Berlin - Freitag, 24. Juni 2022, 11:20 Uhr.
Am Freitagmorgen hat der Bundestag das im Strafgesetzbuch verankerte Werbeverbot für Abtreibungen mit deutlicher Mehrheit gekippt. Nur die Christdemokraten sowie die AfD-Fraktion votierten gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, dem sich auch die Linke anschloss.
Die Bundesvorsitzende der "Christdemokraten für das Leben", Susanne Wenzel, sagte in einer ersten Stellungnahme nach der Abstimmung: "Die Entscheidung der links-grün-liberalen Mehrheit des Bundestages, das Werbeverbot für Abtreibungen abzuschaffen ist ein weiterer Meilenstein in der deutschen Politik, das Lebensrecht für die Ungeborene auszuhöhlen. Interessant ist vor allem, dass im Laufe der Debatte in den letzten Wochen Vertreter der SPD und Grünen die Streichung des §219a StGB als Errungenschaft ihrer 'Fortschrittskoalition' bezeichnet haben. Offenbar ist die Tötung von täglich rund 373 ungeborenen Menschen fortschrittlich."
Wenzel charakterisierte die Ampel-Regierung als "eine Koalition der 'Kultur des Todes'".
Die "Christdemokraten für das Leben" forderten die Unionsfraktion auf, mittels einer abstrakten Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, ob die Gesetzesänderung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Am Donnerstag hatte die "Aktion Lebensrecht für Alle" (ALfA) noch vor einer Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen gewarnt.
Die ALfA-Vorsitzende Cornelia Kaminski hatte erklärt, die bereits "in der vergangenen Legislaturperiode erfolgte Novellierung des Werbeverbots für Abtreibungen ermöglicht es jeder abtreibungswilligen Schwangeren, sich eine von der Bundesärztekammer gepflegte, monatlich aktualisierte Liste aus dem Internet zu laden, in der nicht nur sämtliche Arztpraxen, Kliniken und Einrichtungen, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, mit sämtlichen Kontaktdaten verzeichnet sind, sondern auch die von ihnen jeweils angebotenen Methoden. Einfacher, schneller und umfassender kann sich heute gar nicht informieren, wer die Abtreibung eines Kindes erwägt."
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