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Vertuschter Missbrauch: Französisches Gericht verurteilt Priester und emeritierten Bischof

Die Kathedrale Sainte-Croix von Orléans

Ein französisches Gericht hat einen Priester wegen sexuellen Missbrauchs von Jungen zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, wobei ein drittes Jahr ausgesetzt wurde. Gleichzeitig verhängte das Gericht auch eine Bewährungsstrafe gegen den früheren Bischof wegen Vertuschung: Der Mann hatte die Beschuldigungen nicht den staatlichen Behörden gemeldet.

Nach der Haftstrafe für den australischen Erzbischof Philip Wilson ist damit ein weiterer Bischof wegen Vertuschung in der Kirchenkrise verurteilt worden.  

Pierre de Castelet, ein Ruhestandspriester der Diözese Orléans, wurde am 22. November wegen sexuellen Missbrauchs mehrerer Jungen unter 15 Jahren in einem Sommerlager 1993 verurteilt. Eines seiner Opfer, Olivier Savignac, beschwerte sich 2010 bei der Diözese und schrieb einen Brief an den damaligen Bischof André Fort. Bischof Fort versicherte Savignac, dass de Castelet vom Kontakt mit Minderjährigen ferngehalten werde, gab die Beschwerde aber nicht an die Zivilbehörden weiter. 

Das Gericht befand Fort für schuldig, den Vorwurf nicht gemeldet zu haben, und verhängte eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Fort zog sich 2010 als Bischof von Orléans zurück. Im folgenden Jahr wiederholte Savignac die Anschuldigung an seinen Nachfolger, Bischof Jacques Blaquart, der dann die örtliche Polizei informierte.

Als Teil des Satzes ist de Castelet von der Arbeit als Priester oder dem Kontakt mit Minderjährigen ausgeschlossen. Er ist auch verpflichtet, sich in eine nationale Liste von Sexualstraftätern einzutragen und sich psychiatrisch behandeln zu lassen. 

Im Laufe des Prozesses gab de Castelet zu, "eine emotionale Anziehungskraft auf Jungen im Alter von 11-13 Jahren" zu haben, sagte aber, dass er "nicht erkannt habe, welchen Schaden das ihnen zufügen könne". De Castelet wurde für schuldig befunden, mehrere Jungen unter dem Vorwand der "medizinischen Untersuchung" sexuell berührt zu haben.

Drei Opfer erhielten jeweils 16.000 Euro Schadenersatz. 

Der Priester, der aus dem aktiven Dienst entlassen wurde, sagte den Ermittlern, dass er "allein gegen die Welt" sei, wenn es um seine sexuelle Orientierung und Zuneigung zu heranwachsenden Jungen gehe, und beklagte sich über mangelnde Unterstützung durch die kirchlichen Behörden.

De Castelet beschwerte sich auch vor dem Gericht über seine "Einsamkeit" und fügte hinzu, dass den kirchlichen Behörden seine sexuelle Orientierung und seine Vergehen bereits 1993 bekannt sei.

Auch wenn mehrere Bischöfe und andere von de Castelets Handlungen wussten, wurde allein Bischof Fort angeklagt, weil er es versäumt hatte, eine Anklage wegen sexuellen Kindesmissbrauchs weiterzuleiten. Die anderen Bischöfe und weitere Mitwisser kommen offenbar ohne Anklage davon, weil der Strafbestand als verjährt betrachtet wird.

Der verurteilte Bischof Fort sagte, er sei sich seiner rechtlichen Verpflichtung, die Anschuldigungen an die Zivilbehörden weiterzuleiten, nicht bewusst gewesen. Er habe zudem geglaubt, dass Savignac nur versichert werden wollte, dass der Sextäter keine weiteren Kontakte mit potentiellen Opfern haben werde.

Im Oktober versuchte ein französisches Gericht in Lyon, Kardinal Luis Ladaria als Zeugen in ein laufendes Verfahren gegen Kardinal Philippe Barbarin und sechs weitere Führungspersönlichkeiten der Erzdiözese Lyon zu laden.

Der Vatikan weigerte sich jedoch mit der Begründung, der Präfekt der Glaubenskongregation genieße diplomatische Immunität als Regierungsminister der Vatikanstadt.

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