Hamburg - Mittwoch, 3. August 2022, 9:46 Uhr.
Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße hat mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit Bezug zum Thema Flüchtlinge begrüßt.
Der EuGH hatte am Montag entschieden, eine deutsche Regel zum Familiennachzug sowie Einschränkungen von Kindergeldleistungen für Migranten aus anderen EU-Staaten sei rechtswidrig. Außerdem "wurden die Rechte minderjähriger Flüchtlinge gestärkt, die einen Antrag auf internationalen Schutz stellen", berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ).
In seiner Funktion als Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen der deutschen Bischofskonferenz (DBK) sagte Heße am Dienstag, er könne als Bischof zwar zur juristischen Seite des Urteils nichts sagen, er freue sich aber, "dass die Richter die hohe Bedeutung der Familienzusammenführung anerkennen und hochhalten".
"Das Zusammenleben in der Familie ist für alle wichtig – auch für Geflüchtete!", betonte Heße. "Und es erleichtert die Integration in unsere Gesellschaft immens."
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Kardinal Robles Ortega sagte am 31. Juli vor Journalisten, der Fall sei "sehr ernst, denn es geht um das größte Sakrament unseres Glaubens, in dem wir der wirklichen, lebendigen Gegenwart Jesu Christi in der Eucharistie sicher sind".https://t.co/GWVA0fnvpO
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Anlass der Apostolischen Reise ist der "Kongress der Führer der Welt- und Traditionsreligionen", der zum siebten Mal in der kasachischen Hauptstadt Nur-Sultan stattfindet.https://t.co/lYtEhuCZwU
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"Es könnte daher auch eine Gelegenheit für die Führer der beiden Kirchen sein, sich hier nach ihrem Treffen in Kuba und nach dem Online-Gespräch im März zu treffen", so der Bischof von Karaganda. "Hoffen wir, dass dieses Treffen stattfinden kann." https://t.co/aWXoLq2AMM
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