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Hintergrund: Die deutsche Bischofskonferenz (DBK)

Kardinal Reinhard Marx und der Generalsekretär der deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer SJ (links).

Der langjährige Sekretär der deutschen Bischofskonferenz tritt ab: Pater Hans Langendörfer SJ räumt den Posten, den er seit 1996 innehatte. 

Somit wird bei der kommenden Vollversammlung Anfang März nicht nur ein Nachfolger von Kardinal Reinhard Marx für den Vorsitz gewählt, sondern auch für Sekretär Langendörfer.

Was macht eigentlich das Sekretariat?

Die DBK ist seit einiger Zeit ein großer Verwaltungsapparat, der ein Sekretariat, ein Kommissariat und weitere "Dienststellen für bestimmte Sachbereiche" unterhält.

"Der Sekretär der deutschen Bischofskonferenz", so das Statut, "steht dem Vorsitzenden bei der Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung. Insbesondere obliegt es ihm, die Sitzungen der Vollversammlung und des Ständigen Rates vorzubereiten und die anfallende Nacharbeit zu leisten. Er nimmt an diesen Sitzungen mit beratender Stimme teil und führt das Protokoll. Er verwaltet das Archiv der DBK." (Art. 38 Abs. 1)

Der Sekretär wird von der Vollversammlung gewählt und vom Vorsitzenden der DBK ernannt. Seit 1996 hatte Jesuitenpater Hans Langendörfer dieses Amt inne.

Kürzlich hat der amtierende Vorsitzende, Kardinal Reinhard Marx, angekündigt, dass er für eine zweite Amtszeit nicht zur Verfügung stehen wird (CNA Deutsch hat berichtet). Sein bisheriger Stellvertreter, Bischof Franz-Josef Bode, hat bereits ausgeschlossen, für dieses Amt zu kandidieren.

Die DBK ist laut Statut "der bestehende Zusammenschluss der Bischöfe aller [Diözesen] in Deutschland". Mitglieder sind jedoch nicht nur die Diözesanbischöfe, sondern auch sogenannte "Koadjutoren", sowie die Weihbischöfe und andere Titularbischöfe, die nach dem Statut "ein besonderes, vom Apostolischen Stuhl oder von der deutschen Bischofskonferenz übertragenes Amt im Konferenzgebiet bekleiden". Auch die Diözesanadministratoren (Geistliche, die die Amtsgeschäfte eines Bistums übernehmen, solange ein Bischofsstuhl nicht besetzt ist) gehören der DBK an. Die Zusammensetzung ist im Codex Iuris Canonici (CIC) unter cc. 447-459 geregelt.

Vorsteher anderer katholischer Rituskirchen aus Deutschland sind "beratende Mitglieder" der Bischofskonferenz. Der Apostolische Nuntius von Deutschland wird zur Eröffnungssitzung der Vollversammlung eingeladen, die jeweils einmal im Frühjahr und einmal im Herbst stattfindet.

Aktuell umfasst die deutsche Bischofskonferenz 69 Mitglieder.

Was sind die Aufgaben der Bischofskonferenz?

Die Bischöfe treffen sich regelmäßig zur Beratung und Koordinierung der kirchlichen Arbeit in Deutschland und zum Austausch mit den Bischofskonferenzen anderer Länder. Außerdem dienen die Treffen "zum Studium und zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben".

Dort werden auch Beschlüsse gefasst. So wurde beispielsweise der Entwurf zum Start des sogenannten "Synodalen Weges" von der Bischofskonferenz bei der Herbstvollversammlung im September 2019 gemeinsam beschlossen (CNA Deutsch hat berichtet).

Was sind die Organe der Bischofskonferenz?

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Die Bischofskonferenz besteht aus vier Organen. Zum einen aus der Vollversammlung, dem Ständigen Rat, dem Vorsitzenden und aus den bischöflichen Kommissionen

Was ist die Vollversammlung?

Die Vollversammlung ist das oberste Organ der DBK. Ihr gehören alle Mitglieder der Bischofskonferenz an. Bei Beschlüssen verfügen nur die Diözesanbischöfe, die Weihbischöfe und die Koadjutoren über ein Stimmrecht, nicht jedoch die Diözesanadministratoren. Nach Artikel 6 des Statuts der deutschen Bischofskonferenz muss die Vollversammlung "wenigstens einmal im Jahr" stattfinden. In der Regel gibt es jährlich eine Frühjahrsvollversammlung und eine Herbstvollversammlung der DBK.

Welche Aufgaben hat die Vollversammlung?

