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Bischof Oster: Assistierter Suizid muss in kirchlichen Einrichtungen verunmöglicht sein

Bischof Stefan Oster

Der Passauer Bischof Stefan Oster SDB hat gefordert, den assistierten Suizid nicht zu einem Geschäftsmodell in kirchlichen Einrichtungen werden zu lassen.

Hintergrund ist die politische Debatte darüber, wie der assistierte Selbstmord in Zukunft zu regeln sei. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Bis heute ist der Zugang zum assistierten Selbstmord nicht geregelt. Zwei entsprechende Gesetzesentwürfe waren im Juli im Bundestag gescheitert.

Oster äußerte sich beim Festakt zum 25-jährigen Bestehen des Malteserstifts am Dienstag in Passau, wie das Bistum am Donnerstag mitteilte.

Laut Oster ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die sich auf die persönliche Autonomie beruft, ein Dammbruch innerhalb der bislang noch christlich geprägte Kultur. Das christliche Verständnis von Freiheit und Würde habe seine Wurzeln in Gott, der das Leben schenke und wieder nehme. Deshalb sei das Leben für den Menschen immer unverfügbar.

„Wir benötigen Regularien für unsere kirchlichen Einrichtungen, die es verunmöglichen, dass assistierter Suizid als Geschäftsmodell bei uns möglich ist“, forderte Oster.

Das Bistum Passau fasste die Argumentation zusammen: „Jede und jeder, der freiwillig in ein kirchliches Seniorenheim gehe, solle sich verlassen können, dass es Assistierten Suizid bei uns nicht gebe. Alte Menschen bräuchten in dieser Hinsicht einen ‚safe space‘, der es verunmögliche, dass sie unter psychischen Druck gesetzt werden, weil sie von anderen zu sehr als Last empfunden würden.“

„Wir sind Dienerinnen und Diener des Lebens – und nicht des Todes“, sagte Oster. Um Menschen die Angst vor einem einsamen oder qualvollen Tod zu nehmen, gebe es „viele Möglichkeiten, vor allem in der palliativen Medizin“.

„Die soziale Qualität einer Gesellschaft zeigt sich daran, wie sie mit den Schwachen umgeht“, erläuterte der Bischof. „Gerade alte Menschen verdienen unsere Zuwendung. Und gerade für sie müssen wir diese Türe zuhalten, damit kirchliche Einrichtungen Räume des Lebens bleiben. Selbstverständlich wollen wir auch Menschen sein, die beim Sterben begleiten – aber eben genau darin die Würde der Menschen bis zu ihrem Lebensende achten. Damit geben wir auch ein Zeugnis dafür, dass wir Hoffnung haben auf das größere Leben, das nach dem Tod kommt.“

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