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Abtreibungsverbot an Klinik in Lippstadt: Erzbistum Paderborn nimmt Stellung

Schwangere Frau

Nach dem Urteil des Arbeitsgerichts Hamm im Streit um das Abtreibungsverbot am Klinikum Lippstadt reagierte das Erzbistum Paderborn am vergangenen Freitag auf öffentliche Vorwürfe. Das Erzbistum stellte aus seiner Sicht falsche Behauptungen klar und bekräftigte seine Position zum Schutz des ungeborenen Lebens.

„Unsere ethische Haltung ist keine Einmischung in persönliche Entscheidungen, sondern Ausdruck eines Menschenbildes, das jedem Leben, von der Empfängnis an, Würde und Schutz zuspricht“, hieß es.

Das Arbeitsgericht Hamm hatte am Freitag die Klage des Lippstädter Chefarztes und Gynäkologen Joachim Volz gegen seinen Arbeitgeber, das „Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus“, abgewiesen.

Unter protestantischer Trägerschaft führte Volz Abtreibungen durch. Bisher gab es jährlich rund 15 vorgeburtliche Kindstötungen. Nun aber fusionierte das Evangelische Krankenhaus Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital zum „Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus“ mit rund 2.500 Mitarbeitern, wie CNA Deutsch berichtete. Das Verbot der Tötung von kleinen Kindern vor der Geburt sei Voraussetzung für die Fusion mit den katholischen Partnern gewesen.

Laut dem vorsitzenden Richter Klaus Griese ist der Träger des Krankenhauses „zu beiden Maßnahmen berechtigt“ gewesen. Er begründete dies mit dem Direktionsrecht des Klinikums als ausreichende Rechtsgrundlage für die Weisungen. Die Entscheidung umfasst dabei sowohl das Verbot von Abtreibungen in der Klinik als auch die Untersagung von Kindstötungen in der Privatpraxis von Volz in Bielefeld.

Reaktion des Erzbistums Paderborn

Das Erzbistum widersprach mehreren in den vergangenen Wochen verbreiteten Falschinformationen. So sei es unzutreffend, dass es am Klinikum Lippstadt keine Ethikkommission gebe.

„Der bestehende Gesellschaftsvertrag sieht ausdrücklich die Einrichtung eines Ethikkomitees vor“, erklärte die Pressestelle. Sowohl im evangelischen als auch im katholischen Krankenhaus habe es vor der Fusion ein solches Gremium gegeben.

Derzeit arbeiten beide noch parallel, Ziel sei eine Zusammenführung und Neuaufstellung. Diese Kommission solle vor allem in medizinisch-ethischen Grenzsituationen beratend tätig werden.

Ebenfalls falsch sei die Behauptung, dass in einem katholisch mitgetragenen Klinikum wie in Lippstadt grundsätzlich keine Abtreibungen möglich seien: „Die Realität ist differenzierter: Eine Ausnahme bildet die Situation, dass Leib und Leben der Mutter bzw. des ungeborenen Kindes akut bedroht sind und es keine medizinisch mögliche Alternative gibt, mit der das Leben des ungeborenen Kindes gerettet werden könnte.“

In solchen Fällen werde die Ethikkommission gemeinsam mit den behandelnden Ärzten prüfen, ob der Eingriff medizinisch geboten und ethisch vertretbar sei.

Die Erzdiözese hob weiterhin hervor, dass ihre Haltung zum Lebensschutz aus dem Glauben heraus begründet sei. „Wir glauben, dass jedes Leben in jeder Phase von Gott gewollt ist und Würde verdient: vor der Geburt, nach der Geburt, im Alter, mit Behinderung, in Schwäche und Verletzlichkeit“, so das Erzbistum.

Der Schutz des Lebens sei „nicht teilbar“ und dürfe nicht an bestimmte Bedingungen oder Zeitpunkte geknüpft werden. Man wolle die Position „nicht aus vermeintlicher moralischer Überlegenheit vertreten, sondern aus unserem Glauben – mit Ernsthaftigkeit, Zuwendung und Verantwortung“.

Was sagt die katholische Kirche zu Abtreibung?

Laut katholischer Lehre ist jede Form der direkten und vorsätzlichen Abtreibung ausnahmslos zu verurteilen, unabhängig von den Lebensumständen oder medizinischen Indikationen. Nach kirchlicher Auffassung beginnt mit der Zeugung menschliches Leben, das „von der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen“ ist.

Jeder Eingriff, der gezielt das Leben des ungeborenen Kindes beendet, ist laut Katechismus der Katholischen Kirche (KKK 2271) ein „schwerer sittlicher Verstoß“ und niemand, „auch keine Instanz, kann jemals das Recht zu einer direkten Abtreibung beanspruchen“. Ärzte können selbstverständlich das Leben einer Mutter retten, auch wenn im Rahmen dieser Rettungsmaßnahmen das Kind möglicherweise nicht überleben wird. Hierbei handelt es sich nicht um eine direkte Abtreibung.

(Die Geschichte geht unten weiter)

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In Deutschland werden nach aktueller Rechtslage jährlich mehr als 100.000 ungeborene Kinder im Mutterleib getötet. Von 1996 bis 2023 wurden ungefähr 1,8 Millionen Kinder abgetrieben.

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