München, 03 April, 2020 / 12:20 AM
Wird das Verbot von Gottesdiensten in deutschen Bistümern während der Coronavirus-Pandemie gekippt? Am heutigen 3. April 2020 wurde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein Eilantrag gegen das Verbot religiöser Zusammenkünfte im Freistaat eingereicht. Auch in Hessen ist bereits ein ähnlicher Antrag gestellt worden.
Religiöse Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie anderer Glaubensgemeinschaften sind derzeit wegen der Coronavirus-Pandemie in Bayern und Hesen untersagt. In anderen Bundesländern bestehen vergleichbare Regelungen.
Mit dem Antrag in Bayern soll eine vermittelnde Lösung gefunden werden, betont der Steller des Antrags: Einerseits will man den "völlig berechtigten Anforderungen der aktuellen Pandemiebekämpfung gerecht werden". Andererseits gehe es aber auch darum, "Raum zu schaffen, religiöse Überzeugungen gemeinsam zu bekennen und zu feiern".
Dies sei gerade in Zeiten der Pandemie für viele Menschen ein wichtiges Anliegen.
Deshalb soll statt eines starren Verbots eine "schonende" Lösung gefunden werden, die sowohl dem zwingend erforderlichen Gesundheitsschutz als auch der Religionsfreiheit genüge, so der Antragsteller: "Denkbar wären etwa seuchenhygienische Auflagen, wie Sicherstellung eines Mindestabstands, ausreichend große Versammlungsstätten, sowie eine Beschränkung der Teilnehmerzahl pro Zusammenkunft."
Ähnliche Auflagen gelten bereits für Supermärkte oder etwa Betriebskantinen.
Dies sei zudem vor dem Hintergrund der bevorstehenden großen religiösen Feste wichtig: "Die Christen feiern das Osterfest, die Juden das Pessachfest und die Muslime die Nacht der Vergebung in Vorbereitung des heiligen Fastenmonats Ramadan."
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