Der aristotelisch-thomistische Begriff des Guten im Handlungsaxiom "Gut ist das, was alle erstreben" meint, wie wir gesehen haben, das Gute im außermoralischen Sinne. Er bezeichnet keine "spezifisch moralische Qualität", wie Höffe richtig erkennt (Otfried Höffe, Praktische Philosophie: Das Modell des Aristoteles, 2., durchges. Aufl., Berlin: Akademie Verlag, 2018, Original: 1996, S. 41). Das Axiom der praktischen Vernunft "Tue das Gute, meide das Böse" aber meint eben gerade das moralisch Gute. Die Moralität eines Menschen hängt ja von der Treue ab, mit der er seinem Gewissen folgt, oder genauer ausgedrückt: von der Treue, mit der er das Gute tut, das ihm sein Gewissen zeigt. Das Gute, das zu tun mir mein Gewissen befiehlt, ist etwas anderes als das Gute, das alle Menschen anstreben, egal, welcher Gesinnung sie sind. Damit ist klar, dass beide Begriffe nicht miteinander verwechselt oder gar identifiziert werden dürfen. Dennoch beginnen hier die Wege der Thomisten sich zu scheiden. Auf der einen Seite gibt es solche, die das Phänomen des Sittlichen, wie es im Urgewissen aufleuchtet, erfassen, auf der anderen Seite solche, die den Unterschied zum außermoralisch Guten nivellieren. Zu den ersten gehört z.B. Robert Leiber SJ (1887-1967), der schreibt: "Alle Scholastiker sehen diese Anlage [die Synderesis] als potentia naturalis habitualis an, d. h. als natürliche Seelenfertigkeit, zuständliche Eigenschaft, natürliche und dauerhafte Seelenanlage, die auf das sittlich Gute geht" (Robert Leiber SJ, Name und Begriff der Synteresis in der mittelalterlichen Scholastik, Philosophisches Jahrbuch 25, 1912, S. 372-392, hier 383, Hervorhebung von mir).

Zu den zweiten gehören jene Thomisten, die an dieser Stelle des Aquinaten hängen bleiben, an der er beide bonum-Begriffe in eins setzt: "Sicut autem ens est primum quod cadit in apprehensione simpliciter, ita bonum est primum quod cadit in apprehensione practicae rationis, quae ordinatur ad opus; omne enim agens agit propter finem, qui habet rationem boni. Et ideo primum principium in ratione practica est quod fundatur supra rationem boni, quae est, bonum est quod omnia appetunt. Hoc est ergo primum praeceptum legis, quod bonum est faciendum et prosequendum, et malum vitandum. Et super hoc fundantur omnia alia praecepta legis naturae" (STh I–II 94, 2). Zu deutsch: "Wie nun das Seiende das Erste ist, was überhaupt erfaßt wird, so ist das Gute das Ersterkannte vonseiten der praktischen Vernunft, die auf das Tun hinordnet. Denn jeder, der handelt, handelt um eines Zieles willen, das den Charakter eines bonum hat. So stützt sich also das erste Prinzip des praktischen Verstandes auf den Charakter des Guten, der darin besteht, dass alle es erstreben. Das ist also das erste Gebot des Gesetzes: Das Gute ist zu tun und zu verfolgen, das Böse zu meiden. Darauf gründen alle anderen Vorschriften des Naturgesetzes."

Hier identifiziert also Thomas tragischerweise das vom Urgewissen befohlene Gute mit dem Guten, das wir von selber sowieso erstreben. Wenn nun das moralisch Gute mit dem außermoralisch Guten in eins gesetzt wird, gibt es zwei Möglichkeiten: Das außermoralisch Gute wird nach dem Vorbild des moralisch Guten interpretiert, oder umgekehrt. Im weiteren Verlauf seiner Erklärung wird klar, dass Thomas den zweiten Weg einschlägt. Er interpretiert das moralisch Gute nach Art eines Strebensziels: Aus dem Objekt eines Imperativs macht er das Objekt einer inclinatio. Der Sinn des Gerundivums (faciendum) wird entleert, aus der Pflicht wird eine besondere Art von Neigung, aus dem moralisch Guten ein Fall des Guten-für-mich. Das moralische Phänomen wird seiner Eigentümlichkeit, der Gewissensspruch seiner Autorität beraubt.

Für die Verpflichtungskraft der moralischen Norm, die Thomas selbstverständlich auch kennt und anerkennt, liefert er an anderer Stelle eine Erklärung, die von der Erfahrung des Sittlichen im Urgewissen abgekoppelt ist. Sie ergibt sich aus dem Charakter der moralischen Norm als göttlichem Gebot. Die Kehrseite dieser Konzeption hat Elizabeth Anscombe mit brutaler Deutlichkeit herausgestellt, wenn sie - und zwar zustimmend, nicht etwa kritisch - meint, dass der Begriff der Verpflichtung den Gottesglauben voraussetze. Der Sollensbegriff habe außerhalb einer theistischen Gesetzesethik keinen verständlichen Sinn. Die aristotelische Ethik komme ohne die Idee des Sollens aus (so 1958 in ihrem berühmten Aufsatz Modern Moral Philosophy). Tatsächlich sehen wir bei Thomas, wie er, dem aristotelischen Ansatz treu bleibend, konsequent selbst im Gewissensphänomen die Idee des Sollens in die einer inclinatio umdeutet. Natürlich versucht inzwischen die weit überwiegende Mehrheit der Thomisten, Thomas vom Makel des Eudämonismus zu befreien und seine Ausführungen im Licht anderer Stellen, die es auch gibt, antieudämonistisch zu interpretieren. Dieser Umstand sollte unsere Entschlossenheit erhöhen, der thomistischen Versuchung zu widerstehen, Philosophie in Thomasexegese zu verwandeln. Gott sei Dank gibt es auch Thomisten, die noch im Blick auf die Sache selbst zu philosophieren imstande sind, statt in bloßem Epigonentum zu verharren.

