Auch ZdK-Präsidentin Stetter-Karp lehnt Brosius-Gersdorf für Verfassungsgericht ab

Irme Stetter-Karp
Synodaler Weg / Maximilian von Lachner

Neben mehreren Bischöfen hat sich auch die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Irme Stetter-Karp, gegen die Wahl von SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf ins Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Die Juristin hatte sich in der Vergangenheit ausdrücklich für Abtreibungen ausgesprochen.

Im Februar hatte Brosius-Gersdorf, die nach dem Willen der SPD Teil des Bundesverfassungsgerichts werden soll, bei einer Anhörung im Bundestag gesagt: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Die CDU/CSU-Fraktion, besonders auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), will am Freitag Brosius-Gersdorf als Kandidatin des Koalitionspartners SPD unterstützen, wobei es wohl eine signifikante Zahl von Abgeordneten gibt, die von der Linie der Fraktion abweichen könnten.

„Dass eine Kandidatin für das Amt der Bundesverfassungsrichterin öffentlich erklärt, es gebe ‚gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt‘, beunruhigt mich sehr“, sagte Stetter-Karp am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). „Ich würde sie aufgrund dieser Position nicht wählen können.“

Es sei „inakzeptabel“, einem Menschen „in seinen neun Monaten im Mutterleib keine Menschenwürde zuzusprechen“, sagte die ZdK-Präsidentin außerdem.

Im Juli 2022 hatte Stetter-Karp betont, es sei „sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird“. Diese Wortmeldung stieß unter vielen Katholiken auf Unverständnis und Widerstand. Auch Bischöfe wehrten sich gegen diese Positionierung.

In Deutschland sind Abtreibungen weiterhin grundsätzlich strafrechtlich verboten. Allerdings gibt es seit Jahren zahlreiche Ausnahmen und Einschränkungen von diesem Verbot, sodass jährlich mehr als 100.000 Kinder straffrei getötet werden. In der letzten Legislaturperiode versuchten mehrere Parteien, darunter SPD und Grüne, Abtreibungen nicht mehr durch das Strafrecht zu regeln, sondern anderweitig. Diese Bestrebungen scheiterten am Widerstand von CDU und CSU.

Bei der Wahl neuer Richter für das Bundesverfassungsgericht scheint der Lebensschutz für die beiden ihrem Namen nach offiziell christlichen Parteien nur eine untergeordnete Rolle zu spielen. Alexander Hoffmann, der CSU-Landesgruppenchef, sagte etwa: „Bei den Richterwahlen für das Bundesverfassungsgericht geht es um die Handlungsfähigkeit unserer Demokratie.“

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