Köln, 11 März, 2020 / 9:57 AM
Die für den morgigen Donnerstag angesetzte Pressekonferenz zur Vorstellung des Abschlussberichts der unabhängigen Untersuchung wird bis auf Weiteres verschoben. Dies teilte das Erzbistum Köln am Dienstag mit. Grund dafür sei, dass "nicht alle für eine Veröffentlichung relevanten rechtlichen Fragen abschließend geklärt werden" konnten, so der Kölner Generalvikar Markus Hofmann.
Wie CNA Deutsch berichtete, hatte das Erzbistum im Januar 2019 die Kanzlei "Westpfahl Spilker Wastl" damit beauftragt die einschlägigen Personalakten ab 1975 zu untersuchen um festzustellen, "welche persönlichen, systemischen oder strukturellen Defizite in der Vergangenheit dafür verantwortlich waren, dass Vorfälle von sexuellem Missbrauch gegebenenfalls vertuscht oder nicht konsequent geahndet wurden". Der Abschlussbericht sollte am 12. März gleichzeitig der Öffentlichkeit und erstmals auch dem Erzbischof von Köln, Kardinal Rainer Maria Woelki, vorgestellt werden.
Generalvikar Hofmann bedauerte die Verzögerung, wenngleich er betonte, dass die Entscheidung "im Interesse einer gründlichen und glaubwürdigen Untersuchung" getroffen wurde:
"Ein äußerungsrechtliches Gutachten einer spezialisierten Kanzlei hat hierzu festgestellt, dass wir die Veröffentlichung der Ergebnisse so absichern müssen, dass eine identifizierbare Darstellung der Verantwortlichen nicht angegriffen werden kann. Nur so können wir rechtssicher dokumentieren, wie Fälle sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln gehandhabt worden sind und welche möglichen Versäumnisse es dabei gab. Dies geschieht im eindeutigen Willen, größtmögliche Gerechtigkeit für die Betroffenen herzustellen. Die Untersuchung soll neben strukturellen Defiziten auch die Verantwortungsträger klar benennen. Das sind wir den Betroffenen und der Öffentlichkeit schuldig. Aber gerade deshalb geht hier Gründlichkeit vor Geschwindigkeit."
Da es bislang in keinem deutschen Bistum eine vergleichbare Untersuchung gegeben habe, so das Erzbistum, wurde eine weitere, in Fragen des Äußerungsrechts besonders ausgewiesene Kanzlei beauftragt, die Voraussetzungen für die identifizierbare Nennung der früheren Verantwortungsträger zu prüfen.
Im Zuge dieser Prüfung sind erhebliche Zweifel an der Rechtssicherheit deutlich geworden, die dazu geführt haben, die umgehende Veröffentlichung des Berichts in seiner jetzigen Form zunächst noch einmal zu verschieben. Ein neuer Termin wurde bislang noch nicht bekanntgegeben.
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