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Lebensrechtsorganisation: "Abtreibungsstatistik zeigt das Versagen des Staates"

Eine schwangere Frau

100.893 Kinder wurden im Jahr 2019 in Deutschland abgetrieben. Diese Zahl geht aus der aktuellen Statistik des Statistischen Bundesamtes hervor. Die Lebensrechtsorganisation "Aktion Lebensrecht für Alle" (ALfA) beklagt: "Die Abtreibungsstatistik dokumentiert das Versagen des Staates beim Schutz des ungeborenen Lebens". Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Die offizielle Abtreibungsstatistik belege außerdem, dass das Beratungsmodell, bei dem schwangere Frauen eine "ergebnisoffene" Beratung durchlaufen, wenig dazu beitrage, das ungeborene Leben effektiv zu schützen.

Mit 115 Abtreibungen auf 10.000 Frauen im gebärfähigen Alter ist Berlin trauriger Spitzenreiter in der Statistik. Die Forderung nach einer besseren "Versorgung" mit Abtreibungseinrichtungen sei durch die Statistik für 2019 widerlegt, so die ALfA in einer Stellungnahme. Da die Abtreibungszahlen konstant auf dem hohen Niveau von zirka 101.000 pro Jahr lägen, sei die Versorgungslage "ganz offensichtlich (...) gut".

Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der ALfA, sagt:  

"Wer angesichts der Zahlen immer noch davon spricht, die Gesetzeslage in Deutschland sei zu wenig liberal und nicht frauenfreundlich genug, zeigt wenig Menschenfreundlichkeit. Frauen leiden an Abtreibungen und Kinder sterben dabei. Als Gesellschaft sind wir gefordert, dieses Leid weitestgehend einzudämmen: bessere Beratung, mehr Hilfe, mehr Schutz des ungeborenen Lebens sind dringend vonnöten."

Die Beratung der schwangeren Frauen durch offizielle Stellen sei dagegen "gar nicht gut". Als Beispiel führt die ALfA einen "führenden Anbieter von Beratungen in Deutschland", der als Bundesverband sowie mit verschiedenen Landesverbänden Mitglied der "German Alliance for Choice" sei. Diese Organisation sei im Februar mit einem Bericht an die Vereinten Nationen herangetreten, in dem es um die Forderung nach Freigabe der Abtreibung geht und wo es unter anderem hieß:

"Es gibt vermehrt Unterrichtsmaterial im Internet von bestimmten Organisationen wie der Aktion Lebensrecht für Alle e.V., das Lehrern umsonst zur Verfügung gestellt wird, um ein sogenanntes 'Recht auf Leben des ungeborenen Kindes' zu bewerben."

Dieses Bewerben des Rechts auf Leben des ungeborenen Kindes sollte bei der Beratung im Schwangerschaftskonflikt eine Selbstverständlichkeit sein, betont die ALfA und erinnert an den Paragrafen 219 des Strafgesetzbuches, worin festgelegt ist:

"Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen."

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 96 Prozent der gemeldeten Abtreibungen nach einer Beratung durchgeführt. Medizinische oder kriminologische Indikationen (wie beispielsweise eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung) wurden in lediglich vier Prozent aller Abtreibungen in Deutschland als Grund angegeben.

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