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"Dunkle Stunde für Europa": CDL kritisiert Annahme des Matic-Berichts durch EU-Parlament

EU-Flagge

Die Christdemokraten für das Leben (CDL) haben die Annahme des Matic-Berichts als "fatales gegen den Schutz des Lebens und ein Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung der EU" verurteilt.

Pressesprecherin Susanne Wenzel erklärte, der "Geist der christlichen Gründerväter der Europäischen Union wird durch diese Entscheidung in das absolute Gegenteil verkehrt, was sicher bei vielen Unionsbürgern zu einer weiteren inneren Abkehr von Europa führen wird".

Tatsächlich läute das Abstimmungsergebnis die dunkle Stunde Europas ein, in der "das Töten zum Recht erklärt und das uneingeschränkte Recht auf Leben faktisch abgeschafft wurde, das in allen internationalen Verträgen und vielen Verfassungen explizit festgehalten ist".

Auch die Umkehrung des Rechts auf die Gewissensfreiheit, das sowohl im deutschen Grundgesetz  als auch im Schwangerschaftskonfliktgesetz (§ 12) verankert ist, in einen Straftatbestand der "Unterlassung einer medizinischen Behandlung" widerspreche dem viel beschworenen Europäischen Geist.

In völliger Missachtung der Souveränität der EU-Länder in diesen Fragen habe der Bericht des Sozialisten Matic die Tötung eines anderen unschuldigen, ungeborenen Menschen zu einem angeblichen "Recht" erklärt und fordere nun die entsprechenden Gesetzesänderungen: Die totale Freigabe und staatliche Förderung der Abtreibung im gesamten EU-Gebiet.

"Mit der Abstimmung richtet sich das Parlament auch gegen seine eigene Menschenrechtskonvention, die nicht nur in Artikel 2 das Recht auf Leben, sondern in Artikel 9 auch die Gewissensfreiheit zu einem Grundrecht erklärt", mahnte Wenzel.

Die Mehrheit der Abgeordneten des EU-Parlaments seien der falschen Zielsetzung des Berichtes gefolgt und haben damit das Recht auf Leben in ein "Recht auf Tötung" verdreht. Es dränge sich unweigerlich die Frage auf, ob die von den EU-Bürgern gewählten Vertreter sich ihrer Verantwortung an dieser Stelle überhaupt bewusst seien, "denn immerhin sind über 70 Prozent der EU-Bürger Mitglied einer christlichen Kirche. Seit Jahren wurde auch aus Brüssel und Straßburg das Recht auf Leben und das Abtreibungsstrafrecht der europäischen Länder immer wieder torpediert".

Da die Gesetzgebung zur Abtreibung aber nach wie vor in den Händen der Abgeordneten der Länderparlamente liege, sei es noch nicht zu spät, dass das im Grundgesetz Artikel 1 und 2 verankerte Grundrecht auf Leben Geltung beanspruchen kann.

"Die CDL fordert den Deutschen Bundestag auf, diesen Eingriff in die Souveränität seiner Gesetzgebungsbefugnis zurückzuweisen, und so seiner Verpflichtung zum Schutz des Lebens nachzukommen und die Gewissensfreiheit des medizinischen Personals, die in unserer Verfassung und auch dem Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert ist, entschieden zu verteidigen", so Wenzel. 

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