Bonn - Mittwoch, 20. Juli 2022, 10:02 Uhr.
In der Frage nach der Zukunft der Priesterausbildung in der Erzdiözese Köln hat sich der Rektor der Universität Bonn erneut für seine eigene Institution stark gemacht.
"Der vom Kölner Erzbischof selbst formulierte Anspruch an die optimale Ausbildung der künftigen Geistlichen kann letztlich nur an der Universität erfüllt werden", sagte Rektor Michael Hoch am Dienstag gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger.
Die Einrichtung der Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT) und die mögliche Verlagerung der Priesterausbildung im Erzbistum von Bonn an diesen Standort hat in den vergangenen Wochen für Diskussionen gesorgt.
Die KHKT geht zurück auf das 1913 gegründete Missionshaus St. Augustin der Steyler Missionare. Seit 1925 bzw. 1932 wurde der Ordensnachwuchs dort in Philosophie und Theologie ausgebildet – und später auch Studenten, die nicht Teil der Steyler Missionare waren.
2020 übernahm das Erzbistum Köln die Hochschule, nachdem der Orden sie nicht mehr tragen konnte. Der Standort der sodann umbenannten Hochschule wurde 2021 von St. Augustin nach Köln verlegt.
Man vermisse "eine inhaltliche Positionierung" von Kardinal Rainer Maria Woelki "zu den Vorzügen einer ganzheitlichen Ausbildung an der Universität mit interdisziplinärer Begegnung und gesellschaftlicher Relevanz", sagte Michael Hoch, der Rektor der Universität Bonn. "Der Austausch zwischen den verschiedenen Wissenschaften verhindert nicht nur, dass die Priesteramtskandidaten in geschlossenen Grüppchen und Zirkeln unter sich bleiben, sondern trägt vielmehr auch zu deren Persönlichkeitsbildung bei."
Das weiterhin geltende Preußenkonkordat von 1929 schreibt nach Ansicht von vielen Juristen die Priesterausbildung an der Universität Bonn vor. Zuletzt vertrat der Staatsrechtler Josef Isensee, der in Bonn lehrte, im Gespräch mit der katholischen Wochenzeitung "Die Tagespost" laut Vorabmeldung diese Position.
Der Priester, Volljurist und Kirchenrechtler Stefan Mückl, der in Rom an der Päpstlichen Universität Santa Croce lehrt, argumentierte hingegen bereits im Jahr 2019: "Weder war der Vertragswille des Heiligen Stuhls auf eine dauerhafte Verpflichtung zur Inanspruchnahme der staatlichen theologischen Fakultäten und den dauerhaften Verzicht auf eigene Ausbildungsstätten gerichtet, noch decken die Vertragstexte ein solches Verständnis."
"Angesichts der dramatisch gesunkenen Zahlen der Anwärter auf das geistliche Amt", so Mückl, sei ohnehin "aktuell wie künftig keine theologische Fakultät in ihrem Bestand bedroht, wenn diese Anwärter andernorts studieren."
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