Augsburg - Donnerstag, 23. Juni 2022, 11:55 Uhr.
Vor der für Freitag angesetzten Bundestagsdebatte über die geplante Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen hat Cornelia Kaminski, die Bundesvorsitzende der "Aktion Lebensrecht für Alle" (AlfA), scharfe Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung geübt.
Eine Aufhebung von §219a des Strafgesetzbuchs werde "kein Informationsdefizit beseitigen", so Kaminski am Donnerstag.
Die bereits "in der vergangenen Legislaturperiode erfolgte Novellierung des Werbeverbots für Abtreibungen ermöglicht es jeder abtreibungswilligen Schwangeren, sich eine von der Bundesärztekammer gepflegte, monatlich aktualisierte Liste aus dem Internet zu laden, in der nicht nur sämtliche Arztpraxen, Kliniken und Einrichtungen, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, mit sämtlichen Kontaktdaten verzeichnet sind, sondern auch die von ihnen jeweils angebotenen Methoden. Einfacher, schneller und umfassender kann sich heute gar nicht informieren, wer die Abtreibung eines Kindes erwägt."
Kaminski äußerte die Befürchtung, eine Abschaffung des Werbeverbots werde "das in Teilen der Gesellschaft unterentwickelte Bewusstsein für das Lebensrecht ungeborener Menschen weiter untergraben. Denn es ist praktisch niemandem zu vermitteln, dass eine Handlung, für die geworben werden darf, rechtswidrig und prinzipiell strafbar sein soll."
Die ALfA-Vorsitzende verwies außerdem darauf, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung erstmals von einer "Ausgestaltung des Rechts des Schwangerschaftsabbruchs" spricht. Laut §218 des Strafgesetzbuchs ist eine Abtreibung weiterhin eine Straftat, die jedoch und bestimmten Voraussetzungen straflos bleibt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion solle "ernsthaft eine Normenkontrollklage in Betracht ziehen und von den Richtern des Bundesverfassungsgerichts klären lassen, ob und ggfs. wie weit sich das Regierungshandeln mit dem vom Grundgesetz vorgegebenen Schutz des Lebensrechts ungeborener Kinder in Einklang bringen lässt", forderte Kaminski.
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