung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
aufgenommen wird.
In einer Rede vor Mitgliedern des Europäischen Parlaments in Straßburg sagte Macron am 19. Januar, dass die im Jahr 2000 ratifizierte Grundrechtecharta seines Erachtens "überarbeitet" werden müsse, berichtete die "Catholic News Agency", die englischsprachige Schwesteragentur von CNA Deutsch.
"Zwanzig Jahre nach der Proklamation unserer Charta der Grundrechte, in der insbesondere die Abschaffung der Todesstrafe in der gesamten Union verankert wurde, hoffe ich, dass wir diese Charta aktualisieren können, insbesondere um den Umweltschutz oder die Anerkennung des Rechts auf Abtreibung deutlicher zu machen", sagte der französische Politiker wörtlich.
"Um unseren Rechten neues Leben einzuhauchen"
Macron fügte am heutigen Mittwoch in seiner Rede hinzu: "Lassen Sie uns diese Debatte mit unseren Mitbürgern, die ein großes europäisches Gewissen haben, in aller Freiheit führen, um unseren Rechten neues Leben (sic) einzuhauchen, die dieses Europa, das in seinen Werten stark ist, zur einzigen Zukunft unseres gemeinsamen politischen Projekts machen."
Der französische Nachrichtensender BFM TV berichtete, dass Macrons Hinweis auf die Abtreibung von den Gesetzgebern "begrüßt" wurde.
Metsola tritt die Nachfolge von David Sassoli an, der am 11. Januar im Alter von 65 Jahren starb. Ihre Wahl wurde sowohl von EU-Bischöfen als auch von maltesischen Kirchenvertretern begrüßt.
Metsola - mit 43 Jahren die jüngste Präsidentin des Europäischen Parlaments - sagte gegenüber Euronews nach ihrer Wahl, dass sie während ihrer zweieinhalbjährigen Amtszeit die Mehrheitsmeinung der Versammlung zugunsten der Abtreibung respektieren werde.
"Die Position des Parlaments ist eindeutig und unmissverständlich, und das ist auch meine Position", sagte sie am 18. Januar. "Das ist genau das, was ich während meiner Amtszeit als Präsidentin in dieser Frage tun werde."
Die EU-Charta erkennt das Recht auf Leben an, erwähnt jedoch nicht die Abtreibung. Sie besagt, dass "jeder Mensch das Recht auf Leben hat" und "niemand zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden darf".
Abtreibung als "Gesundheitsversorgung"
Das Europäische Parlament stimmte im Juni 2021 für einen Bericht, in dem Abtreibung als "wesentliche Gesundheitsfürsorge" bezeichnet wird und die Verweigerung aus Gewissensgründen als "Verweigerung der medizinischen Versorgung" neu definiert werden soll.
Die Mitglieder der Versammlung stimmten mit 378 Ja-Stimmen, 255 Nein-Stimmen und 42 Enthaltungen für die Annahme des als Matić-Bericht bekannten Textes in einer Plenarsitzung in Brüssel, Belgien.
Der Bericht formuliert auch, dass Verletzungen der "sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte" eine "Form der Gewalt gegen Frauen und Mädchen" seien. Lebensschützer kritisierten, dass die Tötung ungeborener Kinder der eigentliche Gewalt-Akt ist, der damit als "Gesundheitsversorgung" umdefiniert werden soll.
Die meisten der 27 EU-Mitgliedsstaaten erlauben Abtreibung auf Verlangen oder aus weitreichenden sozialen Gründen, mit Ausnahme von Malta und Polen, die klare Gesetze für den Schutz ungeborenen Lebens haben.
Am 1. Januar hat Frankreich die rotierende Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union übernommen, der mit dem Europäischen Parlament über EU-Gesetze verhandelt und diese verabschiedet.
(Die Geschichte geht unten weiter)
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