Münster - Freitag, 17. Juni 2022, 11:25 Uhr.
Der Münsteraner Bischof Felix Genn hat sich am Freitagmorgen erstmals zu den Ergebnissen der Missbrauchsstudie für das Bistum Münster von 1945 bis 2020 geäußert. Er verwies auf einen Anspruch der Opfer von Missbrauch "auf ein verändertes Verhalten kirchlicher Verantwortungsträger".
"Nur, weil ich für mich nach einer hoffentlich umfassenden Gewissensprüfung sagen kann, dass dies für mich ein aufrichtiges Bekenntnis ist, wage ich es heute, alle Menschen, die durch sexuellen Missbrauch durch Priester und andere kirchliche Mitarbeitende im Bistum Münster großes Leid erfahren haben, um Entschuldigung zu bitten", so Genn. "Auch bitte ich alle Menschen um Entschuldigung, die unter Vertuschungen durch kirchliche Verantwortungsträger gelitten haben und zum Teil bis heute darunter leiden."
Der Bischof beließ es nicht bei einer allgemeinen Entschuldigung, sondern verwies ausdrücklich auf sein eigenes Fehlverhalten, wie es auch in der Missbrauchsstudie herausgearbeitet worden war.
"Insbesondere war ich in den Anfangsjahren als Bischof von Münster bei manchen Auflagen, die ich Beschuldigten gemacht habe, zu milde und habe nicht hart genug durchgegriffen", sagte Genn. "In einzelnen Fällen waren die Auflagen nicht genau genug formuliert oder wurden nicht hinreichend kontrolliert. Auch habe ich Pfarreien nicht rechtzeitig oder hinreichend über Missbrauchstäter, die bei ihnen im Einsatz waren, informiert."
Dennoch glaube er nicht, "dass ich sexuellen Missbrauch vertuscht habe und die Interessen der Institution über die Sorge um die Betroffenen gestellt habe."
Daher wolle er "die mir verbleibende Amtszeit als Bischof von Münster mit höchstem Engagement nutzen, weiterhin und verstärkt auf das zu hören, was Betroffene und unabhängige Gremien mir für den Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bistum Münster empfehlen und versuchen, das umzusetzen".
Konsequenzen aus der Missbrauchsstudie
Als Konsequenz aus der Missbrauchsstudie kündigte Genn an, er wolle prüfen, "wie und unter welchen Umständen eine vorübergehende diözesane kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bistum Münster jetzt schon eingeführt werden könnte".
Außerdem wolle er "die Gremienstruktur in unserem Bistum neu ordnen". "Obwohl kirchenrechtlich die Letztverantwortung in vielen Fragen beim Bischof bleiben wird, bin ich bereit, mich im Rahmen einer Selbstverpflichtung an die Entscheidungen diözesaner Gremien zu binden und das auch verbindlich festzuschreiben", sagte der Bischof.
Verbesserte Personalentscheidungen, die kontinuierliche Überprüfung der Einhaltung von Auflagen gegen Missbrauchstäter und die Einreichtung einer Aufarbeitungskommission stehen im Bistum Münster ebenfalls auf der Tagesordnung. Der Staat solle stärker an der Aufarbeitung beteiligt werden, zeigte sich Genn überzeugt.
"Priester und andere Seelsorgerinnen und Seelsorger, die Kinder, Jugendliche oder Erwachsene sexuell missbraucht haben, werden nicht mehr in der Seelsorge eingesetzt, weder in Pfarreien noch in Einrichtungen", betonte Genn mit Nachdruck. "Kirchliche Mitarbeitende, die nicht in der Seelsorge eingesetzt sind und Menschen sexuell missbrauchen, müssen mit harten arbeitsrechtlichen Sanktionen rechnen."
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