Lebensschützer wehren sich gegen geplantes Verbot von Beratung vor Abtreibungszentren

Bundestag
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Der Bundesverband Lebensrecht und die Aktion Lebensrecht für Alle haben sich nachdrücklich gegen das von der Bundesregierung anvisierte Verbot von Beratungsangeboten vor Abtreibungszentren positioniert. Am Freitag soll der Bundestag ein entsprechendes Gesetz beschließen.

„Vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, fänden mit zunehmender Häufigkeit Protestaktionen von Abtreibungsgegnern statt, schreibt die Bundesregierung“, berichtete der Bundestag über den Hintergrund des geplanten Gesetzes. „Dabei würden sowohl Schwangere als auch das Fachpersonal zum Teil gezielt gegen ihren Willen angesprochen, um ihnen zum Beispiel eine andere Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen. Zudem würden sie mit unwahren oder verstörenden Inhalten, die geeignet sind, die Beratung zu beeinträchtigen, konfrontiert. Die Schwangeren träfe das oftmals in einer schon bestehenden besonderen physischen und psychischen Belastungssituation.“

Alexandra Linder, die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, kommentierte am Mittwoch: „‚Gehsteigbelästigung‘ ist ein frei erfundenes Phänomen. Die Bundesregierung will auf dem Rücken dieser Erfindung ein Verbot der grundgesetzlich gesicherten freien Meinungsäußerung vor Konfliktberatungsstellen und Abtreibungskliniken durchpeitschen – am kommenden Freitag, dem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause.“

„Ein Parlament, das Gesetze ohne sachliche Grundlage, ohne begründete Erkenntnisse, ohne tatsächliche Gefährdungslage verabschiedet, macht sich zum Handlanger von Partialinteressen und Ideologien“, warnte sie. Tatsächlich hatte die Bundesregierung auf Nachfrage nicht auf „zahlenmäßige Erkenntnisse“ über eine „Gehsteigbelästigung“ vor Abtreibungszentren zurückgreifen können.

Cornelia Kaminski, die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, sagte: „Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, Gebetswachen vor Beratungsstellen zu verbieten, ist ein massiver Eingriff in die Rechte auf Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit.“

„Wenn öffentliches, christliches Gebet eine Belästigung darstellt, die verboten werden muss, darf das nicht unwidersprochen hingenommen werden“, betonte Kaminski. „Es mag sein, dass diese Form des öffentlichen Eintretens für das Recht auf Leben nicht jedermanns Sache ist. Hier geht es aber um mehr: Hier geht es um den unverhohlenen Versuch, ungeliebte Meinungen aus der Öffentlichkeit zu verdrängen, Christen zu stigmatisieren und zu kriminalisieren. Das ist ein Angriff auf die Grundlagen unserer Demokratie.“

Die Bundesregierung plant außerdem, das Verbot vorgeburtlicher Kindstötungen aus dem Strafrecht zu streichen. Im April hatte eine von der Bundesregierung einberufene „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ ihren Bericht zur möglichen Änderung der Gesetzeslage in Sachen Abtreibung vorgestellt.

Das Bundesfamilienministerium fasste damals zusammen: „Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft sollten rechtmäßig sein. Für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu. Außerdem sollten wie bisher Ausnahmeregelungen vorgesehen sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr der Schwangeren.“

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