Ein schönes Beispiel dafür gibt uns Joseph M. Bochenski OP (1902-1995) in seinem kleinen Werk Wege zum philosophischen Denken (Freiburg im Br. 1959). Er erläutert, was er sagen will, an einem Beispiel bösen Tuns, das eines A. C. Ewings würdig wäre: Karl rät seinem Freund Ludwig, in der Nacht seiner Mutter im Schlaf die Kehle durchzuschneiden, um an ihr Geld zu kommen, damit sich die beiden einen schönen Abend in der Kneipe machen können. Wie würden wir auf ein solches Ansinnen antworten? "Wir würden vielleicht sagen, es sei ein Verbrechen, eine Gemeinheit, etwas Unerlaubtes, Schmutziges, Sündiges undsoweiter." Aber wenn Karl weiter nach einer Begründung fragt, warum man so etwas nicht tun solle, dann könnten wir, so Bochenski, nur sagen, dass man so etwas einfach nicht tut. Bochenski weiter: "Anders gesagt, wir würden nichts antworten. Einen Beweis, eine Begründung unserer Haltung könnten wir überhaupt nicht bringen. Der Satz: ‘Du sollst deiner Mutter die Kehle nicht zerschneiden, um Geld für das Trinken zu gewinnen’, dieser Satz kann nicht begründet werden. Er ist evident; man kann höchstens sagen, dass es so istund dass darüber nicht zu diskutieren sei."

Bochenski berührt hier den springenden Punkt. Natürlich sind andere Begründungen denkbar, etwa der Art: "So etwas soll man nicht tun, weil ohne die anerkannte Geltung des Tötungsverbots ein sicheres und friedliches Zusammenleben nicht möglich wäre." In diesem Fall argumentiert man mit dem sozialen Nutzen der moralischen Norm. Aber ist das der tiefste Grund? Würdest du, wenn dieser Nutzen für dich wegfiele, zur Tötung deiner Mutter bereit sein? Für denjenigen etwa, der einen erweiterten Selbstmord plant, fallen alle Nutzenerwägungen, die ihn von seinem Vorhaben abhalten sollen, weg. Ähnliches gilt für die Argumentation mit dem schlechten Gewissen, das den Täter nach einem solchen Verbrechen verfolgen würde. Würdest du dann, wenn dieses Argument wegfällt, etwa weil man eine Pille erfunden hat, die die Erinnerung an die Tat und damit das schlechte Gewissen für immer tilgt, bereit sein, deine Mutter zu töten? Hier wird klar: Solche Argumentationen sind nur erbärmliche Ersatzkonstruktionen, die den eigentlichen und tiefsten Grund verdecken, nämlich die unableitbare und originäre Einsicht in den inneren hässlichen Unwertcharakter solchen Tuns. Wer diese Einsicht hat, braucht keine weiteren Gründe mehr. Sie ist hinreichend. Und gleichzeitig gilt: Wenn sie wegfällt, kann sie durch nichts ersetzt werden. Sie kann auch nicht durch eine andere Einsicht begründet werden. Und genau das ist ja der Grund, warum es ein Urgewissen gibt, eine habituelle Einsicht in ein erstes Prinzip, in dem die Begriffe "gut" und "böse" vorkommen.

Diese Einsicht ist nichts Irrationales, sondern im Gegenteil das höchste Licht der Vernunft. Sie macht den Menschen zu einem moralischen, der Verantwortung fähigen Wesen. Tiere haben kein Gewissen. Die Einsicht in das, was die Begriffe "gut" und "böse" bedeuten, ist einerseits so selbstverständlich, dass sie unserer Aufmerksamkeit ohne besondere transzendentale Rückwendung entgeht, andererseits so grundlegend, dass ihre Leugnung jede Möglichkeit moralischen Urteilens zerstört. "Kein Licht, das dem Menschen aufgegangen ist, strahlte je heller", schreibt Bettina Stangneth über die Evidenz des Guten, die jeder moralischen Einstellung zugrundeliegt (Stangneth, Böses Denken, Hamburg 2016, S. 9).

Thomas sieht es ähnlich. Die in der Scholastik übliche Bezeichnung der Synderesis als "scintilla conscientiae" (Funke des Gewissens) erklärt er auf folgende Weise: "Sicut scintilla est id, quod purius est de igne et quod supervolat toti igni, ita synteresis est id, quod supremum in conscientiae iudicio reperitur" (De verit. 17, 2 ad 3). Das bedeutet frei umschrieben: Die Synderesis ist der hellste Funke unseres Gewissens, der all unser moralisches Urteilen erleuchtet.

Die Serie "Um eine Philosophie des Guten" erscheint alle 14 Tage am Dienstag um 9 Uhr bei CNA Deutsch. 

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