Die Vollversammlung kann auf Anordnung des Apostolischen Stuhls in Rom (also auf Anweisung des amtierenden Papstes) Lehraussagen des Papstes verabschieden. Zudem kann die Vollversammlung in Einzelfällen entscheiden und eigene allgemeine Dekrete erlassen.

Ein Beispiel für ein solches allgemeines Dekret ist die Regelung der DBK, wonach ein Katholik, der seinen Kirchenaustritt erklärt, automatisch von den Sakramenten ausgeschlossen ist. Dieses Dekret, dass die Tatstrafe der automatischen Exkommunikation vorsieht, ist jedoch bei Kirchenrechtlern umstritten.

Kann die Bischofskonferenz die Lehre der Kirche verändern?

Nein. Lehraussagen kann nur der Papst treffen, die Vollversammlung der DBK erklärt diese wiederum durch die offizielle Verabschiedung für ab sofort gültig (Art. 8 Abs. 1a). Die Bischofskonferenz kann jedoch nicht die offizielle Kirchenlehre ändern oder Beschlüsse fassen, die der Lehrmeinung der Weltkirche widersprechen (weshalb beispielsweise der "Synodale Weg" selbst unter Einbeziehung der Vollversammlung keinerlei Rechtswirkung hat). 

Die DBK hat jedoch dafür Sorge zu tragen, dass die Vorgaben aus Rom in Deutschland umgesetzt werden. Nach Art. 16 Abs. 1 werden einstimmig verabschiedete Lehraussagen "mit ihrer Veröffentlichung wirksam".

Die Vollversammlung kann nach Art. 8 Abs. 3 ihres Statuts jedoch auch "Beschlüsse nicht rechtsverbindlicher Art über gemeinsame Erklärungen und zur besseren gegenseitigen Abstimmung von Seelsorgsaufgaben" fassen. Diese Beschlüssen "gelten als Empfehlungen der deutschen Bischofskonferenz zur Förderung eines gemeinsamen oder gleichmäßigen Vorgehens der einzelnen im eigenen Namen handelnden Diözesanbischöfe" (Art. 14 Abs. 1). Die Diözesanbischöfe sind an diese "Empfehlungen" jedoch nicht gebunden und können sie ablehnen.

Darunter fallen bespielsweise "Handreichungen" der DBK an die einzelnen Diözesanbischöfe wie jene "pastorale Handreichung" zum Kommunionsempfang für konfessionsverschiedene Ehepaare, die im Sommer 2018 vom Vatikan scharf kritisiert wurde. Zuvor hatte bereits der Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki die "Handreichung" abgelehnt und gemeinsam mit dem Passauer Bischof Stefan Oster und fünf weiteren Bischöfen in Rom Beschwerde eingereicht (CNA Deutsch hat berichtet).

Welche Rolle spielen die Beschlüsse der deutschen Bischofskonferenz und wie werden sie gefasst?

Beschlüsse können nur gefasst werden, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Die Abstimmungen sind nicht geheim, außer bei Abstimmungen über den Erlass oder Änderung des Statuts, bei der Wahl des Vorsitzenden, des Sekretärs und des Vorsitzendenen der Kommissionen.

Lehraussagen werden erst nach einem einstimmigen Abstimmungsergebnis wirksam. Bei einer Zweidrittelmehrheit müssen die Lehraussagen vom Apostolischen Stuhl überprüft werden. Bei sonstigen Beschlüssen genügt die Zweidrittelmehrheit.

Bei nicht-rechtsverbindlichen Beschlüssen liegt es in der Entscheidung des einzelnen Diözesanbischofs, diese öffentlich zu machen. Wenn in der Vollversammlung ein einzelner Diözesanbischof, Koadjutor oder Diözesanadministrator einem nicht-rechtsverbindlichen Beschluss widerspricht, kann die Veröffentlichung nicht erfolgen.

Wie verbindlich sind die Dekrete der Bischofskonferenz?

Dekrete wie die umstrittene Entscheidung zum Umgang mit Kirchenaustritten in Verbindung mit der Kirchensteuer (s.o.) werden erst vom Apostolischen Stuhl in Rom geprüft und bedürfen dann nach Art. 16 Abs. 2 des Statuts der Promulgation. Das bedeutet, dass das entsprechende Dekret zunächst öffentlich verkündet werden muss, um Rechtswirkung zu erlangen. Es wird zum Beispiel in den Amtsblättern der Bistümer abgedruckt, wo auch der Termin angegeben wird, ab wann das Dekret verbindlich in Kraft tritt. 

Was sind die Aufgaben des "Ständigen Rats" der Bischofskonferenz?

