Die Abtreibungspositionen von Brosius-Gersdorf hatte CDU und CSU nicht dazu bewegt, die Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht abzulehnen.
Es sei „inakzeptabel“, einem Menschen „in seinen neun Monaten im Mutterleib keine Menschenwürde zuzusprechen“, sagte die ZdK-Präsidentin.
Es handelt sich um Kardinal Rainer Maria Woelki von Köln und Bischof Helmut Dieser von Aachen, nachdem am Mittwoch die Bischöfe Oster und Voderholzer eine Erklärung veröffentlichten.
Die CDU positioniert sich eigentlich als Partei des Lebensschutzes.
„Jede Relativierung von Art. 1 GG muss ein Ausschlusskriterium für die Wahl zum Richter oder zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts sein“, betonten die Bischöfe.
„Als katholische Unternehmer sind wir auf fiskalische Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit bedacht“, erklärte Michael Gude vom geschäftsführenden Vorstand des BKU.
Die Abstimmung im Bundestag am Dienstag habe „die kommende Regierung in einer Zeit außergewöhnlicher Herausforderungen handlungsfähig gemacht“, sagte Irme Stetter-Karp.
Die Partei Bündnis 90/Die Grünen hat in der alten Zusammensetzung des Deutschen Bundestages erneut versucht, die Abtreibungslegalisierung durchzusetzen – scheiterte aber.
Im Verlauf der Ausschusssitzung am Montag wurde deutlich, wie weit die Positionen auseinander liegen.
Derzeit befindet sich der Entwurf zum Thema Abtreibung im Rechtsausschuss des Bundestags und muss von diesem genehmigt werden. Am Montag findet die Anhörung statt.
Bätzing sieht „eine eklatante Gefahr, dass bei Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs ein abgestuftes Konzept der Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens in die Gesetzgebung Eingang fände“.
Nach derzeitiger Rechtslage ist die „Pille danach“ rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Für die Kostenübernahme nach einer Vergewaltigung galt bisher jedoch die Altersgrenze von 22 Jahren.
Die gegenwärtige Debatte sei dazu geeignet, „alle in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten zu diffamieren, Vorurteile zu schüren“, hieß es.
In Deutschland werden derzeit jährlich pro Jahr bereits mehr als 100.000 ungeborene Kinder im Mutterleib getötet.
Die von SPD, Grünen und Linken geplante Legalisierung vorgeburtlicher Kindstötungen ist – zumindest vorerst – gescheitert.
Eine noch unbekannte Anzahl von Abgeordneten will den Schutz der Ungeborenen in den ersten drei Monaten nahezu abschaffen.
Die Bundesregierung wolle „ein Verbot der grundgesetzlich gesicherten freien Meinungsäußerung vor Konfliktberatungsstellen und Abtreibungskliniken durchpeitschen“.
Die Kirche könne „einen Beitrag dazu leisten, Politik zu ermöglichen“, jedoch sollte sie „nicht selber Politik machen“, stellte Thomas Rachel klar.
Man frage sich, ob die Menschenwürde, „die angeblich für alle unantastbar ist, wirklich für alle gilt. Auch für Prostituierte, deren Namen niemand kennt“, sagte die CSU-Abgeordnete Dorothee Bär.
Die Lebensschutzorganisation Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) begrüßte das Scheitern der beiden Abstimmungen in einer Stellungnahme.