Bonn - Dienstag, 24. Januar 2023, 14:34 Uhr.
Der emeritierte Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke hat betont, das am 23. Januar veröffentliche Schreiben des Vatikans bedeute „das wenig überraschende Aus für das, was mit dem Synodalen Rat und dem Synodalen Ausschuss geplant ist“. Lüdecke äußerte sich am Dienstag in einem kurzen Gespräch mit den Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
In dem auf den 16. Januar datierten Schreiben hatte der Vatikan klargestellt, „dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den ‚Synodalen Rat‘ auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten“. Es bestehe also keine Verpflichtung für die Bischöfe, sich am Synodalen Ausschuss zu beteiligen, welcher der Vorbereitung des Synodalen Rats dienen soll.
Papst Franziskus hatte den Brief „in forma specifica approbiert und dessen Übermittlung angeordnet“, wie aus dem Schreiben hervorgeht. Vorausgegangen war eine schriftliche Anfrage von Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln) sowie der Bischöfe Gregor Maria Hanke OSB (Eichstätt), Bertram Meier (Augsburg), Stefan Oster SDB (Passau) und Rudolf Voderholzer (Regensburg) vom 21. Dezember 2022.
Zwar argumentiere der Vorsitzende der Deutschen Bischofkonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, dass sich der Synodale Rat im Rahmen des geltenden Kirchenrechts bewege. Dies sei aber, so Lüdecke, „die inzwischen kaum noch nachvollziehbare Methode, unerwünschte Mahnungen und Einbremsungen des Apostolischen Stuhls als Unterstützung umzudeuten“.
„Wenn alles im Rahmen des Kirchenrechts bleibt, warum ist dann permanent von Entscheidung und Verbindlichkeit gesprochen worden?“, fragte der Kirchenrechtler. An dieser stelle setze das Schreiben der Kurienkardinäle Pietro Parolin (Staatssekretariat), Luis Ladaria SJ (Glaubensdikasterium) und Marc Ouellet PSS (Bischofsdikasterium) an, indem kein Gremium akzeptiert werde, „das Entscheidungsvollmachten gegenüber den Bischöfen haben soll“.
Was ist der Synodale Rat?
Die Etablierung eines Synodale Rats wurde von der Synodalversammlung des Synodalen Wegs am 10. September 2022 mit deutlicher Mehrheit auch der Bischöfe beschlossen.
Im Beschluss selbst heißt es: „Der Synodale Rat berät als Beratungs- und Beschlussorgan über wesentliche Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft und trifft auf dieser Basis Grundsatzentscheidungen von überdiözesaner Bedeutung zu pastoralen Planungen, Zukunftsfragen der Kirche und Finanz- und Haushaltsangelegenheiten der Kirche, die nicht auf diözesaner Ebene entschieden werden.“
„Der Synodale Rat wird entsprechend der Proportionen der Synodalversammlung in transparenten Verfahren und Wahlen geschlechter- und generationengerecht zusammengesetzt“, so der Beschluss außerdem. Der Synodale Rat soll, nach den entsprechenden Vorbereitungen durch den Synodalen Ausschuss, „bis spätestens März 2026“ in die Realität umgesetzt werden.
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