Der Ständige Rat besteht aus allen Diözesanbischöfen und ist an die Beschlüsse der Vollversammlung gebunden. Er kümmert sich "um die Bearbeitung der laufenden Aufgaben" (Art. 21) und soll für einen fortlaufenden Austausch der Diözesanbischöfe sorgen.

Der Ständige Rat trifft sich in der Regel fünf- bis sechsmal pro Jahr, um über die "dringlichen kirchenpolitischen und organisatorischen Fragen" zu beraten.

Was sind die Aufgaben des Vorsitzenden der DBK?

Der DBK-Vorsitzende - bis zur kommenden Frühjahrsvollversammlung im März hat der Münchener Erzbischof Kardinal Reinhard Marx dieses Amt noch inne - leitet die Vollversammlung und den Ständigen Rat.

Der Vorsitzende der DBK hat jedoch keinerlei Richtlinienkompetenz. Er ist weder eine Art "Papst von Deutschland", noch "Bischofs-Boss", wie ein Boulevard-Blatt einmal titelte. Außerhalb der Sitzungsleitung sind seine Aufgaben und Befugnisse hauptsächlich repräsentativer Natur. Im Artikel 29 des Statuts heißt es:

"Er vertritt die deutsche Bischofskonferenz nach außen; dabei ist er an ihre Beschlüsse gebunden."

Der Vorsitzende wie auch sein Stellvertreter werden von der Vollversammlung aus dem Kreis der Diözesanbischöfe gewählt. Für seine Wahl benötigt er eine Zweidrittelmehrheit. Sollte diese auch nach zwei Wahlgängen nicht erreicht werden, genügt die einfache Mehrheit. Die Weihbischöfe haben ein aktives, aber kein passives Wahlrecht - sie dürfen den neuen Vorsitzenden also mitwählen, sich selbst aber nicht zur Wahl stellen.

Der Gewählte übt sein Amt von da an für die nächsten sechs Jahre aus und kann maximal einmal wiedergewählt werden. Zuletzt wurde der Münchener Erzbischof Kardinal Reinhard Marx im Jahr 2014 zum Vorsitzenden gewählt. Seine erste Amtszeit läuft im März aus, Marx hat aber bereits angekündigt, bei der Frühjahrsvollversammlung nicht für eine zweite Amtszeit zu kandidieren.

Kann ein Vorsitzender vorzeitig abgewählt werden?

Nein. Im aktuellen Satut der DBK, das am 24. September 2002 in Fulda verabschiedet und zuletzt am 15. März 2011 in Paderborn aktualisiert wurde, ist die Option einer vorzeitigen "Abwahl" (möglicherweise durch ein Misstrauensvotum) nicht vorgesehen.

Welche Aufgaben haben die bischöflichen Kommissionen?

Die bischöflichen Kommissionen sind Expertengruppen, die sich mit bestimmten Themengebieten beschäftigen. Momentan gibt es insgesamt 14 Kommissionen, die sich beispielsweise mit den Themen Ökumene, Pastoral, Ehe und Familie oder Weltkirche auseinandersetzen. Dort werden unter anderem Stellungnahmen erarbeitet.

Vorsitzender der bischöflichen Kommission Weltkirche ist beispielsweise der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick. Als solcher besuchte er Anfang des Jahres Kamerun, um anschließend von der Situation der Christen vor Ort zu berichten.

Das katholische Büro in Berlin und die bischöflichen Kommissionen sehen sich als Nahtstelle zwischen Kirche und Politik. Besonders ethische Fragen werden dort beleuchtet, vor allem wenn Gesetzesvorhaben der Bundesregierung anstehen.

So prüfte die Glaubenskommission bereits im Vorfeld die von CDU-Politiker Jens Spahn geplante Widerspruchslösung bei der Organspende, damit sich die Bischöfe kompetent zu Wort melden konnten

Die Geschichte der deutschen Bischofskonferenz (DBK) beginnt in Unterfranken. Im Jahr 1848 trafen sich erstmals die Bischöfe aus Deutschland in der Mainfranken-Metropole Würzburg zu einer Konferenz, um über die Situation der Kirche nach der Säkularisierung zu sprechen. Eine feste Geschäftsordnung gaben sich die deutschen Oberhirten jedoch erst 1867 in Fulda. Darin wurde festgelegt, dass man sich nun regelmäßig unter dem Namen "Fuldaer Bischofskonferenz" treffen wolle, um "solche Verhältnisse und Maßnahmen zu besprechen und zu beraten, welche die Interessen der Religion in unserer Zeit besonders berühren".

1917 wurden die Bischofskonferenzen schließlich im Kirchenrecht, dem sogenannten Codex Iuris Canonici (CIC) als Institution festgelegt.

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